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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag - 2018/211-0-002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtwerke Leonberg (SWL), die erste Stufe der Konzeption zur Neustrukturierung des ÖPNV zum Fahrplanwechsel Dezember 2018 umzusetzen.

2. Der Gemeinderat beauftragt die SWL im Rahmen der ersten Umsetzungsstufe bei der Linie 94 die abendliche Standzeit am Bahnhof zu nutzen, um ab 20.47 Uhr mit 4 Fahrtenpaaren (Mo. – Fr., Sa, So.) Höfingen-West als „verlässlicher S-Bahn-Zubringer 651“ an die S-Bahn in Leonberg anzubinden und feinzuerschließen (Anlage1, 2).

3. Der Gemeinderat beauftragt die SWL, bezüglich des verlässlichen S-Bahn-Zubringerverkehrs 651 vom Landkreis Böblingen die Finanzierungszusage für eine vollständige Kostenübernahme einzuholen.

4. Der Gemeinderat beauftragt die SWL, die ebenfalls zur ersten Umsetzungsstufe zählende Früherlegung der Fahrplanlage des Abendverkehrs der Linie 94 ab 20.17 Uhr um drei Minuten zum Fahrplanwechsel Dezember 2018 zur abendlichen Anbindung des Kinos umzusetzen. (Anlage 3,4).

5. Der Gemeinderat beauftragt die SWL, die zweite Stufe zur Neustrukturierung Seite 2 des ÖPNV in Leonberg im Laufe des Jahre 2019, jedoch spätestens zum Fahrplanwechsel Dezember 2019 umzusetzen.

6. Der Gemeinderat beauftragt die SWL im Rahmen der zweiten Umsetzungsstufe die Schaffung eine Stadtbuslinie 690 – ehemals Linie 94 (Anbindung Stadthalle, Rathaus, Kino) in Kombination mit drei Quartiersbuslinien 691, 692, 693 (Erschließung Gewerbegebiet Leo-West, Erschließung Haldengebiet, AnbindungWaldfriedhof) gemäß Anlage 5 - 13 voranzubringen.

7. Das neustrukturierte Fahrplanangebot der Linien 690, 691, 692, 693 ist mit der Fa. Kappus-Reisen GmbH und dem Landkreis Böblingen abzustimmen sowie eine künftige Finanzierung zu klären.

8. Der Gemeinderat beauftragt die SWL im Rahmen der zweiten Umsetzungsstufe Angebotsverbesserungen zum Erhalt der Linie 747 (u.a Vertaktung, Herstellung einer zweiten Lastrichtung nach Renningen) gemäß Anlage 14 - 17 voranzubringen.

9. Es ist eine Fortführung der Linie 747 als eigenwirtschaftlicher Verkehr oder als gemeinwirtschaftlichen Verkehr zu prüfen.

10. Das neustrukturierte Fahrplanangebot der Linie 747 ist mit der Fa. Kappus-Reisen GmbH und dem Landkreis Böblingen abzustimmen sowie eine künftige Finanzierung zu klären.

11. Ebenso in der zweiten Stufe sind die Maßnahmen zum Erhalt der Linie 631/632 (u. a. Umschichtung von Fahrplanlagen, Schaffung einheitlicher Linienwege, Schaffung verlässlicher S-Bahn-Zubringerverkehre) gemäß Anlage 18 - 21

12. Das neustrukturierte Fahrplanangebot der Linie 631/632 ist mit der Fa. Kappus-Reisen GmbH und dem Landkreis Böblingen abzustimmen sowie eine künftige Finanzierung zu klären.

13. Es sind die rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen einer Integration der Linien 94 und 747 in die Betriebsführung und den steuerlichen Querverbund der SWL zu prüfen.

14. Nach Klärung der rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und umsetzungsrelevanten Fragen ist über die konkrete Umsetzung der Maßnahmen zur zweiten Umsetzungsstufe möglichst im zweiten Quartal 2019 in den Gremien zu beraten und endgültig Beschluss zu fassen.

 

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

In der Finanz- und Verwaltungsausschusssitzung vom 11.10.2018 wurde von den Mitgliedern gefordert, den vom Ortschaftsrat .Gebersheim geänderten Beschluss zur Vorlage 2018/211 vom 26.09.2018 deutlich zu erklären.

 

Die Mitglieder des Ortschaftsrat Gebersheim haben in ihrer Sitzung am 26.09.2018 die Vorlage 2018/211 zur Kenntnis genommen.

 

 

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