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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/155-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Schützengilde Höfingen e.V. - Verlängerung und Anpassung des Erbbaurechtsvertrags sowie Erhöhung des gewährten Sonderzuschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Kultur und Sport
- Beteiligtes Amt:
- Ortschaftsverwaltung Höfingen; Kämmereiamt; Sachgebiet Grundstücksverkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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Oct 24, 2018
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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Nov 14, 2018
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Nov 15, 2018
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Nov 20, 2018
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Dec 18, 2018
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Gestoppt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
- Der Zuschnitt des Erbbaugrundstücks wird dergestalt verändert, dass die in der Gefährdungszone des Hangs liegende Fläche nicht mehr Bestandteil des Erbbaugrundstücks ist. In diesem Zuge erfolgt die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages mit dem Verein Schützengilde Höfingen e.V. über die dann neu vermessene Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst. 4536/2 der Gemarkung Höfingen bis 31.12.2068. Der Verein verpflichtet sich zum Rückbau der Schießsportanlage auf eigene Kosten, sofern die Nutzung als solche dauerhaft aufgegeben wird.
- Der Schützengilde Höfingen wird für den Umbau der Sportanlage inkl. des Vereinsheims ein erhöhter Sonderzuschuss nach § 5 (1) und (3) sowie § 5 (6) Abschnitt d) der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Leonberg von 308.529 EUR (50 % aus einer Investitionssumme von 617.058 EUR) bewilligt.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Zum Erbbaurechtsvertrag:
Mit dem Verein Schützengilde Höfingen e.V. ist am 29. Mai 1974 ein Erbbaurechtsvertrag auf die Dauer von 25 Jahren abgeschlossen worden, wodurch der Verein berechtigt war, auf dem Grundstück Flst. 4536 der Gemarkung Höfingen ein eingeschossiges Vereinsheim mit Schießanlage zu haben. Das Erbbaurecht wurde durch Beschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 2000 um 50 Jahre bis zum Jahr 2050 verlängert.
Wegen möglicher Gefährdung durch die angrenzende Felswand durch Steinschlag soll das Vereinsheim umgebaut und die Schießbahnen in den Bereich außerhalb des durch Steinschlag gefährdeten Geländes verlegt werden.
Mit Schreiben vom 20. Juni 2018 teilte der Verein mit, dass die Bank zur Finanzierung des Bauvorhabens die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages um weitere 50 Jahre sowie die Übernahme einer Ausfallbürgschaft der Stadt Leonberg benötigt. Seitens der Verwaltung wird diese Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags ab 2018 gesehen, so dass der Erbbaurechtsvertrag bis 31.12.2068 verlängert wird.
Vom Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde bezüglich dieses Bauvorhabens darauf hingewiesen, dass gem. § 35 Abs. 5 Satz 2 der Bauherr (also der Verein) eine Verpflicht-ungserklärung abzugeben hat, dass das Vorhaben (der derzeit projektierte Um- und Anbau) nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung (des Schießbetriebs) wieder zu beseitigen ist. Zusammen mit der Verlängerung soll der Erbbaurechtsvertrag daher auch diesbezüglich geändert werden.
In diesem Zug soll der Erbbaurechtsvertrag auch dahin geändert werden, dass die in der Gefährdungszone des Hangs liegende Fläche nicht mehr Bestandteil des Erbbaugrundstücks ist.
Zum Zuschuss:
Der Schützengilde Höfingen wurde für den Umbau der Sportanlage am 19.12.2017 ein Zuschuss von 50 % aus einer Investitionssumme von 412.000 EUR = 206.000 EUR bewilligt.
Nach Einschaltung eines professionellen Planers wurde ersichtlich, dass zahlreiche Anregungen und Auflagen verschiedener Behörden und Verbände zusätzlich berücksichtigt werden müssen. Hierdurch entstehen Mehrkosten von 205.058 EUR. Der bereits bewilligte Zuschuss sollte daher um 102.529 EUR auf 308.529 EUR erhöht werden.
Ziele der Maßnahme
Weitere Zurverfügungstellung eines Grundstücks im Wege eines Erbbaurechts an einen örtlichen Verein im Rahmen der Vereinsförderung. Erhöhung des Zuschusses.
Sachverhalt/Sachstand
Zum Erbbaurechtsvertrag:
Mit dem Verein Schützengilde Höfingen e.V. ist am 29. Mai 1974 ein Erbbaurechtsvertrag über das städtische Grundstück der Gemarkung Höfingen Flst. 4536 - Scheibenberg mit 789 a 18 m² abgeschlossen worden. Die Ausübung des Erbbaurechts war auf einen Teil des Grundstücks beschränkt, auf dem die Vereinsanlagen errichtet sind.
Dieser Vertrag wurde seinerzeit auf die Dauer von 25 Jahren geschlossen. Mit Beschluss des Gemeinderats vom 04.07.2000 wurde der Erbbaurechtsvertrag um 50 Jahre bis zum Jahr 2050 verlängert, wobei in diesem Zusammenhang das Erbbaurecht auf die tatsächlich benötigte Teilfläche – das neu vermessene Flst. 4536/2 – beschränkt wurde.
Das Vereinsheim und die Schießanlagen liegen direkt unter einer porösen und fragilen Felswand im Glemstal. Im Februar 2014 wurde durch ein von der Stadt Leonberg in Auftrag gegebenes Gutachten festgestellt, dass auf dem Gelände eine erhebliche Gefährdung durch Steinschlag besteht. Alle Beteiligten waren sich einig, dass die ideale Lösung die Verlegung der Schießbahnen in den Bereich, welcher außerhalb der durch Steinschlag gefährdeten Flächen liegt, und ein dadurch notwendiger Umbau des Vereinsheims ist.
Mit Schreiben vom 20. Juni 2018 teilte der Verein mit, dass die Bank zur Finanzierung des Bauvorhabens die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages um weitere 50 Jahre sowie die Übernahme einer Ausfallbürgschaft der Stadt Leonberg benötigt. Seitens der Verwaltung wird diese Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags ab 2018 gesehen, so dass der Erbbaurechtsvertrag bis 2068 läuft.
Vom Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde bezüglich dieses Bauvorhabens darauf hingewiesen, dass gem. § 35 Abs. 5 Satz 2 der Bauherr (also der Verein) eine Verpflicht-ungserklärung abzugeben hat, dass das Vorhaben (der derzeit projektierte Um- und Anbau) nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung (des Schießbetriebs) wieder zu beseitigen ist. Die Einhaltung dieser Vorschrift ist zwingend notwendig; Ausnahmen sind nicht möglich. Der Rückbau beinhaltet auch die Beseitigung der Bodenversiegelungen. Zusammen mit der Verlängerung soll der Erbbaurechtsvertrag daher auch bezüglich dieser Rückbauverpflicht-ung geändert werden.
Der Erbbaurechtsvertrag soll schließlich auch bezüglich der Fläche des Erbbaugrundstücks geändert werden. Dazu soll nach Abschluss aller Bauarbeiten die künftige Grenze des Erbbaugrundstücks zur Felswand hin so festgelegt und neu vermessen werden, dass die in der Gefährdungszone des Hangs liegende Fläche nicht mehr Bestandteil des Erbbaugrund-stücks ist. Die Abgrenzung der Gefährdungszone ergibt sich durch den noch zu erstellenden Böschungswall. Ein entsprechender Lageplan wird in der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Zum Zuschuss:
Die Planänderungen und Planergänzungen verbessern das Konzept und sind nach den derzeitigen Kenntnissen der bautechnischen und sporttechnischen Voraussetzungen sinnvoll.
Die vorliegende Kostenschätzung nach DIN 276 vom 11.04.2018 zeigt realistische Kosten von insgesamt 617.000 EUR auf. Die ursprüngliche Kostenaufstellung aus dem Jahr 2017 stammte aus Schätzungen von Fachbetrieben, die sich als nicht realisierbar herausgestellt haben. Hier wurde von Gesamtkosten in Höhe von 426.000 € ausgegangen. (Anmerkung: Die geplanten Eigenleistungen des Vereins in Höhe von rund 14.000 € wurden von den bezuschussbaren Kosten abgezogen. So kommt die Summe von 412.000 € zustande.)
Schon in den früheren Planungen im Jahr 2017 wurden bautechnisch notwendige Maßnahmen, die von den Behörden gefordert wurden, mit einbezogen. Dies umfasst
- Barrierefreier Zugang vom Parkplatz bis zum Eingang der Sportanlage
- Schaffung von Ausgleichsflächen, die durch die Neuversieglung notwendig sind, durch den Abriss von Altbauten auf dem Gelände
- Emissionschutz durch Trennung der Schießstände von Luftgewehr und Kleinkaliber (teilüberdachter KK-Schießstand)
- Maßnahmen zur Versickerung des Dachflächenwassers im hinteren Grundstücksteil
- Abgrenzung des gesperrten Grundstücksteils durch einen Erdwall
- Schalldämmung der Schießhalle zur Einhaltung der Lärmschutzvorschriften
- Maßnahmen zum notwendigen Brandschutz
- Erstellen eines energieeffizienten Konzepts mit Hilfe eines Energieberaters
- Erarbeitung eines Bepflanzungskonzepts
Bautechnisch bedingte Mehrkosten im Bereich Heizung/Elektro/Sanitär:
Verändert werden mussten im Jahr 2018 die Planungen zu den technischen Anlagen (KG 400). Die ursprünglich geplante Heizung war mit frostsicher vergrabenen Kollektor-Rohren angedacht, die mittels Wärmepumpe die gewonnene Wärme einem Pufferspeicher zuführen sollte. Aufgrund des vermutlich kontaminierten Untergrundes auf dem Schützengelände wurde von einer derartigen Heizung dringend abgeraten, da mit nicht kalkulierbaren Kosten gerechnet werden müsste. Somit kommt nur eine moderne Fußbodenheizung mit Luft-/Wärmepumpe in Frage, die den Raum auf 16° zum Schießbetrieb heizen können muss.
Die hieraus resultierenden Mehrkosten (KG 400) betragen insgesamt 74.000 €.
(Heizung: 43.000 €, Verkabelung Elektro: 16.000 €, Sanitär: 15.000 €)
Sporttechnisch notwendige Maßnahmen, die von Verbänden empfohlen wurden – Bau einer isolierten Warmhalle anstatt einer Kalthalle:
Der WLSB hat Anfang 2018 dringend empfohlen, anstatt der geplanten Kalthalle eine Warmhalle zu erstellen, um einen zukunftsfähigen Schießbetrieb durchführen zu können. Hierzu muss die Halle auf 16 Grad geheizt werden können. Da das Beheizen einer nicht isolierten Halle energetisch nicht sinnvoll ist, muss die Halle als isolierte Warmhalle gebaut werden.
Hieraus ergeben sich Mehrkosten in Bauwerk/Baukonsstruktion (KG 300) in Höhe von insgesamt 88.000 €.
(Rohbau: -6.000 €, Holzbau Warmhalle: 40.000 €, Dachdämmung: 46.000 €, gedämmtes Tor 8.000 €)
Sporttechnisch sinnvolle Maßnahmen, die von Verbänden empfohlen wurden – Alternative Nutzung der Schießhalle:
Da in der Schießhalle aufgrund elektronischer Treffererfassung keine Seile für die Zugschlitten der Zielscheiben mehr gespannt werden, möchte der Verein die Anregung des Sportverbandes aufgreifen und die Schießhalle außerhalb des Schießbetriebs als Fläche für Ausgleichsgymnasitk nutzen. Die Gymnastikabteilung hat bereits regen Zulauf mit über 20 neuen Mitgliedern.
Bauliche Mehrkosten ergeben sich für den Einbau eines Sportbodens in Höhe von 14.000 €.
Die Baunebenkosten erhöhen sich um circa 15.000 EUR.
Die Baunebenkosten wurden vom Planungsbüro neu festgesetzt, da in vielen Bereichen ein höherer Aufwand erforderlich ist als in der ursprünglichen Kalkulation berücksichtigt.
Jede bekannte Sportentwicklungsplanung empfiehlt aufgrund der demografischen Entwicklung die Schaffung von Gymnastik- bzw. Mehrzweckräumen. Für die flexible Nutzung der Anlagen und das weitere Gewinnen neuer Mitglieder bzw. das Halten der bestehenden Mitglieder ist diese Maßnahme als sinnvoll zu bewerten.
Die Schützengilde Höfingen hat, auch durch die zentrale Lage, bereits jetzt ein recht großes Einzugsgebiet. Aktivitäten wie Ferienkurse, Sommerbiathlon und das Anschaffen einer Bogenschießanlage werden die Attraktivität weiter steigern.
Auch im Hinblick auf die Rentabilität des Bauvorhabens und die Zukunftsfähigkeit des Vereins sind die dargestellten Maßnahmen sinnvoll. Eine weitere Steigerung der Mitgliederzahlen wie im Wirtschaftsplan dargestellt ist nur möglich, wenn die Anlagen so attraktiv und flexibel nutzbar sind wie möglich. Der Verein ist darüber hinaus auf steigende Mitgliederzahlen angewiesen um das für den Bau notwendige Darlehen abbezahlen zu können.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Kosten der aktuellen Planungen mit einem Zuschussbedarf von 308.529 EUR weit über den ganz zu Beginn der Überlegungen, das Vereinsgebäude neu zu bauen, angenommenen Baukosten bzw. dem Zuschussbedarf liegen. Das ursprüngliche Ziel, mit dem Verlegen des Gebäudes eine teure Sicherung des Hanges zu umgehen, wird somit in Frage gestellt. Allerdings ergibt sich durch den geplanten Bau ein deutlicher Mehrwert für den Verein (Winterschießbetrieb durch geheizte Halle, alternative Nutzungsmöglichkeiten), der durch eine Hangsicherung nicht erreicht werden kann.
Weiteres Vorgehen
Zum Erbbaurechtsvertrag:
Notarieller Abschluss des Nachtrags zum Erbbaurechtsvertrag.
Zum Zuschuss:
Die für 2018 eingeplanten Mittel über 206.000 EUR werden nicht vollständig abgerufen. Der Verein wird in 2018 noch 40.000 EUR abrufen. Im Haushalt 2019 werden 268.529 EUR als Sonderzuschuss für die Schützengilde Höfingen zur Verfügung gestellt.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Zum Erbbaurechtsvertrag:
Der Erbbaurechtsvertrag wird nicht bis 2068 verlängert, die Rückbauverpflichtung wird nicht aufgenommen.
Zum Zuschuss:
1. Die Schützengilde Höfingen erhält nur den 2017 zugesagten Zuschuss von 206.000 EUR und muss die notwendigen Ergänzungen und Auflagen ohne einen städtischen Zuschuss finanzieren.
2. Der Beschluss über die Erhöhung des Investitionszuschusses wird zurückgestellt und die Verwaltung überprüft zuerst die Kosten für eine Sicherung des Hanges.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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396,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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6,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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50,2 kB
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5
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(wie Dokument)
|
19,4 kB
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