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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/196
Grunddaten
- Betreff:
-
TAKKI (Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen) - Erhöhung der laufenden Geldleistungen, Einführung von TAKKI Plus und Teilnahme am Konzept Inklusive Kindertagespflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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Nov 14, 2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Nov 20, 2018
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Beschlussvorschlag
- Der Erhöhung der laufenden Geldleistungen im Rahmen des Programms TAKKI auf 6,50 Euro/Betreuungsstunde und Kind mit Wirkung ab 1. Januar 2019 vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Kreistag Böblingen wird zugestimmt. Die Mittel werden von der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für die Änderungsliste nachgemeldet.
- Der Einführung von TAKKI Plus – Förderung von Tagespflege für Kinder ab dem 3. Geburtstag bis zur Einschulung ab dem 1. Januar 2019 bis zum Ende des Kindergartenjahrs 2023/24 wird zugestimmt. Die erforderlichen Mittel werden von der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für die Änderungsliste nachgemeldet.
- Der Teilnahme am Konzept Inklusive Kindertagespflege wird vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Kreistag Böblingen zugestimmt. Es ist vorgehsehen, die erforderlichen Mittel für die entsprechende Geldleistung durch den Landkreis Böblingen zu erstatten.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Erhöhung der Geldleistung im Rahmen von TAKKI auf 6,50 Euro/Stunde und Kind.
Einführung von TAKKI-Plus für Kinder ab dem 3. Geburtstag bis zum Eintritt in die Schule.
Teilnahme am Konzept Inklusive Kindertagespflege
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Beratung und Zustimmung durch den Kreistag Böblingen.
Ziele der Maßnahme
Bedarfsgerechte Bereitstellung von Betreuungsplätzen gem. § 24 SGB VIII.
Stärkung der Tagespflege als Betreuungsangebot.
Sachverhalt/Sachstand
- Erhöhung der laufenden Geldleistung ab 1.1.2019
Mit Drucksache 74/2012 wurde die Erhöhung der laufenden Geldleistung im Rahmen von TAKKI ab 1.1.2013 auf 5,50 Euro festgelegt.
Im Juli 2018 wurde in einer gemeinsamen Finanzkommission eine abschließende Einigung über den „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ in Baden-Württemberg erzielt. In Abschnitt 6 Weiterentwicklung der Kindertagespflege werden Anpassungen der Geldleistungen an Tagespflegepersonen empfohlen.
Die Mitglieder der landkreisweiten Projektgruppe TAKKI unter Federführung der Landkreisverwaltung hat sich am 11.10.2018 mit der Thematik befasst. Die Mitglieder empfehlen den an TAKKI bzw. TAKKI Plus teilnehmenden Städten und Gemeinden im Landkreis Böblingen die Erhöhung der laufenden Geldleistung auf 6,50 Euro je Kind und Betreuungsstunde, vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags Böblingen, der in der Sitzung am 26.11.2018 beraten wird.
- Einführung von TAKKI Plus
"TAKKI Plus" ist die Abkürzung für "Kommunale Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen für Kinder ab dem dritten Lebensjahr".
Die Nachfrage nach Ganztagsplätzen nimmt kontinuierlich zu. Eine Alternative für die Nachmittagsbetreuung in einer Kindertageseinrichtung stellt die Möglichkeit von TAKKI Plus dar: Das Kind besucht den Kindergarten am Vormittag im Rahmen der Regel- oder vÖ-Betreuung und wird nachmittags – auch tageweise – von einer Tagespflegeperson betreut.
Die Vorteile sind:
Flexibilität in den Betreuungszeiten, tageweise wie bei Bedarf auch in die Abendstunden hinein (z. B. bei Schichtdienst der Eltern)
Kontinuität in der Bezugsperson beim Wechsel von der Betreuung im Rahmen von TAKKI in den Kindergarten mit dem 3. Geburtstag
Sicherung des Übergangs aus der Betreuung im Rahmen von TAKKI in eine Ganztagseinrichtung angesichts knapper GT-Platzkapazitäten
Deckung der steigenden Nachfrage nach Ganztagsbetreuung mit einem weiteren Betreuungsangebot
Im Landkreis Böblingen setzen inzwischen 6 Städte und Gemeinden TAKKI Plus um.
Wie im Modell TAKKI entrichten Eltern, die sich für dieses Betreuungsmodell entscheiden, einen Elternbeitrag an die Stadt, der sich an den Elternbeiträgen für eine zeitlich vergleichbare Betreuung in den institutionellen Kindertageseinrichtungen orientiert. Die Stadt bezahlt die Tagespflegeperson nach den TAKKI-Richtsätzen und übernimmt den Differenzbetrag zur institutionellen Kinderbetreuung.
Für die Eltern ist mit dieser finanziellen Gleichstellung der Betreuungsangebote eine echte Wahlfreiheit zwischen Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege gewährleistet. Kurzfristige Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen werden auf Anfrage spätestens ab dem dritten Tag vom Tages- und Pflegemutter Leonberg e. V. durch Vertretung geregelt.
Voraussetzungen, die eine Tagespflegeperson im Rahmen des kreisweiten TAKKI-Modells erfüllen muss:
- Die Tagespflegeperson muss sich mit 160 Unterrichtseinheiten qualifizieren (davon 30 Unterrichtseinheiten vor der Aufnahme eines Tageskindes und Praxis begleitend die restlichen 130 Unterrichtseinheiten).
- Bereitstellung eines Platzes für ein Tageskind.
- Gültige Pflegerlaubnis nach § 43 SGB VIII. Um die Erlaubnis zur Kindertagespflege zu erhalten, müssen persönliche Eignung, Qualifizierung und kindgerechte Räumlichkeiten nachgewiesen werden.
- Schriftliche Vereinbarung mit der Kommune, von der die Tagespflegeperson das Betreuungsgeld erhält.
- Abschluss eines TAKKI-Betreuungsvertrags mit den Eltern/Personensorgeberechtigten des Tageskinds.
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit nach den gültigen TAKKI-Richtsätzen der Kommune. Außerdem wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Tageselternvereinen im Landkreis und mit den Kommunen erwartet.
Folgendes Gebührenmodell schlägt die Verwaltung vor:
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Betreuungsumfang
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1 Kind unter 14 Jahren im Haushalt der Familie |
2 Kinder unter 14 Jahren im Haushalt der Familie |
3 Kinder unter 14 Jahren im Haushalt der Familie |
4 Kinder unter 14 Jahren im Haushalt der Familie
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bis 35 Stunden |
182,30 Euro |
139,10 Euro |
92,75 Euro |
30,40 Euro |
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bis 45 Stunden |
244,00 Euro |
194,00 Euro |
144,00 Euro |
94,00 Euro |
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über 45 Stunden |
324,00 Euro |
274,00 Euro |
224,00 Euro |
174,00 Euro |
Die Gebühren werden bei der nächsten Satzungsänderung mit aufgenommen und künftig im Rahmen der jährlichen Erhöhung der Gebühren für Kindertageseinrichtungen angepasst.
Verpflegungskosten entrichten die Eltern direkt an die Tagespflegeperson.
Im Gegensatz zum bestehenden TAKKI Modell für U3-Kinder bekommt die Stadt den FAG-Zuschuss für den Anteil der jew. gebuchten Kindergartenzeit, nicht jedoch für die Betreuungszeit im Rahmen des Modells TAKKI Plus für über Dreijährige.
Das Modell soll zunächst nur für Kinder bis zum Eintritt in die Grundschule und zeitlich befristet bis Ende des Kindergartenjahrs 2023/24 angewendet werden. Abhängig von der weiteren Entwicklung der Betreuungsangebote kann die Situation zu diesem Zeitpunkt erneut beurteilt werden.
Beispielberechnungen:
- Kind wird vorübergehend von einer Tagespflegeperson weiter betreut, bis ein Kita-Platz verfügbar ist:
Kind wird 35 Stunden pro Woche von einer Tagesmutter betreut
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monatlich |
jährlich |
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Betreuungsentgelt an Tagespflegeperson 6,50 Euro/Std. |
978,25 Euro |
11.739,00 Euro |
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max. Zuschuss zur Sozialversicherung |
200,00 Euro |
2.400,00 Euro |
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Ausgaben gesamt |
1.178,25 Euro |
14.139,00 Euro |
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Elternbeiträge (1 Kind u14 in der Familie) |
182,30 Euro |
2.187,60 Euro |
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FAG-Zuschuss |
0 Euro |
0 Euro |
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Einnahmen gesamt |
182,30 Euro |
2.187,60 Euro |
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Zuzahlung Stadt Leonberg |
995,95 EURO |
11.951,40 EURO |
Für die Finanzierungsübersicht wurden 30 Kinder mit je 6 Betreuungsstunden zugrunde gelegt.
B. Kind wird nach dem Besuch der Kita zusätzlich durch eine Tagespflegeperson betreut – alternativ zur Kita-Ganztagsbetreuung bis zum Schuleintritt oder vorübergehend bis zum Freiwerden eines Ganztagsplatzes
Kind (3 Jahre) besucht eine Kita bis 13.30 Uhr (6 Std. vÖ) und ist im Anschluss bis 17:30 Uhr bei der Tagesmutter (20 Std./Woche).
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monatlich |
jährlich |
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Betreuungsentgelt an Tagespflegeperson 6,50 Euro/Std. // 20 Stunden |
559,00 Euro |
6.708,00 Euro |
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max. Zuschuss zur Sozialversicherung |
200,00 Euro |
2.400,00 Euro |
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Ausgaben gesamt |
759,00 Euro |
9.108,00 Euro |
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Elternbeiträge (1 Kind u14 in der Familie// Kiga + TAKKI Plus ü45) |
Kiga-Gebühr 142,50 Euro TAKKI Plus 181,50 Euro |
1.710,00 Euro 2.178,00 Euro |
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FAG-Zuschuss |
0 Euro |
0 Euro |
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Einnahmen gesamt |
181,50 Euro |
2.178,00 Euro |
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Zuzahlung Stadt Leonberg |
577,50 EURO |
6.930,00 EURO |
Kind benötigt die zusätzliche Betreuung für 6 Monate und wechselt dann in die Ganztagsbetreuung. Städtischer Zuschuss TAKKI Plus: 6 x 577,50 Euro = 3.465 Euro
Kind bleibt ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt bei der Tagesmutter und wird dort nach dem Kindergarten betreut. Insgesamt wird das Tagespflegeverhältnis 3 Jahre lang bezuschusst. Städtischer Zuschuss TAKKI Plus: 36 X 577,50 Euro = 20.790 Euro
Besucht ein Kind im Rahmen von TAKKI Plus vormittags einen freien oder kirchlichen Kindergarten so entrichtet die Sorgeberechtigten die für die Betreuung im Kindergarten entstehende Gebühr an den Träger und den Differenzbetrag zur TAKKI-Plus-Betreuung an die Stadt.
Im Gegensatz zum Modell TAKKI U3 bekommt die Stadt keinen FAG-Zuschuss für das Modell TAKKI Plus. Die Kosten für die Tagespflegeperson mit ca. 759 Euro sind vergleichbar mit dem durchschnittlichen Mehraufwand von Regel-/vÖ-Kosten zu den Kosten für einen Ganztagsplatz in Höhe von ca. 730 Euro.
Für die Finanzierungsübersicht wurden 30 Kinder mit je 12 Betreuungsmonaten zugrunde gelegt.
- Konzept Inklusive Kindertagespflege - Aufstockung der Geldleistung bei Aufnahme eines Kindes mit erhöhtem Förderbedarf
Die Landkreisverwaltung Böblingen erarbeitete ein Konzept für die Betreuung von Kindern mit erheblichem Förder- bzw. Unterstützungsbedarf in der Kindertagespflege. Das Modell steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistags Böblingen.
Der höhere Aufwand für die Tagespflegeperson soll ab dem 01.01.2019 mit einer zusätzlichen Geldleistung erstattet werden. Die Förderleistung sieht folgende Systematik vor:
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Aufwandsart
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kein Mehraufwand |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
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Förderleistung |
4,76 Euro |
7,14 Euro |
9,52 Euro |
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Sachaufwand |
1,74 Euro |
1,74 Euro |
1,74 Euro |
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Geldleistung pro Kind und Stunde |
6,50 Euro |
8,88 Euro |
11,26 Euro |
Die Beurteilung des Förder- bzw. Unterstützungsbedarfs soll im Rahmen eines vom Landkreis verantworteten Verfahrens unter der Beteiligung von Fachleuten erfolgen und regelmäßig - zunächst nach 6 Monaten, dann in einem Rhythmus von mind. 12 Monaten - überprüft werden.
Für Kinder, die im Rahmen des Modells TAKKI betreut werden, soll der zusätzliche Betrag über die für die Auszahlung der jeweils laufenden Geldleistung zuständigen Städte und Gemeinden ausbezahlt werden. Die zusätzlichen Kosten sollen dem Landkreis in Rechnung gestellt und entsprechend erstattet werden.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Kreistag Böblingen empfiehlt die Verwaltung die Teilnahme am Modell Inklusive Kindertagespflege.
Weiteres Vorgehen
Umsetzung der Beschlüsse ab 01.01.2019
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine Erhöhung der laufenden Geldleistung im Rahmen des Programms TAKKI.
Keine Einführung von TAKKI Plus.
Keine Teilnahme am Modell Inklusive Kindertagespflege.
Finanz. Auswirkung
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget im HHplanentwurf 2019 veranschlagt |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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36500002 TAKKI Erträge |
2019 |
195.400 Euro |
295.400 Euro |
Höherer Betrag TAKKI-Plus: 100.000 Euro, die im HH 2019 noch zu veranschlagen sind |
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36500002 TAKKI Aufwendungen |
2019 |
695.000 Euro |
1.305.000 Euro
davon 125.000 Euro 485.000 Euro
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Differenz muss noch veranschlagt werden.
Erhöhung Geldleistung TAKKI Plus |
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36500003 TAPiR Aufwendungen |
2019 |
425.000 Euro |
501.500 Euro |
Erhöhung Geldleistung |
