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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/191
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung des Hauptsammlers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Abteilung Stadtentwässerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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Nov 15, 2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Nov 20, 2018
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Beschlussvorschlag
1. Von der Notwendigkeit des Vorhabens wird Kenntnis genommen.
2. Einer Realisierung der Maßnahme mit einem Gesamtkostenrahmen von 467.000,- €/brutto in den Jahren 2018 und 2019 wird zugestimmt.
3. Mit den erforderlichen Fachplanungsleistungen gem. HOAI, Teil 3, Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke) wird das Ing.-Büro GAUSS Ingenieurtechnik GmbH, Tübinger Straße 30, 72108 Rottenburg a. N. beauftragt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Bauleistungen auf Basis der VOB auszuschreiben und die Ausschreibungsergebnisse dem Gremium zur Vergabebeschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Nach Auswertung der erfolgten Kanalbefahrung des Hauptsammlers in 2017/2018 durch das Ing.-Büro GAUSS Ingenieurtechnik GmbH und Erstellung eines Sanierungskonzept mit Kostenschätzung für die Inliner-/Teilliner und Robotersanierung des Hauptsammlers sollen nun die erforderlichen Baumaßnahmen ausgeschrieben werden.
Ziele der Maßnahme
Ordnungsgemäßer Betrieb des Hauptsammlers, Vermeidung von Fremdwasserzuflüssen und Verschmutzungen des Grundwassers durch Abwasseraustritt.
Sachverhalt/Sachstand
Der Hauptsammler ist der größte Kanal der Abwasseranlage, der die Abwässer, die ihm aus den kleineren Kanälen zufließen, aufnimmt und zur Kläranlage führt. Er führt auf einer Länge von ca. 7.900 m vom Bereich Kirchbachstraße durch das Stadt- und Außengebiet zur Kläranlage.
Der Hauptsammler wurde im 2017/2018 befahren. Mit der Betreuung dieser Maßnahme wurde das Ing.-Büro GAUSS Ingenieurtechnik beauftragt.
Von diesem wurden die Haltungen und Schächte bewertet und ein Sanierungskonzept für die Schadensklassen 0 und 1 (schwere Schäden) mit Kostenschätzung erarbeitet.
Durch die Befahrung zeigte sich, dass durch Schäden und Undichtigkeiten ein nicht geringer Zufluss an Fremdwasser zur Kläranlage stattfindet. Ebenso tritt durch Undichtigkeiten Abwasser aus. Wurzeleinwüchse behindern zudem den ungestörten Ablauf des Abwassers.
Zunächst sollen nur die Haltungen in geschlossener Bauweise mittels Inliner und Teilliner saniert werden.
Schächte sind bei der hier geplanten Maßnahme nicht enthalten, da dies eine andere Auswahl der Firmen bei der Ausschreibung bedingen würde.
Vom Ing.-Büro GAUSS Ingenieurtechnik, das mit den zum Teil schwierigen Örtlichkeiten und Besonderheiten des Hauptsammlers durch die Betreuung der Befahrung bestens vertraut ist, sollen nun auch die entsprechenden Fachplanungsleistungen gem. HOAI, Teil 3, Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke) hinsichtlich der erforderlichen Bauleistungen erbracht werden.
Mit dem Ing.-Büro GAUSS Ingenieurtechnik GmbH erhält ein zuverlässiges, kompetentes mit den örtlichen Verhältnissen bestens vertrautes Fachbüro den Auftrag.
Da hierbei aktuelle Schwellenwert (221.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs.1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV).
Die Fachplanungsleistungen „Ingenieurbauwerke“ können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich im Rahmen einer freihändigen Vergabe an ein geeignetes, qualifiziertes Architekturbüro vergeben werden.
Da für die Planungsbeauftragungen jedoch die Zuständigkeitsgrenzen der Verwaltung entsprechend der geltenden Hauptsatzung der Stadt Leonberg (§ 12 Abs. 2 Nr. 2.2.2) überschritten sind, sind diese hiermit zur Genehmigung vorzulegen.
Um zeitlich Vorteile zu erlangen schlägt das Tiefbauamt vor, die Verwaltung zu ermächtigen
die Vergabe der Bauleistung an den wirtschaftlichsten Bieter vornehmen zu können.
Insbesondere die Tatsache, dass der Wettbewerbsbeginn mit der Ausschreibung unabdingbar noch im November 2018 erfolgen muss, erfordert eine Ausschreibungsdurchführung unmittelbar nach dem vorliegenden Beschluss.
Erfahrungsgemäß sind die Baufirmen zum Ende eines Jahres aufgrund deren Verpflichtung,
Aufträge zu Beginn des Jahres zu requirieren, in der Lage angemessene Preise anzubieten.
Bei der Auftragsvergabe stehen wir zudem in Konkurrenz mit anderen Städten und Gemeinden, die auch diese Leistungen benötigen.
Müssten die erreichten Ausschreibungsergebnisse nochmals dem Gremium entsprechend aufwendiger Gemeinderatsvorlagen vorgelegt werden, wäre mindestens eine gesamte Sitzungsperiode (ca. 6 – 8 Wochen mit Vorbereitung der Vorlage, Workflow, etc.) Zeitverzug
beim Baubeginn zu verzeichnen.
Die Ausschreibungsergebnisse werden selbstverständlich dem Gremium unter „Verschiedenes“ zur Kenntnis gegeben, worin der Gemeinderat nachvollziehen kann, dass die Kostenberechnung eingehalten wird und diese sich im Rahmen des Gesamtkostenansatzes beläuft.
Nachvollziehbar für das Gremium ist, dass im Falle der Unterschreitung des Kostenrahmens
durch die Ausschreibung die übriggebliebenen Mittel dem städtischen Haushalt zugeführt
werden.
Bei Überschreitung des Gesamtkostenrahmens durch die Ausschreibungsergebnisse erfolgt
keine Vergabe der Bauleistungen durch die Verwaltung, und die Maßnahme bzw. das weitere Vorgehen wird erneut und zu einem späteren Zeitpunkt im Gremium beraten.
Weiteres Vorgehen
Beauftragung des Ing.-Büros GAUSS Ingenieurtechnik GmbH im Jahr 2018.
Ausschreibung und Vergabe der erforderlichen Bauleistungen nach VOB innerhalb des Gesamtkostenrahmens im Jahr 2019.
Sanierung im Jahr 2019.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Alternative zu Pkt. 4:
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die erforderlichen Bauleistungen auf Basis der VOB auszuschreiben und mit der Maßgabe, dass durch die Ausschreibungsergebnisse die Kostenberechnung eingehalten wird und diese sich im Rahmen des Gesamtkostenansatzes belaufen, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben
Finanz. Auswirkung
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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53800002 - 42120000 |
2018 |
774.000€ |
44.000 € |
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53800002 – 42120000 Kanal, Sonderbauwerke |
2019 |
680.000€ |
423.000 € |
Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2019 veranschlagt. Aus den veranschlagten Mitteln wird auch die in der Vorlage 2018/190 genannte Maßnahme bezahlt. Die Mittel reichen für beide geplanten Maßnahmen aus. |
