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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag - 2018/190

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Von der Notwendigkeit des Vorhabens wird Kenntnis genommen.

 

2. Einer Realisierung der Maßnahme mit einem Gesamtkostenrahmen von 213.000,- €/brutto in den Jahren 2018 und 2019 wird zugestimmt.

 

3. Mit den erforderlichen Fachplanungsleistungen gem. HOAI, Teil 3, Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke) wird das Ing.-Büro GAUSS Ingenieurtechnik GmbH, Tübinger Straße 30, 72108 Rottenburg a. N. beauftragt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Bauleistungen auf Basis der VOB auszuschreiben und die Ausschreibungsergebnisse dem Gremium zur Vergabebeschlussfassung vorzulegen.

 

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

 

Für die Ergebnisse der Kanalbefahrung Gebersheim und Höfingen-West nach Eigenkontrollverordnung EKVO ist ein Sanierungskonzept für die notwendigen Inliner-/Teilliner- und Robotersanierungen zu erstellen.

Mit diesen Verfahren können Kanalschäden maßgeschneidert instandgesetzt werden.

Aufgrabungen werden hierdurch weitgehend vermieden und der ordnungsgemäße Kanalbetrieb gewährleistet.

 

 

Ziele der Maßnahme

 

Sicherer Kanalbetrieb, Vermeidung von Fremdwasserzufluss zur Kläranlage und Vermeidung einer Verschmutzung des Grundwassers durch Abwasser.

 

 

Sachverhalt/Sachstand

 

Mit dem Ing.-Büro GAUSS Ingenieurtechnik GmbH erhält ein zuverlässiges, kompetentes mit den örtlichen Verhältnissen bestens vertrautes Fachbüro den Auftrag.

 

Die Aufgabe des Fachplaners ist es, die Ergebnisse der oben genannten Kanalbefahrung auszuwerten und ein Sanierungskonzept zu erstellen.

 

Hierfür sind entsprechende Fachplanungsleistungen gem. HOAI, Teil 3, Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke) erforderlich und zu beauftragen.

Da hierbei aktuelle Schwellenwert (221.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs.1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV).

Die Fachplanungsleistungen „Ingenieurbauwerke“ können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich im Rahmen einer freihändigen Vergabe an ein geeignetes, qualifiziertes Architekturbüro vergeben werden.

 

Da für die Planungsbeauftragungen jedoch die Zuständigkeitsgrenzen der Verwaltung entsprechend der geltenden Hauptsatzung der Stadt Leonberg (§ 12 Abs. 2 Nr. 2.2.2) überschritten sind, sind diese hiermit zur Genehmigung vorzulegen.

 

Um zeitlich Vorteile zu erlangen schlägt das Tiefbauamt vor, die Verwaltung zu ermächtigen die Vergabe der Bauleistung an den wirtschaftlichsten Bieter vornehmen zu können. Insbesondere die Tatsache, dass der Wettbewerbsbeginn mit der Ausschreibung unabdingbar noch im November 2018 erfolgen muss, erfordert eine Ausschreibungsdurchführung unmittelbar nach dem vorliegenden Beschluss.

Erfahrungsgemäß sind die Baufirmen zum Ende eines Jahres aufgrund deren Verpflichtung, Aufträge zu Beginn des Jahres zu requirieren, in der Lage angemessene Preise anzubieten.

Bei der Auftragsvergabe stehen wir zudem in Konkurrenz mit anderen Städten und Gemeinden, die auch diese Leistungen benötigen.

 

Müssten die erreichten Ausschreibungsergebnisse nochmals dem Gremium entsprechend aufwendiger Gemeinderatsvorlagen vorgelegt werden, wäre mindestens eine gesamte Sitzungsperiode (ca. 6 – 8 Wochen mit Vorbereitung der Vorlage, Workflow, etc.) Zeitverzug beim Baubeginn zu verzeichnen.

Die Ausschreibungsergebnisse werden selbstverständlich dem Gremium unter „Verschiedenes“ zur Kenntnis gegeben, worin der Gemeinderat nachvollziehen kann, dass die Kostenberechnung eingehalten wird und diese sich im Rahmen des Gesamtkostenansatzes beläuft. Nachvollziehbar für das Gremium ist, dass im Falle der Unterschreitung des Kostenrahmens durch die Ausschreibung die übriggebliebenen Mittel dem städtischen Haushalt zugeführt werden.

Bei Überschreitung des Gesamtkostenrahmens durch die Ausschreibungsergebnisse erfolgt keine Vergabe der Bauleistungen durch die Verwaltung, und die Maßnahme bzw. das weitere Vorgehen wird erneut und zu einem späteren Zeitpunkt im Gremium beraten.

 

 

 

 

 

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Beauftragung des Ing.-Büro GAUSS Ingenieurtechnik GmbH. Auswertung der Ergebnisse der Kanalbefahrung und Erstellung eines Sanierungskonzeptes in 2018.

Ausschreibung und Vergabe der erforderlichen Bauleistungen nach VOB innerhalb des Gesamtkostenrahmens im Jahr 2019.

Sanierung im Jahr 2019.

 

 

 

 

 

 

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

 

Alternative zu Pkt. 4:

 

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

53800002 – 42120000

 

 

2018

774.000€

34.000 €

 

53800002 – 42120000

Kanal, Sonderbauwerke

2019

680.000€

179.000 €

 

Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2019 veranschlagt.

Aus den veranschlagten Mitteln wird auch die in Vorlage 2018/191 genannte Maßnahme bezahlt.

Die Mittel reichen für beide geplanten Maßnahmen aus.

 

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