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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/091-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die in der Anlage 2 dargestellte Abwägungsmatrix über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Bedenken wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die in der Anlage 1 dargestellten Flächen der Mühlstraße zwischen der Abzweigung Rutesheimer Straße und der Abzweigung Am Schlossberg werden für den Verkehr teileingezogen (Teilentwidmung).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Teileinziehung von Teilflächen der Mühlstraße öffentlich bekannt zu machen.

 

  1. Der Ortschaftsrat Höfingen, der Planungsausschuss und der Gemeinderat sind vor einer endgültigen Entscheidung über einen Poller, Schranke o.ä. zu hören.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

In seiner Sitzung vom 6. Juni 2024 hat der Planungsausschuss Punkt 4 des Beschlussvorschlages ergänzt.

 

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