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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Das Integrationsmanagement wird in städtischer Verantwortung für die Jahre 2025 bis 2029 unter Erhalt der derzeit 4 VZÄ Stellen fortgeführt.

 

2. Die Delegation des Integrationsmanagement wird nicht an den Landkreis zurückgegeben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Das Integrationsmanagement der Stadt Leonberg wurde im Herbst 2017 als ein Kernelement des Paktes für Integration in Baden-Württemberg ins Leben gerufen. Ziel ist es, Geflüchteten in der Anschlussunterbringung eine individuelle Sozialberatung und Begleitung im Integrationsprozess zu bieten.

 

Für die Stadt legte das Land zum damaligen Zeitpunkt einen Umfang von 4 Vollzeitäquivalenten fest, von denen eine halbe Stelle  bei der Hoffnungsträgerstiftung eingerichtet wurde. Die Festlegung erfolgte auf Basis einer zahlenmäßigen Erfassung der Zielgruppe im Vergleich zur Größe der Zielgruppe in Baden-Württemberg. Diese 4 Stellen werden aktuell noch bis zum 31.12.2024 vom Land Baden-Württemberg umfassend gefördert.

 

Mit der neuen Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement vom 6. Juni 2023 kam es zu den bisher weitreichendsten Änderungen in der Durchführung des Integrationsmanagements seit Einführung des Paktes für Integration im Jahr 2017. Ab dem Jahr 2025 sind ausschließlich die Stadt- und Landkreise Zuwendungsempfänger der Förderung des Sozialministeriums.

 

Das Land stellt, nach Ende des Übergangszeitraums, ab dem 1. Januar 2025 jedem Landkreis einen Planungsrahmen, also einen Höchstbetrag für die Förderung des Integrationsmanagements zur Verfügung und überlässt es dann den einzelnen Landkreisen, diese Mittel gerecht und ausgewogen auf die Kommunen zu verteilen. Dies bedeutet eine Abkehr von der stellengebundenen Förderung.

 

Die Einführung des Planungsrahmens geht mit einer deutlichen Kürzung der Fördersumme ab 2025 einher. Das Landesbudget zur Förderung des Integrationsmanagements beträgt ab 2025 bis 2029 jährlich „mindestens 40 Millionen Euro“.

 

Die Änderungen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft und sind im zeitlichen Geltungsbereich der neuen Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement bis zum 31.12.2029 bindend. Die konkrete Summe kann von Jahr zu Jahr variieren und wird nach Verwaltungsvorschrift jeweils im ersten Quartal des Vorjahres unter Haushaltvorbehalt bekanntgegeben. Der endgültige Bescheid mit der genauen Fördersumme wird im Haushaltsbeschluss im Herbst verkündet.

 

Für das Kalenderjahr 2025 beträgt die vorläufig bereitgestellte Gesamtfördersumme des Landes Baden-Württemberg 40 Millionen Euro. Dies stellt eine deutliche Kürzung in der Förderung dar (um ca. 20%), da in den Jahren ab 2017 kontinuierlich über 50 Millionen vom Land verteilt wurden.

 

In den Landkreis Böblingen werden insgesamt 1.523.982 € fließen. Die Ermittlung der kommunalen Fördersumme erfolgte, nach Empfehlung der kommunalen Landesverbände, durch den Landkreis auf Grundlage von Zuweisungen von vorläufiger Unterbringung in Anschlussunterbringung der drei Jahre 2020 bis 2022 unter Berücksichtigung von neugeborenen Kindern und Familiennachzug.

 

Die Stellen werden nicht mehr direkt vom Regierungspräsidium gefördert, sondern der Landkreis Böblingen erhält eine Fördersumme von 1.523.982 €, die an die Kommunen (prozentual der Zahlen der Anschlussunterbringung) weitergeleitet wird.

 

Die Stadt Leonberg wird in diesem Zuge nur noch eine erheblich reduzierte Fördersumme i.H. v. 131.663,94 € erhalten. Mit dieser Förderung kann nur noch die Hälfte des bisherigen Integrationsmanagement finanziert werden (ca. 2 VZÄ).

 

Der Landkreis fragt derzeit ab, ob die einstige Delegation der Flüchtlingssozialarbeit bei den Delegationsgemeinden verbleiben, oder ob eine Rückdelegation an den Landkreis Böblingen erfolgen soll.

 

Im Haushalt 2023 wurden die 3,5 städtischen Stellen/Integrationsmanagement in unbefristete Stellen umgewandelt. Die Begründung in den Haushaltsanmeldungen war bereits 2022 folgende: "

 

„Die zu betreuenden Personen haben sich in den letzten 4 Jahren auf einem hohen Niveau eingependelt. Für das Jahr 2023 liegt die zusätzliche Zuweisungsquote bei 72 Personen. Darüber hinaus wurde die Zuständigkeit seitens des Landes BW auf die Betreuung von Geflüchteten aus dem ukrainischen Kriegsgebiet ausgeweitet. Derzeit befinden sich über 200 aus der Ukraine geflüchtete Menschen in Leonberg. Aus heutiger Sicht ist nicht davon auszugehen, dass sich die Flüchtlingszahlen insgesamt verringern werden. (Der Soziale Dienst verfügt derzeit über insgesamt 1,90 VZÄ.) Die Aufgaben des Integrationsmanagements könnten bei einem Wegfall der Stellenanteile IM keinesfalls aufgefangen werden. Die Refinanzierung der Stellen ist seitens des Landes BW für weitere 12 Monate in Aussicht gestellt.“

 

Diese Situation hat sich nun folgendermaßen verändert, dass sich die Zuweisungsquote vom Jahr 2023 auf das Jahr 2024 weiter erhöht hat (2023 / 185 Flüchtlinge, 2024/ 219 Flüchtlinge). Die Zuweisungsquote ist eine vorab vom LRA mitgeteilte Quote, wieviel Flüchtlinge in dem kommenden Jahr aufgenommen werden sollen.

Tatsächlich wurden 2022 314 Flüchtlinge und 2023 262 Flüchtlinge aufgenommen.

 

Wenn das Integrationsmanagement in seiner derzeitigen Wirkungsbreite erhalten bleiben soll, müssen jetzt die entsprechenden Schritte zu seiner Fortführung eingeleitet werden. 

Ohne einen kommunalen Beitrag zum Integrationsmanagement wird sich der Integrationsprozess für diese große Gruppe deutlich verlängern mit allen damit verbundenen negativen Folgen sowohl für die Menschen selber, wie auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Zusammenleben in Leonberg.

 

Allein die Dokumentation der IGM von 2023 umfasst 586 Menschen (incl. Bestandsfälle in den städt. Flüchtlingsunterkünften), die als direkte Zielgruppe des Integrationsmanagement in 3909 Gesprächen begleitet wurden.

 

2019-2023 kamen insgesamt 1.000 Flüchtlinge in die Anschlussunterbringung:

 

Jahr  Anzahl

2019      48 Personen

2020    60 Personen

2021    68 Personen

2022             314 Personen  *zusätzlich in Privatunterkünfte: 248 Personen

2023   262 Personen 

 

*Dazu kommen seit 2022 die vielen ukrainischen Flüchtlinge, die privaten Wohnraum in Leonberg gefunden haben.

 

Der größte Teil dieser über 1.000 Menschen wird realistisch betrachtet in Leonberg bleiben.

 

Viele sind mittlerweile als (weitgehend) integriert zu betrachten – sie haben sich eingelebt, die Sprache gelernt, Arbeit gefunden; ihre Kinder gehen zur Schule, sie bestreiten ihren Lebensunterhalt selbst und haben sich in die deutsche Gesellschaft eingefunden.

 

Jedoch ist ein noch größerer Teil der 1.000 Menschen dabei, sich im Prozess der Integration zu befinden. Sie sind dabei die deutsche Sprache zu erlernen, sie haben noch keine Arbeit und wissen auch nicht, was sie mit ihren Qualifikationen aus ihrem Heimatland, die oft informeller Art sind, anfangen können Da sie alle aber größtenteils in Leonberg bleiben werden, ist es im unbedingten Interesse der Stadt, diese Menschen bei ihrer Integration zu unterstützen, denn eine verpasste oder verschleppte Integration führt  zu gesellschaftlichen Spannungen und hohen nicht nur finanziellen Folgekosten .

 

Kernaufgabe des IGM ist es, Integrationsprozesse zu unterstützen und zu beschleunigen:

 

  •        Sozialberatung und -begleitung zu allen Fragen des alltäglichen Lebens (soziale, gesundheitliche Situation, Wohnsituation)
  •        Informationen und Unterstützung zu Bleibeperspektiven in Baden-Württemberg
  •        Unterstützung beim Erwerb der Sprache
  •        Kindertageseinrichtungen, Schule, Bildung, Beruf
  •        Arbeitsmarktintegration (Anerkennung ausländischer u. schulischer Abschlüsse, Kooperation mit IQ Netzwerk)  Beratung und                          soziale Begleitung von Geflüchteten
  •        Information Angebote vor Ort (ggf. Weiterleitung an die Regeldienste und an geeignete Angebote von Ehrenamtlichen)
  •        Information über bürgerschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement und Vereine (Ziel: Teilnahme)
  •        Netzwerkarbeit
  •        Ziel: Stärkung der Selbständigkeit

 

Die gegebenen Bedarfe und Ressourcen der Geflüchteten werden in einem Integrationsplan sinnvoll zusammengefasst und bei der Umsetzung desselben unterstützt.

 

Für viele in Leonberg ankommende Menschen stellt das Integrationsmanagement, ggf. im Anschluss an die Unterstützung der Flüchtlingssozialarbeit in der vorläufigen Unterbringung, in den ersten Monaten und Jahren ihres Aufenthalts die erste und zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen und Fragen dar. Eine in Teilen offene Sprechstunde ermöglicht die niedrigschwellige Erreichbarkeit dieses Teams, welches seine Klienten nicht nur in den unterschiedlichen Lebenslagen berät (siehe o. g. Auflistung), sondern sie auch zielgenau an weitere zuständige Ämter der Stadt oder andere Behörden verweist, vermittelt und somit eine für das zu betreuende Klientel sehr bedeutsame Lotsenfunktion einnimmt.

 

Im Umgang mit anderen Ämtern und Behörden wiederum unterstützt das IGM seine Klienten, etwa indem es sie passgenau unterstützt und sukzessive mit ihnen darauf hinarbeitet, dass  Behördenkontakte selbständig verfolgt werden können. Auch versteht das IGM es als zentrale Aufgabe, Geflüchtete an bürgerschaftliche Strukturen heranzuführen, da die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit einen zentralen Schlüssel zur Integration darstellen kann (gerade auch mit Blick auf den Erwerb der deutschen Sprache).

 

Ergebnisse und Wirkung des Integrationsmanagements.

 

In Zahlen lässt sich für das Integrationsmanagement für das Jahr 2023 folgendes festhalten:

 

Allein im Jahr 2023 wurden 586 Klienten direkt betreut. Es wurden 3909 Beratungen durchgeführt, wobei die Anzahl der Beratungen seit ihrer Ersterfassung im Jahr 2019 kontinuierlich ansteigt und somit auf einen zumindest ungebrochenen, wenn nicht wachsenden Beratungsbedarf der Klientel hinweist.

 

Die Stadt Leonberg wird in diesem Zuge nur noch eine erheblich reduzierte Fördersumme i.H.v. 131.663,94 € erhalten.

 

Die Abkehr der stellengebundenen Förderung in Kombination mit der Kürzung der Fördersumme stellt die Landkreisverwaltung vor eine zusätzliche Herausforderung bei der aktuellen Haushaltslage. Die Städte und Gemeinden, die den Landkreis mit dem Integrationsmanagement beauftragen, müssen daher davon ausgehen, dass die Stellenschaffung für das Integrationsmanagement ausschließlich im Umfang der Förderung zur Verfügung gestellt werden. Dies wird faktisch zu einem Stellenabbau führen. Für Leonberg würde eine Reduzierung von 4 VZÄ auf 2 VZÄ realistisch sein.

 

Aufgrund der großen Zahl an Personen, die sich noch am Anfang oder auf dem Weg ihres Integrationsprozesse befinden, wäre eine Rückgabe der Delegation des Integrationsmanagements an den Landkreis weder für Leonberg noch für die jetzigen und zukünftigen Klienten  sinnvoll und potenziell bedenklich, da in diesem Fall zum Einem mit einer Stellenreduzierung zu rechnen ist. Zum Anderem ist Stand heute nicht klar, wo die Ausübung der IGM örtlich stattfinden wird und darüber hinaus kann die Stadt bei Vorkommnissen zuständigkeitshalber nicht unterstützend oder deeskalierend eingreifen.

 

In der Vergangenheit hat sich eine gute ämterübergreifende Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Gebäudemanagement, Ausländerbehörde und zu den Trägern vor Ort vielfach bewährt.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Kostenstelle 31800002

Betreuung und Förderung Flüchtlinge, Asylbewerber

Sachkonten 40120000, 40220000 und 40320000

Personalkosten

2024

 

 

452.743

443.000

Alle Stellen des Sozialen Dienstes und Integrationsmanagements sind aufgeführt. 3,5 VZÄ werden gefördert (0,5 VZÄ sind an externen Träger vergeben).

Kostenstelle 31800002

Betreuung und Förderung Flüchtlinge, Asylbewerber

Sachkonto 31410000

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Land

2024

200.000

166.000

Für das Jahr 2024 gibt es keine Änderungen in den Förderbedingungen. Wegen einer unbesetzten Stelle ist mit geringeren Einnahmen zu rechnen.

Kostenstelle 31800002

Betreuung und Förderung Flüchtlinge, Asylbewerber

Sachkonten 40120000, 40220000 und 40320000

Personalkosten

2025

 

466.325

466.325

Personalkosten sind in der Finanzplanung für das Jahr 2025 eingeplant.

Kostenstelle 31800002

Betreuung und Förderung Flüchtlinge, Asylbewerber

Sachkonto 31410000

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Land

2025

131.000

131.000

Die Änderungen durch die VwV Integrationsmanagement betreffen die Förderung ab dem Jahr 2025. Es ist mit einer Reduzierung der Förderung um bis zu 50% zu rechnen. Mitteilungen werden im Haushaltsplanentwurf 2025 berücksichtigt und in den folgenden Haushaltsjahren entsprechend veranschlagt.

 

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Anlagen

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