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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat erteilt dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung der LEO Energie GmbH & Co. KG das Mandat, in der Gesellschafterversammlung wie folgt abzustimmen:

 

  1. Vom Jahresabschluss 2023 der LEO Energie GmbH & Co. KG sowie vom Lagebericht und dem Prüfbericht des Abschlussprüfers wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Jahresabschluss 2023 der LEO Energie GmbH & Co. KG wird gemäß § 16 Abs. 2 lit. a i.V.m. § 19 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags wie folgt festgestellt:


      Bilanzsumme  27.233.190,24 EUR
 

davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen  25.890.018,52 EUR
- das Umlaufvermögen  1.343.171,72 EUR


davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital  10.512.510,81 EUR
- die erhaltenen Baukostenzuschüsse  4.292.059,00 EUR
- die Rückstellungen  20.500,00 EUR
- die Verbindlichkeiten  12.221.980,63 EUR
- die passiven latenten Steuern  186.139,80 EUR
 

Jahresüberschuss  317.337,08 EUR
Summe der Erträge  2.342.484,88 EUR
Summe der Aufwendungen  2.025.147,80 EUR
 

            Bilanzgewinn  317.337,08 EUR

  

Behandlung des Bilanzgewinns: 

 

       -    s. Tabelle „Ergebnisverwendung 2023“ in der Anlage
 

  1. Der Ausschüttung des Bilanzgewinns in Höhe von 317.337,08 EUR wird zugestimmt.
     
  2. Dem Aufsichtsrat der LEO Energie GmbH & Co. KG wird für das Geschäftsjahr 2023 gem. § 16 Abs. 2 lit. k des Gesellschaftsvertrags Entlastung erteilt.
     

Der LEO Energie Verwaltungs GmbH als Komplementärin der LEO Energie GmbH & Co. KG wird für das Geschäftsjahr 2023 gem. § 16 Abs. 2 lit. l des Gesellschaftsvertrags Entlastung erteilt.             
 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Geschäftsführung hat gem. § 19 Abs. 1 und 3 des Gesellschaftsvertrags den Jahres-abschluss und den Lagebericht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjah-res für das vergangene Geschäftsjahr entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufzustellen, durch den von den Gesell-schaftern bestellten Abschlussprüfer prüfen zu lassen und den Gesellschaftern vorzulegen.
 

Die Gesellschafterversammlung der LEO Energie GmbH & Co. KG stellt gem. § 16 Abs. 2
lit. a i.V.m. § 19 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags nach Vorliegen des Prüfungsberichts des Wirtschaftsprüfers den Jahresabschluss fest, erteilt den Mitgliedern des Aufsichtsrats und der LEO Energie Verwaltungs GmbH als Komplementärin Entlastung und beschließt über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Der Jahresabschluss wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufge- stellt und von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft. Geprüft wurde neben dem Jahresabschluss auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Wirtschaftsprüfers sind in der Anlage beigefügt.
 

Der Jahresabschluss wird mit einem Überschuss von 317.337,08 EUR festgestellt.
 

In seiner Sitzung am 15.05.2024 hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Verwendung des Ergebnisses empfehlen. Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung ist ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen. Vertreter der Stadt Leonberg ist der Oberbürgermeister.

 

Nach der Gesellschafterversammlung übersenden die Geschäftsführer den Beschluss über die Festsetzung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung nach den Bestimmun-gen des § 105 GemO an den kommunalen Gesellschafter mit der Bitte, diesen zusammen mit dem Jahresabschluss, dem Lagebericht und dem Prüfbericht ortsüblich bekanntzugeben und öffentlich auszulegen.

Gleichzeitig wird der Jahresabschluss von den Geschäftsführern nach den Bestimmungen des HGB im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

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Anlagen

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