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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/122
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2023 der LEO Energie Verwaltungs GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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06.06.2024
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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18.06.2024
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung der LEO Energie Verwaltungs GmbH das Mandat, in der Gesellschafterversammlung wie folgt abzustimmen:
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Vom Jahresabschluss 2023 der LEO Energie Verwaltungs GmbH sowie vom Lagebericht und dem Prüfbericht des Abschlussprüfers wird Kenntnis genommen.
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Der Jahresabschluss 2023 der LEO Energie Verwaltungs GmbH wird gemäß § 9 Abs. 2 lit. a des Gesellschaftsvertrags wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme 68.752,69 EUR
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 0,00 EUR
- das Umlaufvermögen 68.752,69 EUR
davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital 67.746,69 EUR
- die Rückstellungen 1.006,00 EUR
- die Verbindlichkeiten 0,00 EUR
Jahresüberschuss 1.053,00 EUR
Summe der Erträge 4.230,26 EUR
Summe der Aufwendungen 3.177,26 EUR
Der Jahresüberschuss i.H.v. 1.053,00 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
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Dem Vortrag des Jahresüberschusses auf neue Rechnung gem. § 12 des Gesellschaftsvertrags der LEO Energie Verwaltungs GmbH wird zugestimmt.
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Der Geschäftsführung der LEO Energie Verwaltungs GmbH wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Geschäftsführung hat gem. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags den Jahresabschluss und den Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufzustellen, solange die für die Stadt Leonberg zuständige Rechtsaufsichtsbehörde keine abweichende Verfahrensweise genehmigt hat. Sie hat den Jahresabschluss und den Lagebericht durch den von den Gesellschaftern gewählten Abschlussprüfer prüfen zu lassen und zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers unverzüglich den Gesellschaftern vorzulegen.
Über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Geschäftsführer entscheiden die Gesellschafter in der ordentlichen Gesellschafterversammlung gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrags.
Der Jahresabschluss wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt und von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft. Geprüft wurde neben dem Jahresabschluss auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Wirtschaftsprüfers sind in der Anlage beigefügt.
Der Jahresabschluss wird mit einem Überschuss von 1.053,00 EUR festgestellt. Der Überschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
In seiner Sitzung am 15.05.2024 hat der Aufsichtsrat der LEO Energie GmbH & Co. KG der Gesellschafterversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Verwendung des Ergebnisses sowohl der Verwaltungs GmbH als auch der KG empfohlen. Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung ist ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen. Vertreter der Stadt Leonberg ist der Oberbürgermeister.
Nach der Gesellschafterversammlung übersenden die Geschäftsführer den Beschluss über die Festsetzung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung nach den Bestimmun-gen des § 105 GemO an den kommunalen Gesellschafter mit der Bitte, diesen zusammen mit dem Jahresabschluss, dem Lagebericht und dem Prüfbericht ortsüblich bekanntzugeben und öffentlich auszulegen.
Gleichzeitig wird der Jahresabschluss von den Geschäftsführern nach den Bestimmungen des HGB im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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