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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/120
Grunddaten
- Betreff:
-
Freiwillige Feuerwehr - Erweiterung Feuerwehr Leonberg: Bau einer Leichtbauhalle zur Unterbringung von Fahrzeugen und Materialcontainer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Feuerwehr und Bevölkerungsschutz
- Beteiligtes Amt:
- Stadtplanungsamt; Referat für innovative Mobilität; Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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06.06.2024
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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18.06.2024
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Beschlussvorschlag
- Die voraussichtlichen Gesamtkosten auf der Grundlage der Grobkostenschätzung für den Neubau einer Leichtbauhalle für die Feuerwehr Leonberg am Standort der Hauptwache werden genehmigt.
- Der für die Maßnahme notwendigen Fällung von Bäumen mit Auflage zur Nachpflanzung wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, Angebote über die erforderlichen Fachplanungsleistungen und die erforderlichen Ingenieur-/ Beratungsleistungen (u.a. Brandschutz, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Vermessung, Schadstoffuntersuchung usw.) in eigener Zuständigkeit einzuholen und zu beauftragen, sofern die Kosten innerhalb des genehmigten Gesamtbudgets liegen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt die notwendigen Leistungen der Baugewerke in eigener Zuständigkeit zu vergeben, sofern die Kosten innerhalb des genehmigten Gesamtbudgets liegen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Feuerwehr Leonberg meldet dringenden Bedarf zur Unterbringung von Fahrzeugen und Containern bzw. Abrollbehältern. Eine Erstellung einer Leichtbauhalle würde den Bedarf entsprechend decken.
Stellungnahme der Feuerwehr zum Bedarf
Mit dem Aufbau einer Fahrzeug- und Lagerhalle an der Feuerwache werden verschiedene Ziele verfolgt. Als erstes sei hier die Unterbringung von Abrollbehältern genannt. Die speziellen Behältnisse, welche über ein Wechselladerfahrzeug zur Einsatzstelle verbracht werden, müssen über ein Hakensystem auf das passende Fahrzeug „aufgesattelt“ werden. Dazu befinden sich am Heck des Abrollbehälters Rollen. Beim Auf- und Abladen auf das Wechselladerfahrzeug wirken große Kräfte, welche den gefliesten Hallenboden in der Feuerwache zerstören. Aus diesem Grund stehen bereits vereinzelt entsprechende Abrollbehälter im Außenbereich im dortigen Carport. Im Carport können auch nicht alle Abrollbehälter untergebracht werden, da die Unterstellmöglichkeiten nicht ausreichend und nicht abschließbar sind.
Hier zeigt sich der zweite Aspekt für den Aufbau der Halle. Beispielsweise kann der Abrollbehälter Wasser oder Sonderlöschmittel nicht im Freien und somit der Witterung ausgesetzt aufgestellt werden. Gleiches gilt für den Abrollbehälter Atemschutz. Zudem nimmt Vandalismus immer weiter zu. Einbrüche in verschiedene öffentliche Einrichtungen haben dies leider gezeigt. Die teure Technik wäre in einer Halle vor den Witterungseinflüssen und vor fremden Zugriff gesichert.
Darüber hinaus benötigt neben der Feuerwehr auch der Fachbereich Bevölkerungsschutz umfangreiche Lagermöglichkeiten. Der Fachbereich erhält für die Ausstattung anlässlich einer Evakuierung ebenfalls einen Abrollbehälter und entsprechende materielle Ausstattung. Mit dem Aufbau der Halle entsteht die Möglichkeit neben den bisher im Freien aufgestellten Abrollbehältern auch den neuen Abrollbehälter des Bevölkerungsschutzes im Trockenen unterzubringen. Zudem entstehen weitere dringend benötigte Lagermöglichkeiten.
Umzusetzende Maßnahmen
Aufgrund der von der Feuerwehr dargestellten Bedarfssituation soll auf dem Gelände der Feuerwehr Leonberg (Flst: 2771 und 2771/2) eine Leichtbauhalle mit der Gebäudeabmessung von ca. 32,00 m x ca. 25,00 m realisiert werden. Die Halle wird als Provisorium errichtet und soll als sogenannte Kalthalle mit Toren, einer Deckenbeleuchtung sowie einer für den feuerwehrtechnischen Bedarf ausgestatteten Stromversorgung ausgestattet werden. Dazu sind unter anderem 16 Amper Anschlüsse für die Ladeerhaltung der Container und des Elektrogabelstaplers notwendig, welche mit Pufferakkus ausgestattet sind. Der Abrollbehälter „Hygiene“ z.B. wird vor Ort an der Einsatzstelle von den Einsatzkräften zum Umziehen bei starker Kontamination genutzt und enthält eine Infrarotheizung sowie eine Heizung, damit das Wasser nicht gefriert. Der Abrollbehälter „Transport“ verfügt über eine hydraulische Hubarbeitsbühne. Ein asphaltierter Boden bildet die Grundlage der Leichtbauhalle, sodass diese ohne weitere Fundamentierung am Boden befestigt werden kann. Somit ist auch einem einfachen Rückbau der Leichtbauhalle Rechnung getragen. Die vorhandenen Parkplätze müssen durch die Errichtung der Leichtbauhalle entlang des Hainbuchenwegs errichtet werden. Die vorhandene Unterstellhalle (Pavillion) auf dem Hofbereich der Feuerwehr wird rückgebaut. Da durch die Platzierung der Leichtbauhalle die aktuelle Zufahrt in den Hof überbaut wird, muss in Richtung Berliner Straße eine Ein- bzw. Ausfahrt für die Einsatzfahrzeuge errichtet werden. Auch notwendig ist ein Eingangstor sowie eine Anpassung der Verkehrsführung im Bereich der Berliner Straße aufgrund der neu geschaffen Zufahrt zur Feuerwehr.
In Zukunft sollen die Einsatzkräfte der Feuerwehr die Hauptwache über die Römerstraße anfahren und die Einsatzfahrzeuge die Hauptwache über die Berliner Straße verlassen.
Im Ersten Schritt wurde durch das Planungsamt eine grobe Skizze als erste Machbarkeitsstudie erstellt. Im Weiteren wurde mit einem Hersteller von Leichtbauhallen Informationen eingeholt und in Zusammenarbeit mit einem Außenanlagenplaner Informationen über die Umsetzbarkeit und die Grobkosten ermittelt.
Baumschutz
Die Entscheidung zur Fällung dieser Bäume soll aus folgendem Grund vorab im Zuge der Genehmigung der Maßnahme im Gemeinderat mit entschieden werden.
Im Zuge der Maßnahme müssen nach jetzigem Planstand ca. neun Bäume entfernt werden. Es handelt sich bei diesen Bäumen um öffentlich-rechtlich geschützte Bäume nach der Baumschutzsatzung und des Bebauungsplanes „Stadtmitte Teil 2“ unter Punkt 1.9.3 Pflanzzwang – Pfg 3. Von diesen neun Bäumen sind fünf Bäume unbedingt erhaltenswert. Diese fünf Bäume befinden sich in der Reifephase und können noch mehrere Jahrzehnte an ihrem jetzigen Standort bestehen und ihre Aufgabe zur Reinigung und Kühlung der innenstädtischen Luft beitragen. Zwei Bäume sind erhaltenswert und können wie die oberen fünf Bäume noch zur Reinigung der Luft und Kühlung der Umgebung beitragen. Zwei Bäume sind nicht erhaltenswert, diese können ersetzt werden. Um diese neun Bäume zu entfernen, bedarf es nach dem Bebauungsplan eines AAB-Antrags (Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen). Um die Belange der Baumschutzsatzung zu berücksichtigen, muss nach § 7 Baumschutz im Baugenehmigungsverfahren die Entfernung im Baugenehmigungsverfahren beantragt und entschieden werden.
Da es sich bei der Baumaßnahme um Belange der öffentlichen Sicherheit und das Wohl der Bürger geht, müssen diese Bäume durch Nachpflanzungen von min. 9 Bäume mit einer Qualität, Hochstamm, 3x verpflanzt mit Drahtballierung einen Stammumfang in 1 m Höhe von 20/25 cm aufweisen. Die Bäume müssen entsprechend dem Standard des Tiefbauamtes gepflanzt und ersetzt werden. Es ist zu beachten, dass eine Nachpflanzung den ökologischen Wert der Bäume in der Reifephase nicht ersetzen kann. Die Nachpflanzung kann die positiven Eigenschaften der jetzigen Bäume erst nach ca. 50 Jahren erreichen.
Kosten
Für eine grobe Kostenermittlung hinsichtlich der Außenanlagen wurde ein geeignetes Fachingenieurbüro für Außenanlagen herangezogen. Für die Leichtbauhalle wurde ein Hersteller konsultiert. In der Folge wurden die Grobkosten zusammengetragen. Aufgrund des noch eingeschränkten Detailierungsgrades ist ein Zuschlag für unvorhergesehenes von 15 % veranschlagt. Noch nicht erfasst sind die elektrische Versorgung der Halle sowie z.B. die Verlegung des Hydrants auf dem Hof der Feuerwehr. Auch noch nicht final geklärt ist die exakte Lage des vorhandenen Öltanks südlich des Wohnhauses.
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Brutto |
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KG 300 Leichtbauhalle/ Rückbau bestehende Unterstellhalle |
386.000,00 € |
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KG 510 Erdbau |
36.000,00 € |
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KG 530 Oberbau, Deckschichten |
142.000,00 € |
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KG 540 Baukonstruktion |
52.000,00 € |
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KG 550 Technische Anlagen |
132.000,00 € |
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KG 560 Einbauten in Außenanlagen/Freiflächen |
2.000,00 € |
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KG 570 Vegitationsflächen |
46.000,00 € |
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KG 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen u. Freiflächen |
85.000,00 € |
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KG 700 Baunebenkosten |
119.000,00 € |
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Zwischensumme |
1.000.000,00 € |
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Ca. 15% Unvorhergesehenes |
150.000,00 € |
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Summe |
1.150.000,00 € |
Es wird empfohlen, dass die Verwaltung ermächtigt wird, Angebote für die erforderlichen Fachplanungsleistungen sowie der erforderlichen Ingenieur-/ Beratungsleistungen (z.B. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Vermessung, Schadstoffuntersuchung usw.) in eigener Zuständigkeit einzuholen und zu beauftragen. Ferner ist es sinnvoll, dass die Verwaltung ermächtigt wird die notwendigen Leistungen der Baugewerke in eigener Zuständigkeit zu vergeben. Die benannten Punkte greifen bzw. erfolgen natürlich nur, sofern die Kosten innerhalb des genehmigten Gesamtbudgets liegen. Bei Abweichungen wird das Gremium Informiert und ein Beschluss herbeigeführt.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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712600017007 Leichtbauhalle Feuerwehr Leonberg
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2024 |
1.000.000 € |
200.000 € |
Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2024 veranschlagt. Der geringere Finanzbedarf resultiert aus der Anpassung des Projektstarts.
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2025 |
0 |
950.000 € |
Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplanentwurf 2025 zu veranschlagen.
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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15,3 MB
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