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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Den Auftrag zur Erfüllung der Dienstleistung "Betrieb der Mensa an der Grundschule Höfingen" über den Zeitraum vom 09.09.2024 bis 04.09.2026 erhält das Unternehmen "Sander Catering GmbH aus Wiebelsheim".

 

Die zweimalige Option zur Verlängerung für je ein weiteres Jahr bis 01.09.2028 ist vorgesehen.

 

Der Umfang der auszugebenden Mahlzeiten wird im Vertragszeitraum voraussichtlich bei etwa 25.000 Essensportionen liegen. Unter Einbeziehung der zweimaligen optionalen Verlängerung erhöht sich die Liefermenge auf etwa 50.000 Portionen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Im Zeitraum vom 09.09.2024 bis 04.09.2026 mit der Option zur Verlängerung für zwei weitere Jahre bis 01.09.2028 erhalten die Schulkinder der Grundschule Höfingen eine hochwertige und altersentsprechende Mittagsverpflegung.

 

Die Mensa an der Grundschule Höfingen wurde mit einer voll ausgestatteten Regenerierküche für die Verpflegung der Schulkinder und Lehrkräfte in dem zeit- und temperaturentkoppelten Verfahren (Cook & Chill bzw. Kochen und Kühlen) eingerichtet.

 

Der Betrieb der Mensa an der Grundschule Höfingen (Cook & Chill-Verfahren) ist bis 06.09.2024 fremdvergeben. Die Dienstleistung wird erneut fremdvergeben. Die Vergabe wurde europaweit ausgeschrieben.

 

Insgesamt 8 Bewerber bestellten die Vergabeunterlagen digital. Zum Eröffnungstermin am 18.04.2024 um 11:00 Uhr lagen 2 Angebote vor. Durch die Zentrale Vergabestelle und das Amt für Jugend, Familie und Schule wurde daraufhin die Prüfung und Wertung der Angebote vorgenommen.

 

Das Angebot entspricht den gestellten Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Das wertbare Angebot liegt im marktüblichen Rahmen. Das Gebot ist wirtschaftlich.

 

Die der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugrundeliegende Leistungsbeschreibung orientiert sich an den Empfehlungen des "Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V., gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

 

Der Auftraggeber entscheidet nach folgenden Kriterien über den Zuschlag:

  • Preis 50 % (50 Punkte)
  • Qualitätskonzept 50 %

o davon Speisequalität 50 % (25 Punkte)

o   und Qualitätsmanagementkonzept 50 % (25 Punkte)

Um diese Angaben nach prüfbaren Kriterien auszuwerten, wurden Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt.

Der Essenspreis liegt bei 6,23 Euro brutto pro Portion für Grundschulkinder.

 

Der Gesamtbruttoangebotspreis beträgt 154.343,57 Euro für den zweijährigen Vertragszeitraum.

 

Die Abrechnung des Essenspreises mit den Sorgeberechtigten erfolgt durch den Auftragnehmer mittels eines bargeldlosen Buchungssystems. Dieser schließt mit den Sorgeberechtigten der Schulkinder einen Vertrag über die Abrechnung des Eigenanteils von derzeit 4,00 Euro pro Essensportion sowie über Bestellungen und Stornierungen von Mittagsmahlzeiten ab. Dieser Eigenanteil belastet den städtischen Haushalt nicht. Der Differenzbetrag in Höhe von 2,23 Euro pro Essensportion wird von der Stadt Leonberg getragen.

 

Weiteres Vorgehen

Es wird vorgeschlagen, dem Angebot des Unternehmens Sander Catering GmbH aus Wiebelsheim, Industriepark 12, 56291 Wiebelsheim , den Zuschlag für die Dienstleistung "Betrieb der Mensa an der Grundschule Höfingen" zum Bruttoangebotspreis in Höhe von  154.343,57 über den Zeitraum vom 09.09.2024 bis 04.09.2026 mit der Möglichkeit einer zweimaligen optionalen Verlängerung bis 01.09.2028 zu erteilen.

 

Anlage/n

-       vertrauliche Bieterrangfolge

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto 42710000

Besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand 

Kostenstelle 21100215

GS Höfingen

 

2024

40.000

9.100

Der Eigenanteil der Sorgeberechtigten in Höhe von 4,00 Euro wird direkt mit dem Cateringunternehmen verrechnet. Der Haushalt wird ausschließlich durch den Differenzbetrag von 2,23 Euro belastet. 

Sachkonto 42710000 

Besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand 

Kostenstelle 21100215

GS Höfingen

 

 2025 –

 2028

40.000 

27.500

 

Der Eigenanteil der Sorgeberechtigten in Höhe von 4,00 Euro wird direkt mit dem Cateringunternehmen verrechnet. Der Haushalt wird ausschließlich durch den Differenzbetrag belastet. 

Die erforderlichen Mittel werden in den Haushalts-planentwürfen veranschlagt.

 

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