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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr wird beschlossen.

 

  1. Die Änderungen treten zum 01.01.2025 in Kraft.
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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Rechtsgrundlage für die Entschädigung der ehrenamtlichen tätigen Angehörigen der Feuerwehr findet sich in § 16 Feuerwehrgesetz (FWG).

 

Die Feuerwehrentschädigungssatzung wurde letztmals am 24. Juli 2018 geändert. Neben der Anpassung der Entschädigungssätze sind redaktionelle Anpassungen, Ergänzungen auch die steuerliche Behandlung Grund für die vorgesehene Änderung. Zudem werden die Entschädigungssätze in entsprechenden Anlagen aufgelistet.

 

Gemäß § 10 FWG ist vor dem Erlass der Satzung -als allgemeine örtliche Regelung, die die Feuerwehr berührt- der Ausschuss zu hören. Die Initiative zur Änderung kam aus den Kreisen des Ausschusses selbst. In seiner Sitzung vom 06.03.2024 hat der Ausschuss der Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung in der beigefügten Form zugestimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12600000 - 44210000

Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit

2025

 

 

Mehrbedarf von ca. 16.000 € wird in den Planungen für den Haushalt 2025 berücksichtigt.

 

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Anlagen

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