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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/101
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Feuerwehr - Entschädigungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Feuerwehr und Bevölkerungsschutz
- Beteiligtes Amt:
- Oberbürgermeister; Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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06.06.2024
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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18.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Rechtsgrundlage für die Entschädigung der ehrenamtlichen tätigen Angehörigen der Feuerwehr findet sich in § 16 Feuerwehrgesetz (FWG).
Die Feuerwehrentschädigungssatzung wurde letztmals am 24. Juli 2018 geändert. Neben der Anpassung der Entschädigungssätze sind redaktionelle Anpassungen, Ergänzungen auch die steuerliche Behandlung Grund für die vorgesehene Änderung. Zudem werden die Entschädigungssätze in entsprechenden Anlagen aufgelistet.
Gemäß § 10 FWG ist vor dem Erlass der Satzung -als allgemeine örtliche Regelung, die die Feuerwehr berührt- der Ausschuss zu hören. Die Initiative zur Änderung kam aus den Kreisen des Ausschusses selbst. In seiner Sitzung vom 06.03.2024 hat der Ausschuss der Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung in der beigefügten Form zugestimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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103,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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78,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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14,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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73,8 kB
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