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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/082
Grunddaten
- Betreff:
-
Warnung der Bevölkerung - Aufbau eines kreisweiten Sirenennetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Feuerwehr und Bevölkerungsschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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06.06.2024
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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18.06.2024
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Beschlussvorschlag
- Die Stadt Leonberg beschließt den Aufbau eines stadtweiten Sirenennetzes. Die Sirenen werden dem Beschluss des Gemeindetags (Kreisverband Böblingen) folgend mit der Möglichkeit von Sprachdurchsagen ausgeführt.
- Die Stadt Leonberg beauftragt das Landratsamt Böblingen, Kauf, Installation sowie Anschluss der für die Stadt Leonberg erforderlichen Sirenen auszuschreiben und zu vergeben. Basis bildet die als Anlage beigefügte Kostenschätzung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Beschaffung und den Aufbau der Sirenen erforderlichen Finanzmittel in die künftigen Haushaltspläne einzustellen.
- Sollten Bund oder Land kurzfristig Förderprogramme zur Einrichtung kommunaler Sirenennetze auflegen, wird die Verwaltung beauftragt einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Im Nachgang zu den schrecklichen Ereignissen im Ahrtal im Sommer 2021 haben sich der Landkreis Böblingen und seine Städte und Gemeinden mit dem Aufbau eines gemeinsamen Bevölkerungsschutzes beschäftigt. Grundlage für gemeinsame, interkommunale Strukturen sollen die Ergebnisse einer Risiko- und Schwachstellenanalyse werden, die von der Kreisverwaltung beauftragt wurde und derzeit erarbeitet wird.
Bereits jetzt ist erkennbar, dass der Bevölkerungswarnung eine besondere Bedeutung zukommt. Nachdem der Bund mit dem Ende des Kalten Krieges sein Sirenennetz aufgegeben hat, wurde lange Zeit keine Notwendigkeit für eine entsprechende Warninfrastruktur gesehen. Leider haben die Ereignisse an der Ahr gezeigt, dass ein zuverlässiger Warn-Mix auch in Friedenszeiten unabdingbar ist.
Der Kreisverband Böblingen des Gemeindetags hat daher die Kreisverwaltung gebeten, mögliche Strukturen eines kreisweiten Sirenennetzes zu erarbeiten. Der Gemeinderat Leonberg hat 2022 beschlossen, sich am Aufbau eines kreisweiten Sirenennetzes zu beteiligen. Entsprechend gleichlautende Beschlüsse liegen von allen weiteren Städten und Gemeinden im Landkreis vor.
Durch den Aufbau des Sirenennetzes soll künftig die kreisweite, flächendeckende oder auch auf gezielte Bereiche begrenzten Bevölkerungswarnung unabhängig von anderen Medien oder von der Nutzung mobiler Endgeräte möglich sein. Dies ist ein großer Schritt hin zu einem funktionierenden und zuverlässigen Warn-Mix, der möglichst große Teile der Bevölkerung erreicht. Die Einwohnerinnen und Einwohner können damit zeitkritisch und umfassend vor Bedrohungs- und Gefahrenlagen gewarnt werden.
Gemäß der zwischen Kreis und Kommunen vereinbarten Aufgabenteilung werden die Planungsleistungen durch den Landkreis erbracht und die Sirenen nach Anforderung der Kommunen zentral beschafft. Die Kosten für die Sirenenanlagen und die am Standort erforderliche Infrastruktur trägt die jeweilige Standortkommune.
Der Landkreis hat mittlerweile die Fach- und Feinplanung ausgeschrieben und die Firma Bergmann Engineering GmbH aus Senden mit dieser betraut. In Absprache zwischen Landkreisverwaltung und dem Kreisverband Böblingen des Gemeindetags wurden hierbei zwei Szenarien betrachtet:
- Sirenennetz mit Sprachdurchsage
- Sirenennetz ohne Sprachdurchsage
Für beide Szenarien wurde die notwendige Anzahl, mögliche Standorte und die Leistung der erforderlichen Sirenen je Kommune ermittelt. Nicht enthalten in der bisherigen Planung war eine Begehung der einzelnen Standortvorschläge. Diese wird nach positiver Rückmeldung der Städte und Gemeinden in Vorbereitung der eigentlichen Ausschreibung der Sirenen
erfolgen. Nach den Erfahrungen aus anderen Projekten können sich laut Auskunft des Fachplaners einzelne Standorte nach der Begehung noch verschieben, größere Abweichungen im Gesamtprojekt und bei den voraussichtlichen Gesamtprojektkosten sind jedoch nicht zu erwarten.
Die voraussichtlichen Kosten wurden für die beiden Szenarien durch die Firma Bergmann Engineering überschlägig ermittelt (Anlage 2). Durch die physikalischen und technischen Grenzen werden beim Szenario Sirenennetz mit Sprachdurchsage mehr Sirenen benötigt. Dies bedingt höhere Kosten und einen Mehraufwand für die Erschließung der gestiegenen Anzahl an Standorten durch die Verwaltung.
Zentralisierte Sprachdurchsagen in Echtzeit können derzeit von keinem Hersteller auf dem Markt technisch umgesetzt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, vorgefertigte Texte wiederzugeben oder direkt an einer Sirene Texte einzusprechen. Da eine großflächige Beschallung hohe qualitative Ansprüche an die eingesprochenen Durchsagen stellt und bspw. Dialekte oder Aussprache die Verständlichkeit stark beeinflussen können, wird die Nutzung vorgefertigter Texte als vorzugswürdig angesehen. Mit diesen besteht die Möglichkeit, eine Vielzahl an Durchsagen auf Grundlage unterschiedlichster Schadensszenarien durch professionelle Sprecher eingeben zu lassen und so erforderliche die Sprachqualität sicherzustellen. Zudem bieten vorgefertigte Texte die Möglichkeit, weitere Sprachen zu inkludieren.
Weiter ist festzuhalten, dass in den vergangenen Jahrzehnten nur sehr wenige Sirenennetze aufgebaut wurden. In Folge der Starkregenereignisse in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021 sowie durch das geänderte Gefahrenbewusstsein in der Bevölkerung u.a. durch den Ukrainekrieg hat die Nachfrage nach Sirenenanlagen wieder stark zugenommen. Dies wirkt sich auch auf die Sirenenanlagen aus: Während die Technik sich zuletzt sehr langsam veränderte, entwickeln derzeit alle Hersteller neue und innovative Lösungen. So ist nicht ausgeschlossen, dass bis zum Vergabezeitpunkt flächendeckende Sprachdurchsagen in Echtzeit auf dem Markt angeboten werden. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wird empfohlen, die Vergabe auf dem zum Vergabezeitpunkt aktuellen Stand der Technik durchzuführen.
Eine abstrakte Alarmierung der Bevölkerung ist auch durch einen reinen Sirenenton möglich. Der Aufbau eines Sirenennetzes ausschließlich zur Warnung mittels Warntons bedarf aufgrund der weiterreichenden akustischen Wirkung (einen Ton muss man nicht verstehen können) deutlich weniger Sirenen. Gleichwohl bietet die Alarmierung mit Sprachdurchsage eine Reihe von Vorteilen:
- Sirenensignale sind in der Bevölkerung mittlerweile weitgehend unbekannt. Mit der Sprachdurchsage wird ermöglicht, direkte Handlungsanweisungen zu vermitteln. Somit können aus der Sirenenwarnung auch unmittelbar die richtigen Schlüsse gezogen werden. Damit können auch Berufspendler, Touristen oder andere Gruppen mit einem Wohnsitz außerhalb des Landkreises, bei denen auch langfristig keine Kenntnis über Sirenensignale zu erwarten ist, angemessen reagieren.
- Mit der Sprachdurchsage können direkte Handlungsanweisungen vermittelt werden, der Zwischenschritt bei Warnton das Radio einschalten oder auf eine Webseite gehen zu müssen entfällt. Dadurch erzielt die Warnung deutlich schneller und auch stromausfallsicher die gewünschte Folge.
- Ggf. können Synergieeffekte für die Sicherheit von Großveranstaltungen wie Stadtfesten erzielt werden, indem die Sirenen bei Bedarf auch für die Warnung, Evakuierung, o. Ä. eingesetzt werden. Die Schnittstellen hierfür sind an den Sirenenanlagen grundsätzlich vorhanden.
- Zuletzt lassen sich Sirenen mit Sprachdurchsage für eine gezielte Information bestimmter Orts- oder Stadtbereiche (z.B. ein Abkochgebot für Trinkwasser, eine kurzzeitige Unterbrechung von Gas, Wasser oder Strom infolge von Baumaßnahmen oder eine vorsorgliche Evakuierung wegen der Entschärfung einer gefundenen Weltkriegsbombe) besser nutzen als Sirenen ohne Sprachdurchsage.
- Durch Sirenen mit Sprachdurchsagen kann auch in diversen Fremdsprachen gewarnt werden. So können auch Bevölkerungsgruppen, die aufgrund einer Sprachbarriere regelmäßig nur schlecht durch Öffentlichkeitsarbeit zu erreichen sind, und daher kaum Kenntnisse über Warntöne haben werden, effektiv gewarnt und inkludiert werden. Durch die effektive Warnung möglichst großer Teile der Bevölkerung kann auch die Wirkung weitergehender Maßnahmen erhöht werden. Auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stellt Informationen stets in möglichst vielen Sprachen zur Verfügung.
Neben der Alarmierung rein über das POCSAG-Netz des Landkreises (entsprechend den digitalen Alarmmeldern bei den Feuerwehrangehörigen) wurde nun auch eine Alarmierung über Digitalfunk (FRT) vorgesehen, was die Kosten je Sirene geringfügig erhöhte.
Andere zugrunde gelegten Planungsparameter, wie beispielsweise die redundante Stromversorgung bei einem Stromausfall, redundante Alarmierungswege, usw. stellen keine Schwierigkeiten dar, sondern können im Gegenteil sogar noch umfassender als bisher angenommen gestaltet werden. Für die Notstromversorgung standen zum Beispiel anfänglich 72h Akkupufferung im Raum. Nach Aussage des Fachplaners lassen sich jedoch bis zu 30 Tage (abhängig von der Anzahl der Warnungen) realisieren.
Für die weitere Planung und Ausschreibung ist die Frage, ob die Sirenen mit oder ohne Sprachdurchsage auszustatten sind, entscheidend. Dies ist von jeder Gemeinde selbst zu bestimmen. Der Kreisverband Böblingen des Gemeindetags hat sich zuletzt am 15. März 2023 auf Basis der ersten Ergebnisse der Fachplanung mit dem Projekt befasst. Überwiegend sprachen sich die anwesenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für ein flächendeckendes Sirenennetz mit Sprachdurchsage aus. Auch die Kreisverwaltung und der gemeinsam zwischen Landkreis und Kommunen eingerichtete Steuerungskreis haben sich dafür ausgesprochen.
Auf Basis der kommunalen Rückmeldungen wird das beauftragte Ingenieurbüro die Standorte begehen und eine Detailplanung für jeden einzelnen Standort sowie die Vergabeunterlagen erstellen. Die Kommunen stehen hierzu bereits im engen Austausch mit dem Fachplaner. Sollte es nach der Standortbegehung zu weiteren Standorten oder zu einer gravierend abweichenden Kostenschätzung (+15 %) kommen, wird die Kreisverwaltung dies vor Ausschreibung zurückspiegeln und das weitere Vorgehen abstimmen.
Bestätigen hingegen die Standortbegehungen die bisherigen Annahmen des Fachbüros, wird die Landkreisverwaltung die Vergabeunterlagen zusammenstellen und die Sirenen europaweit ausschreiben. Da die Kosten für die Sirenenanlagen wie auch für die am Standort erforderliche Infrastruktur durch die jeweilige Standortkommune zu tragen sind, vergibt der Landkreis für die Kommunen, geht hinsichtlich dieser Kosten in Vorleistung und rechnet am Ende des Gesamtprojekts mit den Kommunen ab.
Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass die Standortbegehungen bei positiver Rückmeldung sämtlicher Kommunen bis zum Ende des 2. Quartals 2024 abgeschlossen sind und die Ausschreibung bis zum 3. Quartal 2024 gestartet werden kann. Für diese ist mit etwa 6 Monate zu rechnen, so dass eine Vergabe frühestens Anfang 2025 erfolgt. Bei positivem Verlauf könnten ab 2025 die ersten Sirenen installiert werden und in Betrieb gehen. Das Gesamtprojekt wird nicht vor 2028 abgeschlossen sein.
Die auf die Stadt Leonberg voraussichtlich entfallenden Kosten werden daher frühestens 2026 haushaltswirksam. Die Mittel werden in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesen.
Der Bund hat in einer einmaligen Aktion unmittelbar nach den Ereignissen im Ahrtal kommunale Sireneninfrastruktur gefördert. Das Programm selbst war hoffnungslos überzeichnet. Leider wurde in der Folge weder vom Bund noch vom Land weitere Förderprogramme aufgelegt. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass es zu weiteren Förderprogrammen kommt, zumal Sirenen im immer wichtiger werdenden Zivilschutz eine große Bedeutung einnehmen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kreisweit steigen die durch den Fachplaner ursprünglich geschätzten Kosten für die Ausschreibung, Beschaffung und den Aufbau der Sirenen durch die nun vorliegende Feinplanung auf 5,1 Mio. Euro (netto) ohne Sprachdurchsage bzw. 7,4 Mio. Euro (netto) mit Sprachdurchsage, die in den kommenden Haushaltsjahren zu berücksichtigen sind.
Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Anzahl der notwendigen Sirenenanlagen im Stadtgebiet. Die Feinplanung hierzu ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die Zahlen sind Kostenschätzungen des Fachplaners, die tatsächlichen Kosten lassen sich erst anhand der Ausschreibung ermitteln. Zusätzlich zu den in Anlage 2 angegebenen Kosten sind ca. 650 Euro (netto) je Standort für die redundante Alarmierung über Digitalfunk vorzusehen.
Der Landkreis wird für die Gesamtbauleistung in Vorleistung gehen. Die Abrechnung mit den Gemeinden wird nach Fertigstellung aller Sirenenstandorte einer Stadt oder Gemeinde erfolgen. Dies wird voraussichtlich bei den ersten Gemeinden im Haushaltsjahr 2026 der Fall sein. Die Kreisverwaltung wird hierfür so frühzeitig auf die Gemeinden zukommen, dass das Budget entsprechend in deren Haushaltsplanung berücksichtigt werden kann.
Sofern im geplanten Bereich kein öffentliches Gebäude als Standort genutzt werden kann, können in Einzelfällen zusätzliche Mietkosten für private Dächer entstehen.
Nach der Inbetriebnahme ist zudem mit jährlichen Kosten für Inspektion, Wartung und Reparatur zu rechnen. Erfahrungen bei vergleichbaren technischen Einrichtungen lassen den Schluss zu, dass mit einem gerundeten jährlichen Aufwand von ca. 5 % der Beschaffungskosten zu rechnen ist. Die Möglichkeit zur Sprachdurchsage erhöht die Kosten daher entsprechend der Anzahl der Standorte
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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372,1 kB
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