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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/065
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschäftsordnung des Jugendausschusses der Stadt Leonberg - Beschlussempfehlung aus der Sitzung des Jugendausschusses am
04.06.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Gestoppt
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Jugendausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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05.06.2024
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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18.06.2024
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Beschlussvorschlag
1. Der Geschäftsordnung des Jugendausschusses der Stadt Leonberg wird mit den Änderungen des Jugendausschusses in § 3 Abs.4, § 7 Abs. 2 und Abs. 5 zugestimmt.
2. Die Geschäftsordnung wird mit den Änderungen beschlossen und tritt mit Wirkung zum 01.07.2024 in Kraft. Die Geschäftsordnung vom 01.01.2019 mit Änderungen zuletzt vom 28.01.2020 tritt zum 30.06.2024 außer Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Über den Austausch mit den Jugendlichen des Jugendausschusses in den vergangenen Sitzungen hat sich der Bedarf abgeleitet, die Geschäftsordnung des Jugendausschusses an bestimmten Stellen zu überarbeiten. Die entsprechenden Abschnitte werden im Folgenden konkret aufgeführt:
Passives Wahlrecht hinsichtlich der Aufgabe als geschäftsführende*r Sprecher*in des Jugendausschusses:
Die Geschäftsordnung des Jugendausschusses bestimmt, dass die Geschäftsführung des Jugendausschusses drei aus den jugendlichen Mitgliedern gewählten geschäftsführenden Sprecher*innen in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendreferat obliegt. Weiterhin besagt die Geschäftsordnung, dass die drei geschäftsführenden Sprecher*innen ihren Erstwohnsitz in Leonberg haben müssen.
In den Sitzungen des Jugendausschusses am 19.09.2023 und 20.02.2024 haben sich die Mitglieder des Jugendausschusses über diese Punkte der Geschäftsordnung ausgetauscht. Speziell von den jugendlichen Mitgliedern wurde der Wunsch geäußert, dass allen Jugendlichen, welche Teil des Jugendausschusses sind, auch die Möglichkeit offensteht, sich als Sprecher*in des Jugendausschusses aufstellen zu lassen.
Dementsprechend wird empfohlen die Geschäftsordnung des Jugendausschusses in § 3 Absatz 4 wie folgt zu ändern:
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§ 3 Geschäftsordnung |
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Absatz 4 alt |
Absatz 4 neu |
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Die drei geschäftsführenden Sprecher*innen müssen ihren Erstwohnsitz in Leonberg haben. |
Wählbar als geschäftsführende Sprecher*innen sind alle jugendlichen Mitglieder des Jugendausschusses nach § 2 Abs. 3 und § 2 Abs. 5.
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Überarbeitung organisatorischer Regelungen bezüglich der Sitzungen und Arbeitsformen:
Darüber hinaus wurde in der Sitzung des Jugendausschusses vom 20.02.2024 empfohlen, Abschnitte innerhalb der Geschäftsordnung zu ändern, sofern sie nicht mehr der aktuellen Handhabe entsprechen. Dies betreffen die folgenden Paragrafen:
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§ 7 Sitzungen und Arbeitsformen |
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Absatz 2 alt |
Absatz 2 neu |
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Spätestens vier Wochen nach dem Jugendforum im Frühjahr werden die Aufgabenbereiche innerhalb des Jugendausschusses im Rahmen der konstituierenden Sitzung festgelegt.
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Die Aufgabenbereiche innerhalb des Jugendausschusses werden im Rahmen der konstituierenden Sitzung nach dem Jugendforum festgelegt.
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Absatz 5 alt |
Absatz 5 neu |
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Die Sitzungen finden im kleinen Sitzungssaal des Rathauses statt, für Vorberatungen ist der Raum RL 022 vorgesehen.
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Die Sitzungen finden in der Regel im großen Sitzungssaal des Rathauses statt, für Vorberatungen ist in der Regel der kleine Sitzungssaal vorgesehen.
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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119,6 kB
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