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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Gemeinderat beschließt den kommunalen Wärmeplan für die Stadt Leonberg nach Landesgesetz, § 27 KlimaG BW (vgl. Anlage).

2. Den in Ziff. 3 beschriebenen prioritären Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewendestrategie wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die prioritären Maßnahmen des kommunalen Wärmeplans für die Stadt Leonberg bis 2030 umzusetzen.

4. Die Verwaltung wird im Weiteren beauftragt, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für die im kommunalen Wärmeplan für die Stadt Leonberg vorgeschlagenen insgesamt neun Eignungsgebiete für Wärmenetze (vgl. M1), die Umsetzbarkeit zu prüfen, die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen abzufragen und eine Rangfolge für die Umsetzung zu bilden.

5. Für die in Ziff. 4 genannte Machbarkeitsstudie wird die Verwaltung ermächtigt, innerhalb eines Kostenrahmens von 90.000,00 € Leistungen auszuschreiben und zu vergeben. Von der Beauftragung ist der Gemeinderat in Kenntnis zu setzen.

6. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange gemäß § 27 Absatz 3 Satz 3 KlimaG BW eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen, sowie überwiegend gemäß Abwägungstabelle (s. Anlage 2) berücksichtigt. Der Entwurf des kommunalen Wärmeplans für die Stadt Leonberg mit Stand 19.02.2024 wird entsprechend angepasst.

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

1. Anlass

Die Stadt Leonberg gehört gemäß Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KlimaBW) zu den Kommunen, die zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans bis Ende 2023 bzw. gemäß Wärmeplanungsgesetz des Bundes bis 2026 verpflichtet sind. Im September 2022 erfolgte die Beauftragung an die EnergieEffizienz GmbH, Lampertheim zusammen mit greeninventory, Freiburg i.B. für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Stadt Leonberg. Mit dieser Vorlage kommt die Stadt Leonberg einer gesetzlichen Vorgabe nach und setzt einen ersten Baustein für die geplante Klimaneutralität im Jahr 2040.

Die Wärmeplanung bildet die strategische Grundlage für die Umsetzung der Wärmewende, die zunächst eine Senkung des Wärmebedarfs, aber auch den Ausbau der erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung voraussetzt. Da Wärme im Gegensatz zu Strom nur schwer transportierbar ist, kommen den örtlichen Gegebenheiten und damit dem Aufbau von Nahwärmenetzen besondere Bedeutung zu. Diese sind jedoch nur wirtschaftlich darstellbar, wenn sich möglichst viele daran beteiligen. Damit wird künftig der Wärmeplan ein wichtiges Werkzeug für die Stadtentwicklung.

2. Ergebnisse

Der Aufbau eines kommunalen Wärmeplans ist in § 27 Klimaschutzgesetz (KlimaG BW) geregelt und umfasst die Bestandteile Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und Wärmewendestrategie.

Die Ergebnisse des kommunalen Wärmeplans für Leonberg stellen sich zusammengefasst wie folgt dar:

Bestandsanalyse
Aktuell erfolgt für die insgesamt 10.956 Gebäude der Stadt Leonberg die Wärmeversorgung zu circa 85% aus fossilen Energieträgern. Mit insgesamt mehr als 52,6% Heizanlagen, die mindestens 20 Jahre alt sind, besteht ein erheblicher Sanierungsdruck. Dies auch, da 70% der Gebäude vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Der Wärmebedarf für Leonberg wird vom Gutachter mit 438 GWh ermittelt, wovon auf den Wohnsektor rund 80% entfallen.

Potenzialanalyse
Ergebnis der Potenzialanalyse ist, dass vom Gutachter für die Solarthermie und Photovoltaik auf Freiflächen und das Windkraftpotenzial die größten Potenziale für die Erzeugung von erneuerbaren Energien eingestuft werden. Allein für die Photovoltaik auf Dachflächen wird ein Wärmepotenzial von 162 GWh/a prognostiziert. Für die Potenzialanalyse wurden die folgenden Energiepotenziale erfasst: Biomasse, Windkraft, Solarthermie, Photovoltaik, Geothermie, Luftwärmepumpen, Fluss- und Seewärmepumpen, Abwärme von Kläranlagen und industrielle Abwärme.

Die Potenzialanalyse umfasst im Weiteren die Potenziale für die Einsparung des Wärmebedarfs. Der Gutachter gibt diese Potenziale mit etwa 40% oder 267 GWh des aktuellen Wärmebedarfs an, was durch eine umfassende Gebäudesanierung eingespart werden könnte. Schließlich wurden vom Gutachter insgesamt neun Eignungsgebiete für den Aufbau für Wärmenetze ermittelt. Diese sind: Altstadt, neue Mitte mit LeoCenter, Gewerbegebiet Ramtel, das Krankenhaus-Areal, das Rathaus mit Schulen, Hallenbad und Layerareal, den Gewerbegebieten Römerstraße und Hertrich, dem Ortskern von Warmbronn sowie das Quartier Neue Ramtel.

Zielszenario
Zur Umsetzung der ermittelten Potenziale liegt der besondere Fokus in der Umsetzung der Energieeinsparung (Sanieren) und im Aufbau von grünen Wärmenetzen, dem Einsatz erneuerbaren Energie u.a. mit Großwärmepumpen, dem Ausbau der Photovoltaik und Solarthermie auf Freiflächen sowie der Umsetzung der Windkraftpotenziale. Bei der Ermittlung des künftigen Wärmebedarfs wird davon ausgegangen, dass knapp 12% der Haushalte an Wärmenetze angeschlossen werden können. Im Weiteren wird angenommen, dass eine Sanierungsrate von 2% des Gebäudebestands zu einem reduzierten Wärmebedarf für das Jahr 2030 von nur noch 346 GWh führt. Für das Zieljahr 2040 beträgt der Wärmebedarf noch 286 GWh, was einer Reduktion von 35% zum Basisjahr 2020 entspricht. Die Sanierung des Gebäudebestands aus den Jahren 1949 – 1978 würde allein hierzu einen Beitrag von rund 56% leisten. Mit dem Zielszenario verbunden ist eine Reduktion der Treibhausgase von aktuell rund 110 Tsd. t/a CO2 auf rund 3.6 Tsd. t/a CO im Jahr 2040.

3. Maßnahmen

Zur Erreichung des vom Gutachter erstellten Zielszenarios werden die folgenden prioritären Maßnahmen vorgeschlagen (Wärmewendestrategie):

M1

- Machbarkeitsstudie für eine mögliche Umsetzung von Wärmenetzen und zur Erschließung von verfügbaren, erneuerbaren Energien in den Untersuchungsgebieten 1-9:

Die Laufzeit dauert rund 1 Jahr und die Kosten werden auf rund 90 Tsd. € geschätzt, bei einer Förderquote von rund 50%. Im Rahmen der Studie erfolgt die Ermittlung der Anschlussquote und damit Prüfung der Wirtschaftlichkeit. U.a. soll in der Studie das Potenzial von Abwasser für eine nachhaltige Energieversorgung im Bereich der vorgeschlagenen Wärmenetze erfolgen.

M2

- Informationskampagne zu den Themen Gebäudesanierung und dem Einsatz von Wärmepumpen und Photovoltaik insbesondere außerhalb der Wärmenetzquartiere 

Neben kommunalen Informationskampagnen und Beratungsangeboten ist insbesondere die Einbindung der örtlichen Energieversorger angesprochen oder der Aufbau von kommunalen Förderprogrammen. Für eine Informationskampagne werden die Kosten auf rund 25 Tsd. € geschätzt.

M3

- Realisierung des Windkraft-Potenzials:

Die Windkraft nimmt innerhalb der Strom- und Wärmewende eine bedeutende Rolle ein. Im Licht der neuen gesetzlichen Voraussetzung zur Förderung der Windkraft schätzt der Gutachter die Umsetzung des Potenzials auf 3 – 5 Jahre. Bei rund 20 Windkraftanlagen und einer Einzelleistung von 4 MW erscheint die Einsparung von rund 7 Tsd. t/a CO möglich, bei einer Investition von 5-6 Mio. € pro Windkraftanlage.

M4

- Kommunale Energieberatungen:

Aufbau einer kommunalen Energieberatung in Ergänzung zu den landesweiten und landkreisweiten vorhandenen Anstrengungen und online-Plattformen, unter Einbeziehung der örtlichen Klimaschutzmanagerin und des lokalen Handwerks.

M5

- Netzwerk Unternehmen - Gewerbegebietsmanagement:

Aktive Einbeziehung des örtlichen Gewerbes für innovative Ansätze einer nachhaltigen Wärmeversorgung unter dem besonderen Aspekt der Umwandlung der Gasinfrastruktur zu einer Wasserstoff basierten Energieversorgung (h2vorOrt).

Vom Gutachter werden weitere, ergänzende Maßnahmen vorgeschlagen u.a. ein Masterplan zur Klimaneutralität von kommunalen Gebäuden oder einer energetischen Optimierung der Bauleitplanung bis hin zu einem kostenfreien Abwärme-Check für Unternehmen. Auch diese Maßnahmen sollen in den nächsten Jahre durch die Stadt Leonberg je nach Förderlandschaft und Personalkapazitäten aufgegriffen werden.

4. Ausblick

Die kommunale Wärmplanung bildet die strategische Grundlage für die Umsetzung der Wärmewende. Die Maßnahmen müssen in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen begonnen und jeweils evaluiert werden.

Der Beschluss der kommunalen Wärmeplanung kann nach Bundesgesetz auch rechtlich bindende Festlegungen in Kombination mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthalten. Grundlage dafür ist gemäß § 26 Wärmeplanungsgesetz ein gemeindlicher Beschluss zur Ausweisung eines Gebiets zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen nach § 71 des Gebäudeenergiegesetzes auf Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung der insgesamt neun Wärmenetze. Durch eine behördliche Genehmigung (RP) greift daraufhin die 65%-Regel, nach der in diesen Gebieten die Wärmeerzeugung mindestens zu 65% klimaneutral erfolgen muss. Im Weiteren kann durch gemeindliche Satzung ein Anschlusszwang formuliert werden.

Gemäß § 25 Wärmeplanungsgesetz müssen die kommunalen Wärmepläne alle 5 Jahre fortgeschrieben und aktualisiert werden.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

Kostenstelle 56100700
Sachkonto 42910000

Kommunaler Wärmeplan für die Stadt Leonberg

  2025

 

  90.000,00

  Machbarkeitsstudie neun Wärmenetze

Kostenstelle 56100700
Sachkonto 42910000
Kommunaler Wärmeplan für die Stadt Leonberg

2025

 

90.000,00

Machbarkeitsstudie für die neun Wärmenetze

 

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Anlagen

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