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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/077-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt den kommunalen Wärmeplan für die Stadt Leonberg nach Landesgesetz, § 27 KlimaG BW (vgl. Anlage).
  2. Den in Ziff. 3 beschriebenen prioritären Maßnahmen zur Umsetzung der    Wärmewendestrategie wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass bei Maßnahmen M3, im 3. Satz der Passus “rund 20 Windkraftanlagen und” gestrichen wird.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die prioritären Maßnahmen des kommunalen Wärmeplans für die Stadt Leonberg umzusetzen.
  4. Die Verwaltung wird im Weiteren beauftragt, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für die im kommunalen Wärmeplan für die Stadt Leonberg vorgeschlagenen insgesamt neun Eignungsgebiete für Wärmenetze (vgl. M1), die Umsetzbarkeit zu prüfen, die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen abzufragen und eine Rangfolge für die Umsetzung zu bilden.
  5. Für die in Ziff. 4 genannte Machbarkeitsstudie wird die Verwaltung ermächtigt, innerhalb eines Kostenrahmens von 90.000,00 € Leistungen auszuschreiben und zu vergeben. Von der Beauftragung ist der Gemeinderat in Kenntnis zu setzen.
  6. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange gemäß § 27 Absatz 3 Satz 3 KlimaG BW eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen, sowie überwiegend gemäß Abwägungstabelle (s. Anlage 2) berücksichtigt. Der Entwurf des kommunalen Wärmeplans für die Stadt Leonberg mit Stand 19.02.2024 wird entsprechend angepasst.
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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Begründung zu Ziffer 2:

Die konkrete Benennung der hypothetisch angenommenen Anzahl von 20 Windrädern, wird für kontraproduktiv gehalten. Sie wird von der Öffentlichkeit als real wahrgenommen und gefährdet damit die Akzeptanz von Windkraftanlagen innerhalb der Bürgerschaft. Es bedarf einer frühzeitigen, intensiven Kommunikation mit und einer konsequenten Einbeziehung der Bürgerschaft, bevor Zahlen veröffentlicht werden. Zudem gehen Projektentwickler von einer geringeren WKA-Anzahl aus. Der Verband Region Stuttgart wird die Stellungnahmen zu den Vorranggebieten bis September 2024 auswerten. Erst danach stehen die Vorranggebiete fest und ermöglichen eine Beschlussfassung der Gremien zur Anzahl der Windkraftanlagen.

Begründung zu Ziffer 3:

Die Wörter „bis 2030“ sind zu streichen, weil damit bei der „Realisierung des Windkraftpotenzials“ (M3) eine bauliche Realisierung bis 2030 vorgegeben wird. Diese Zielsetzung mag für die Abläufe innerhalb der Verwaltung angestrebt werden, ist aber im Hinblick auf Komplexität des Vorhabens nicht absehbar.

 

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