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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/091-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die in der Anlage 2 dargestellte Abwägungsmatrix über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Bedenken wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die in der Anlage 1 dargestellten Flächen der Mühlstraße zwischen der Abzweigung Rutesheimer Straße und der Abzweigung Am Schlossberg werden für den Verkehr teileingezogen (Teilentwidmung).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Teileinziehung von Teilflächen der Mühlstraße öffentlich bekannt zu machen.

 

  1. Der Ortschaftsrat Höfingen ist vor einer endgültigen Entscheidung über einen Poller, Schranke o.ä. zu hören.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Der Ortschaftsrat schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an.

In der Sitzung des Höfinger Ortschaftsrates vom 15.05.2024 wurden über die Punkte 1, 2 und 3  einstimmig, mit 9 Ja-Stimmen, abgestimmt.

 

Folgender Ergänzungsantrag wird mit 9 Ja-Stimmen gestellt:

 

4. Der Ortschaftsrat Höfingen ist vor einer endgültigen Entscheidung über einen Poller, Schranke o.ä. zu hören
 

Der Ortschaftsrat Höfingen bittet darum, wenn die Umsetzung der Teilentwidmung erfolgt, ihn bei der Planung von Poller, Schranke o.ä. mit einzubinden. Das Gremium befürchtet, dass ohne die Anbringung einer Absperrung, der Verkehr weiterhin über den teilentwidmeten Bereich erfolgen wird.

 

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