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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/133
Grunddaten
- Betreff:
-
Lieferung und Aufbau von 2 Schüttgutsilos aus GFK im BBH, für den Winterdienst
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Tiefbauamt
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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06.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Am 03.05.2023 wurde vom Gemeinderat der Grundsatzbeschluss gefasst zwei bestehende Schüttgutsilos im BBH zu erneuern.
Im April 2024 wurde die Leistung zur Lieferung und Aufbau der Schüttgutsilos ausgeschrieben. Es handelt sich um 2 Silos à 60 cbm Fassungsvermögen zur Lagerung von Salz für den Winterdienst.
Vergabevorschlag
Da der aktuelle Schwellenwert (215.000,00 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB-für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wurde (§ 1 Abs.1VgV), bedurfte es keines VgV-Verfahrens (§ 14ff.VgV) zur Beschaffung. Die erforderlichen Lieferleistungen (Beschaffung Schüttgutsilos) können vielmehr im sog. Unterschwellen-vergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- national ausgeschrieben und vergeben werden.
Die Lieferung und der Aufbau der beiden Schüttgutsilos mit jeweils 60 cbm wurde im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 17.04.2024 bis 08.05.2024 ausgeschrieben.
Es wurden dabei 5 Herstellerfirmen die Ausschreibungsunterlagen zugesandt. Der Verwaltung lagen zum Submissionstermin (Angebotseröffnungstermin) am 08.05.2024,
9:00 Uhr, 4 Angebote vor.
Durch das Tiefbauamt und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§41-44 UVgO) der Angebote vorgenommen.
- Wertungsstufe 1 (Formaler Angebotsausschluss)
Im Rahmen der Wertungsstufe 1 (§42 Abs. 1 und 2 UVgO), nach den Bewerbungs-bedingungen oder aus sonstigen formalen Gründen, musste kein Angebot von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.
- Wertungsstufe2 (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
Im Rahmen der Wertungsstufe 2 (§ 31 ff. UVgO, Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) musste kein Angebot von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.
- Wertungsstufe 3 (Angemessener Preis)
Im Rahmen der Wertungsstufe 3 (Prüfung und Wertung der Angemessenheit des Preises) wurden die Angebote nicht ausgeschlossen und werden weiter berücksichtigt.
Nach den Wertungsstufen 1 bis 3 ergibt sich die in der vertraulichen Anlage aufgeführte
Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote
und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.
Gemäß der Aufforderung zur Angebotsabgabe war bei der Entscheidung über den Zuschlag ausschließlich nach dem Preis zu entscheiden (§ 43 Abs. 6 UVgO).
Unter Berücksichtigung aller Umstände (§43 abs. 1 UVgO) stellt das Angebot der
Südwestdeutsche Salzwerke AG, Salzgrund 67, 74076 Heilbronn das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Weiters Vorgehen
Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl vorgeschlagen, den Auftrag an die Südwestdeutsche Salzwerke AG, Salzgrund 67,
74076 Heilbronn auf der Grundlage ihres Angebotes vom 26.04.2024 mit einer geprüften Angebotssumme i.H. von 93.215,08 €/brutto zu erteilen.
Die notwendigen Fundamente werden separat ausgeschrieben und entsprechend der Wertgrenzen vergeben.
