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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Ersatzbeschaffungen von Pulveraktivkohle zur Spurenstoffelimination, auf Basis von Tagespreisangeboten im Rahmen der Wertgrenzen durchzuführen.

 

  1. Auf förmliche Ausschreibungen zur Beschaffung von Pulveraktivkohle wird aktuell verzichtet.
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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Auf der Sammelkläranlage Mittleres Glemstal der Stadt Leonberg wurde im Frühjahr 2021 die sogenannte 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination mittels Pulveraktivkohle in Betrieb genommen (Schlussverwendungsnachweis vom 26.02.2021). Seitdem wird Pulveraktivkohle zur Spurenstoffelimination eingesetzt. Nach den Handlungsempfehlungen des Kompetenzzentrums Spurenstoffe Baden-Württemberg (KomS) befindet sich die Spurenstoffelimination auf der Kläranage Mittleres Glemstal nicht mehr in der Optimierungsphase sondern in der Testphase des Normalbetriebs.

 

In der sich anschließenden Testphase, welche sich über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren erstreckt, soll überprüft werden, inwiefern die Zielvorgabe für die Spurenstoffeliminationsleistung dauerhaft eingehalten werden kann und die Vorgaben zur Betriebsüberwachung ausreichend sind. Während der Testphase sind Spurenstoffuntersuchungen gemäß den Handlungsempfehlungen „Vergleichskontrolle“ und „Betriebsüberwachung“ durchzuführen sowie die in der Handlungsempfehlung „Betriebsüberwachung“ aufgeführten Werte für den Nachweis eines ordnungsgemäßen Betriebs zu dokumentieren. Bei Bedarf sind die Vorgaben entsprechend zu erweitern. Am Ende der Phase stehen somit umfangreiche Erkenntnisse für die Möglichkeiten einer eigenen Kontrolle der Reinigungsleistung des Spurenstoffeliminationsverfahrens als auch zu dessen Betriebsüberwachung zur Verfügung. Darauf basierend werden die weiteren Vorgaben für die Betriebsüberwachung des Dauerbetriebs von der zuständigen Wasserbehörde festgelegt.

 

Langfristig müssen 80 % der Spurenstoffe zurückgehalten werden.

Die Untersuchungen zur Betriebsdokumentation und Eigen-/Erfolgskontrolle zum Nachweis der Eliminationsrate von 80 % sind Vorgabe des Zuwendungsbescheides vom 03.04.2019.

 

In den Jahren 2021 bis 2023 wurden vom Kompetenzzentrum Spurenstoffe-BW am Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte und Abfallwirtschaft der Universität Stuttgart Probenahmen und Rührversuche zur Auswahl von Aktivkohlen für die gezielte Spurenstoffelimination auf der Kläranlage Mittleres Glemstal durchgeführt (Betriebsmittelrecherche). Ziel der Untersuchungen für verschiedene zugelassene Aktivkohleprodukte die Spurenstoffelimination bei direkter Zugabe von Pulveraktivkohle zu ermitteln. Rührversuche wurden mit Abwasser aus dem Belebungsbecken (Belebtschlamm-Abwasser-Gemisch) und mit dem Ablauf aus der Vorklärung durchgeführt.

 

Im Rahmen der Rührversuche wurden die Arzneimittelwirkstoffe (Carbamazepin, Diclofenac, Sulfamethoxazol, Hydrochlorothiazid, Candesartan, Irbesartan, Metoprolol, Gabapentin) sowie die Korrosionsschutzmittel (Benzotriazol, ∑4- und 5-Methylbenzotriazol) untersucht.

Die sieben Substanzen, die in Baden-Württemberg für den Nachweis der Einhaltung einer ausreichenden Spurenstoffelimination herangezogen werden, sind fett markiert.

 

Neben den Spurenstoffen wurde im Rahmen der Versuche auch die Elimination verschiedener Summenparameter DOC (gelöster, organischer Kohlenstoff), CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf) uns SAK254 (spektraler Absorptionskoeffizient bei einer Wellenlänge von 254 nm). Alle genannten Summenparameter geben einen Hinweis auf die organische Restverschmutzung/ den Gahalt organischer Substanzen im Abwasser. Zu diesen organischen Substanzen gehören auch die Spurenstoffe. Somit kann über die Elimination/den Rückgang der organischen Summenparameter indirekt die Spurenstoffelimination abgeschätzt werden. Die Analyse der organischen Summenparameter stellt dabei ein kostengünstigeres Analyseverfahren dar als die Spurenstoffanalytik.

 

Die Rührversuche wurden mit 5 Pulveraktivkohlen zugelassener und in der Branche bekannter Hersteller durchgeführt und die Ergebnisse der Versuche anhand der Eliminationsraten verglichen.

 

Ergebnis der Rühversuche war, dass durch alle 5 getesteten Produkte (Aufzählung) eine deutliche Elimination/ein erkennbarer Rückhalt der Spurenstoffe und organischen Summenparameter festgestellt werden konnte. Somit kommen für den Einsatz zur Spurenstoffelimination prinzipiell alle 5 getesteten Produkte in Betracht.

 

Der jährliche Bedarf an Pulveraktivkohle beträgt ca. 90 t (monatlich 7,5 t).

 

Die aktuellen Einheitspreise [€/t] zu den PAK-Produkten sind unterschiedlich. Um die vorgeschriebene Eliminationsrate von 80 % zu erreichen variiert die Dosiermenge bzw. PAK-Zugabekonzentration bei den unterschiedlichen Produkten, was zu einem neuen Effektivpreis führt.

 

Die Reinigungsleistung der verschiedenen Produkte wurde durch Rührversuche an der Universität Stuttgart Kompetenzzentrum Spurenstoffe Baden-Württemberg ermittelt. Bei fünf vorausgewählten Produkten wurde der Verbrauch bei derselben Reinigungsleistung verglichen und ein Mehrverbrauchsfaktor (MV-Faktor) für das Produkt errechnet. Die Berechnungen beziehen sich auf den SAK als Surrogatparameter.

Mit diesem Faktor wurde der Angebotspreis multipliziert, woraus sich der maßgebliche Effektiv-Preis ergibt.

Eine Eliminationsrate (ER) von 80% wurde für den Leistungsvergleich gewählt, da diese im Schlussverwendungsnachweis als Überwachungswert für die Erfolgskontrolle festgelegt wurde.

Das gleitende Mittel der Spurenstoffeliminationsraten der letzten sechs Messkampagnen von Proben aus der Kläranlage Mittleres Glemstal liegt bei 81%.

 

Dem Grunde nach sind für Beschaffungen von Betriebsmitteln bei Überschreitung der Wertgrenze zum Vergaberecht Ausschreibungen zur Markterkundung durchzuführen.

Neben der dargestellten sehr beschränkten Produktauswahl und der Aussage der Anbieter von drei Produkten, die keine längerfristige Preisbindung garantieren, soll kein förmliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Die letzte Angebots- und Preisanfrage bestätigte ebenfalls diese Erfahrungswerte. Aufgrund der engen Produktabhängigkeit und nicht gewährleisteten Preisbindung, soll bis auf Weiteres auf Vergabeverfahren mit Ausschreibungen zur Beschaffung der Aktivkohle verzichtet werden.

 

Zudem kommt, dass der Preis als ausschlaggebendes Kriterium nicht ausreicht, wie aus der oben beschriebenen Thematik zur Effizienz (Mehrverbrauchsfaktor) zu entnehmen ist. Obwohl der Mehrverbrauchsfaktor auf Grundlage der Untersuchungen des Kompetenzzentrum Spurenstoffe Baden-Württemberg ermittelt wurde, kann dieser Faktor von den Herstellern angefochten werden. Dieser Faktor der Effizienz wäre bei einer Ausschreibung in der Bewertungsmatrix zu berücksichtigen.

 

Bis auf Weiteres sollen einmal pro Jahr Rührversuche mit zugelassenen Produkten durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beschaffungen selbst bei Bedarf abzuwickeln.

Die Preisabfragen und Lieferungen erfolgen einmal pro Quartal.

 

Die Markt- und Preisübersicht soll durch vierteljährliche Angebotsabfragen erfolgen. Bei Erreichen der Füllmenge im Silo von 20% sind die Beschaffungsaufträge auszulösen, damit der ordnungsgemäße Beschickungsbetrieb nicht unterbrochen wird.

 

Wegen aktuell noch anhaltender Rohstoffengpässe schlägt die Verwaltung vor, Tagespreise zum Zeitpunkt der jeweiligen Beschaffung anzufragen. Erfahrungsgemäß liegt der Beschaffungspreis innerhalb der Zuständigkeit der Verwaltung.

 

Sobald sich die Marktlage erholt und Jahres- bzw. Zweijahrespreise abgefragt werden können, wird die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren in die Wege leiten.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

53800001 – 42710000

Kläranlagen - Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen

2024

1.100.000

250.000

 

 

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