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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/129
Grunddaten
- Betreff:
-
Biotopverbundkonzept für die Stadt Leonberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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24.06.2024
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Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Vorberatung
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25.06.2024
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Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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26.06.2024
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Unterbrochen
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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06.06.2024
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04.07.2024
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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09.07.2024
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Beschlussvorschlag
- Das Biotopverbundkonzept für die Stadt Leonberg mit Stand vom 15.05.2024 wird zur Kenntnis genommen.
- Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 2 zur SV 2024/129) wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Biotopverbundkonzept mit Stand vom 15.05.2024 als wichtige Arbeits- und Datengrundlage bei der anstehenden Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan zu berücksichtigen und rechtlich zu sichern.
Sachverhalt
Ausgangslage
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Biodiversität hat das Land Baden-Württemberg im Juli
2020 unter anderem weitreichende Vorgaben zur Stärkung des landesweiten Biotop-verbunds geschaffen. So soll bis zum Jahr 2030 auf Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund in Baden-Württemberg auf 15 Prozent des Offenlands ein Biotopverbund geschaffen werden.
Gemäß § 22 Abs. 2 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (LNatSchG) haben „alle
öffentlichen Planungsträger [...] bei ihren Planungen und Maßnahmen die Belange des
Biotopverbunds zu berücksichtigen. Für die Umsetzung erstellen die Gemeinden für ihr
Gebiet auf Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund einschließlich des
Generalwildwegeplans Biotopverbundpläne [...].“
„Der Biotopverbund ist im Rahmen der Regionalpläne und der Flächennutzungspläne soweit erforderlich und geeignet jeweils planungsrechtlich zu sichern. [...]“ (§ 22 Abs. 4 LNatSchG).
Im August 2022 erfolgte die Beauftragung des Büros Helbig Umweltplanung, Leonberg für die Erstellung des Biotopverbundkonzeptes für die Stadt Leonberg (siehe SV 2022/175).
Planungsverlauf
Am 31.1.2023 erfolgte eine umfangreiche Abstimmung mit dem Fachbereich Umweltplanung des Stadtplanungsamts der Stadt Leonberg. Eine Befragung der Gebietskenner (NABU, BUND) und dem Referat für Artenschutz der LUBW fand am 07.02.2023 statt. Im Rahmen eines Scoping-Termins am 01.03.2023 erfolgte eine Beteiligung der zuständigen Behörden. Am 10.05.2023 und am 19.09.2023 wurden gesonderte Abstimmungstermine mit Vertretern der Behörden und den Landwirtschaftsobmännern zu den Anforderungen der Landwirtschaft in Bezug auf die Biotopverbundplanung durchgeführt. Zudem fanden am 13.09.2023 und 28.09.2023 Einzelgespräche zwischen dem beauftragten Planungsbüro und örtlichen Landwirten statt.
Es erfolgte eine Vor-Ort-Überprüfung von geeigneten Flächen mit Überprüfung der bestehenden Kernflächen, der Differenzflächen (im Biotopverbund 2020 nicht mehr
vorhandene Kernflächen) und der Flächen mit abgeleitetem Entwicklungspotential. Anhand der Ergebnisse wurde der Handlungsbedarf für die Flächen ermittelt sowie die Schwerpunkt-bereiche und die Verbundachsen konkretisiert.
Auf Basis der Vor-Ort-Überprüfung und vorhandener Datengrundlagen wurde ein Maßnahmenkonzept im Entwurf erarbeitet. In Abstimmung mit der Stadtverwaltung, den Behörden, dem Landschaftserhaltungsverband Böblingen e.V. und den Landwirten wurden konkrete Maßnahmen verortet und eine Maßnahmenliste erstellt. Für ausgewählte Maßnahmen wurden Maßnahmensteckbriefe angefertigt.
Die vorläufige Planfassung (Vorabzug) wurde mit den Behörden abgestimmt. Auf Grundlage der Rückmeldungen wurde der Biotopverbundplan in der Abgabefassung erstellt.
Am 14.12.2023 wurde die Planung in einer Öffentlichkeitsveranstaltung vorgestellt. Die Abgabefassung der Biotopverbundplanung wurde anschließend auf der Website der Stadt Leonberg veröffentlicht und vom 22.12.2023 bis 07.01.2024 eine freiwillige Öffentlichkeits-beteiligung durchgeführt. Es gingen drei Stellungnahmen ein.
Ergebnisse
Der Schwerpunkt der geplanten Maßnahmen liegt auf der Erhaltung und Pflege bestehender Streuobstbestände (mittlere Standorte) innerhalb des Stadtgebiets, insbesondere nord-östlich und südöstlich von Leonberg, westlich von Höfingen und um Warmbronn. Hierbei steht vor allem die Nachpflanzung von Obstgehölzen in lückigen Streuobstbeständen im Vordergrund.
Für die trockenen Standorte liegt der Fokus auf der Pflege und dem Erhalt der Magerrasen um Gebersheim und am Rappenberg sowie auf dem Freistellen und der Zustandsprüfung von Trockenmauern. Daneben wird vor allem die Entwicklung neuer Magerrasen
vorgeschlagen.
Auf feuchten Standorten sieht die Planung vorrangig die Nutzungsextensivierung und Ent-wicklung von Grünland entlang der Gewässer vor. Hierbei wird auch die Umwandlung der Ackerflächen entlang der Glems südöstlich von Leonberg in Grünland vorgeschlagen. Nördlich von Leonberg liegt der Fokus auf der Entwicklung neuer Auenflächen entlang der Glems.
Im Bereich der Ackerflächen werden Maßnahmen zum Populationserhalt und zur Förderung für Arten der offenen Agrarlandschaft (Feldlerche, Rebhuhn) vorgeschlagen. Im Zuge der Planung wurden geeignete Bereiche für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen identifiziert.
Daneben wurden auch Maßnahmen für Feldhecken und -gehölze vorgeschlagen, da diese wichtige Trittsteine im Biotopverbund darstellen. Zum Schutz von Amphibien wird die Anlage bzw. Erweiterung von dauerhaften Leiteinrichtungen an der Glems nördlich von Leonberg und entlang der K1008 östlich von Warmbronn empfohlen.
Auf Anregung der örtlichen Landwirtschaft wurde die vorliegende Biotopverbundplanung noch um die neu kartierten Offenlandbiotope ergänzt, die Ende Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) veröffentlicht wurden. Hier gab es besonders „Zuwachs“ bei den FFH-Mähwiesen. Hierzu ist festzustellen, dass ein Biotop gesetzlich geschützt, sobald es die entsprechenden Kriterien und Qualitäten aufweist, unabhängig davon, ob es kartiert wurde oder nicht.
„[..] Beim Ausbau des landesweiten Biotopverbundes geht es aber gerade nicht nur um einen reinen Flächenzuwachs, sondern es geht vor allem um die Verbesserung der Vernetzung und des funktionalen Zusammenhangs der hochwertigen Kernflächen. Denn viele Arten können nicht allein in ihren verbliebenen Rest- oder Insellebensräumen erhalten werden. Vielmehr müssen diese erweitert und mit neuen Flächen und Trittsteinen in einen räumlich-funktionalen Zusammenhang gebracht werden, um den Aussterbeprozess und die Verarmung der Landschaft zu stoppen. Die Landschaft muss für Arten wieder durchgängig werden und ökologische Wechselbeziehungen müssen wiederhergestellt werden. Dies ist eine Kernaufgabe des Biotopverbunds.
Eine fundierte Biotopverbundplanung auf lokaler Ebene schafft dafür die Grundlage: Wo müssen Kernflächen vergrößert/ optimiert werden, wo Trittsteine, wo befinden sich wichtige lokale Verbundachsen und wo sind kritische Engstellen? Im besten Fall dient diese Planung dann auch anderen kommunalen Themen wie der vorausschauenden Bauflächenent-wicklung, der Steuerung der Siedlungsentwicklung oder dem naturverträglichen Tourismus etc.. Mit dem Wissen, wo Prioritäten für den Biotopverbund liegen, können gezielt Umsetzungen/Sicherungen für den Biotopverbund erfolgen und Planungen / Maßnahmen anderer Bereiche konfliktarm durchgeführt werden. In Gemeinden mit einem von Natur aus hohen Kernflächenanteil kann der Schwerpunkt der Biotopverbundmaßnahmen vor allem auf der Aufwertung von Kernflächen und dem Erhalt bzw. der Schaffung von Verbundachsen mittels Trittsteinen liegen [...] (E-Mail LUBW vom 22.04.2024).“
Dabei betont das Umweltministerium Baden-Württemberg die Freiwilligkeit der Maßnahmen-umsetzung. Keine Kommune, kein Landwirt wird zur Umsetzung gezwungen.
Auf der anderen Seite gibt es nun einen Pool an Maßnahmen, der die Planung und Konzeption von Kompensationsmaßnahmen, die im Zuge von Eingriffsvorhaben notwendig werden, erleichtert. Darüber hinaus kann die Umsetzung einer Maßnahme über die Landschaftspflegerichtlinie des Landes (LPR) mit 70 % gefördert werden. Die restlichen 30 % der Maßnahmenkosten können auf das städtische Ökokonto eingebucht werden.
Ausblick
Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) und des Landschaftsplans (LP) stellt das fertiggestellte Biotopverbundkonzept für die Stadt Leonberg eine wichtige Arbeits- und Datengrundlage dar. Die rechtliche Sicherung des Biotopverbundkonzepts über den Landschaftsplan im FNP sorgt dafür, dass den gesetzlichen Anforderungen vollum-fänglich Rechnung getragen wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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öffentlich
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9,3 MB
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2
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öffentlich
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133,5 kB
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