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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/077-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunaler Wärmeplan für die Stadt Leonberg
Beschlussvorschlag aus dem Ortschaftsrat Höfingen vom 17. April 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Ortschaftsverwaltung Höfingen
- Beteiligtes Amt:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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25.04.2024
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06.06.2024
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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30.04.2024
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18.06.2024
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Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat beschließt den kommunalen Wärmeplan für die Stadt Leonberg nach Landesgesetz, § 27 KlimaG BW (vgl. Anlage).
- Den in Ziff. 3 beschriebenen prioritären Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewendestrategie wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die prioritären Maßnahmen des kommunalen Wärmeplans für die Stadt Leonberg umzusetzen.
- Die Verwaltung wird im Weiteren beauftragt, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für die im kommunalen Wärmeplan für die Stadt Leonberg vorgeschlagenen insgesamt neun Eignungsgebiete für Wärmenetze (vgl. M1), die Umsetzbarkeit zu prüfen, die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen abzufragen und eine Rangfolge für die Umsetzung zu bilden.
- Für die in Ziff. 4 genannte Machbarkeitsstudie wird die Verwaltung ermächtigt, innerhalb eines Kostenrahmens von 180.000 € Leistungen auszuschreiben und zu vergeben. Von der Beauftragung ist der Gemeinderat in Kenntnis zu setzen.
- Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange gemäß § 27 Absatz 3 Satz 3 KlimaG BW eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen, sowie überwiegend gemäß Abwägungstabelle (s. Anlage 2) berücksichtigt. Der Entwurf des kommunalen Wärmeplans für die Stadt Leonberg mit Stand 19.02.2024 wird entsprechend angepasst.
Sachverhalt
Stellungnahme des Ortschaftsrates Höfingen:
Der Ortschaftsrat Höfingen stimmt dem Beschluss in den Punkten 1 bis 6 geändert zu.
Punkt 3: Die Zielzahl 2030 solle aus dem Beschluss gestrichen werden. Es sei nicht förderlich hier eine zeitliche Frist zu setzen.
Punkt 5: Es sollen wenigstens 180.000 € bereitgestellt werden. Der Ortschaftsrat spricht sich für mehrere Machbarkeitsstudien aus, dies sei mit dem Betrag von 90.000 € nicht realisierbar.
