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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/090
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlicher Personennahverkehr Linienbündel BB01 Leonberg, Erbringung der Verkehrsleistungen ab 01.01.2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtwerke Leonberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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25.04.2024
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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30.04.2024
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Beschlussvorschlag
- Die Stadt Leonberg gibt in Abstimmung mit dem Landkreis Böblingen die Trägerschaft des ÖPNV im Gebiet der Stadt Leonberg zum 01.01.2026 an den Landkreis Böblingen zurück. Damit endet auch die Betriebsführung durch die Stadtwerke Leonberg zum Ablauf des 31.12.2025
- Die Stadt Leonberg beauftragt die beiden Verkehrsunternehmen Kappus und OVR, die zum 15.12.2024 ablaufenden Linienverkehrsgenehmigungen für den ÖPNV im Stadtgebiet Leonberg letztmalig bis zum 31.12.2025 erneut zu beantragen.Sofern keine Veränderungen im Stadtverkehrskonzept durch den Gemeinderat beschlossen werden, wird grundsätzlich das bisherige Verkehrskonzept mit den bereits beschlossenen Zubestellungen sowie der Verschiebung der Anbindung von Gebersheim aus dem Regionalverkehr in den Stadtverkehr durch den Landkreis Böblingen ausgeschrieben.
- Die Stadt Leonberg stimmt sich rechtzeitig mit dem Landkreis Böblingen ab, sollte die Ausschreibung eines anderen Verkehrskonzeptes gewünscht sein. Leistungen, welche über das vom Landkreis Böblingen vollfinanzierte verkehrliche Mindestniveau hinausgehen, werden entsprechend den geltenden Regularien zur kreisinternen Finanzierungsabgrenzung zu 50 % mitfinanziert
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Träger des öffentlichen Nahverkehrs im Landkreis Böblingen ist gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG BW grundsätzlich der Landkreis.
Mit Eigenerbringungsbeschluss vom 08.04.2014 hat der Gemeinderat der Stadt Leonberg beschlossen, öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtgebiet Leonberg selbst zu erbringen. Über einen Betrauungsbeschluss wurden dann die Stadtwerke Leonberg mit der Durchführung des ÖPNV auf Leonberger Gemarkung beauftragt. Der zu Grunde liegende Eigenerbringungsbeschluss gilt befristet vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2024. Die Verkehrsunternehmen Kappus und OVR (VUs) waren bereits vorher Inhaber der Genehmigungen des Linienverkehrs für die betroffenen Linien (Konzession). Mit den beiden VUs wurden gleichlautende Verträge abschlossen, welche die operative Verkehrserbringung für die mit dem Eigenerbringungsbeschluss beauftragten Stadtwerke Leonberg regeln. Die beiden VUs erhalten vertraglich festgelegte Entgelte, im Gegenzug wurden sie verpflichtet die Konzessionen beim zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart bis zum 15.12.2024 zu beantragen und die Betriebsführung im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG an die Stadt(werke) Leonberg übertragen. Die Verträge haben eine Laufzeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2024. Sie verlängern sich bis zum Ende der Geltungsdauern der Genehmigungen für die übernommenen Linien, wenn sie nicht unter Wahrung einer Frist von 24 Monaten gekündigt werden. D.h. die Vertragslaufzeit ist an die Konzession geknüpft und solange es eine gültige Konzession gibt, verlängert sich der Vertrag entsprechend der Konzessionslaufzeit. Von der Kündigungsmöglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht. Weitere ordentliche Kündigungsmöglichkeiten bestehen nicht. Die Verträge enden ohne Kündigung soweit u.a. die Konzessionen der VUs für die genannten Linien auslaufen und nicht wiedererteilt werden.
Der aktuelle Betrauungsbeschluss der SWL Leonberg aus dem September 2022 (GR Sitzung am 27.09.2022, TOP 19) sieht eine Verlängerung des bisherigen Betrauungsbeschlusses befristet bis zum 15.12.2034 vor.
Die Stadtwerke Leonberg haben auf den Beschluss des GR vom 24.11.2021 am 17.01.2022 (Vorlage 2021/423) eine Vorabbekanntmachung (VAB) für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2034 veröffentlicht, welche die Vergabe der Verkehrsdienstleistungen im Stadtverkehr Leonberg im Jahr 2024 ankündigt.
Aufgrund der erforderlichen Neustrukturierung der Stadtwerke Leonberg, bestehen auch Überlegungen die (freiwillige) Aufgabenträgerschaft im ÖPNV zukünftig nicht mehr durch die Stadt Leonberg zu übernehmen und damit auch die Vergabe der ÖPNV-Verkehrsleistungen zukünftig nicht mehr über die SWL abzuwickeln. Dies soll dann wieder der Landkreis als Aufgabenträger im ÖPNV übernehmen. Da die Durchführung eines gewöhnlichen Verfahrens im ÖPNV von der Vorabbekanntmachung bis hin zur Inbetriebnahme rd. 2 Jahre in Anspruch nimmt, ist es im Falle der Rückübertragung an den Landkreis sinnvoll, wenn der aktuell laufende Verkehr bis zur Neuinbetriebnahme nach der Ausschreibung verlängert wird, konkret für den Zeitraum vom 15.12.2024 bis 31.12.2025.
Der Landkreis hat bereits in Abstimmung mit Herrn OB Cohn im Dezember 2023 eine fristwahrende Vorabbekanntmachung (VAB) veröffentlicht, welche die Absicht der Vergabe der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Leonberg mit Wirkung ab 01.01.2026 ankündigt. Die VAB kann vom Landkreis auch wieder aufgehoben werden, sollte sich die Stadt Leonberg doch dazu entscheiden, den ÖPNV weiterhin selbst zu organisieren und über die SWL zu vergeben.
Um einen Gleichlauf der beiden veröffentlichen VAB zu erreichen, wurde die durch die Stadtwerke veröffentlichte VAB in der Laufzeit entsprechend angepasst und auf ein Jahr bis zum 31.12.2025 verkürzt.
Die Laufzeit in der VAB des Landkreises ist jetzt auf 108 Monate (01.01.2026 bis 31.12.2034) ausgelegt. Sollte die Stadt keine Änderungen am Verkehrskonzept wünschen, wird der Landkreis das bisherige Konzept ausschreiben, erweitert um eine direkte Anbindung des Ortsteils Gebersheim im Stadtverkehr. Die bisherige Anbindung von Gebersheim an Leonberg erfolgt über den Regionalverkehr im Linienbündel „Oberes Heckengäu“. Aufgrund einer Vielzahl an Beschwerden und Anregungen, wird diese Leistung zukünftig aus dem Regionalverkehr in den Stadtverkehr verschoben.
Der Stadtverkehr Leonberg (Linienbündel Böblingen 1) ist im aktuell gültigen Nahverkehrsplan des Landkreises „funktional“ beschrieben. Dies bedeutet, dass für den Stadtverkehr lediglich das Leistungsvolumen und die zu erfüllenden Verkehrsbeziehungen beschrieben sind.
Das bestehende Konzept umfasst das zu 100 % durch den Landkreis Böblingen zu finanzierende Basisangebot von ca. 560.000 Fahrzeug-km. In diesem Leistungsvolumen enthalten sind 99.000 km der früheren Linie 94, heute Linie 640, welche gemäß Nahverkehrsplan eigenwirtschaftlich erbracht werden und keine weitergehende Finanzierung durch den Landkreis erhalten. Hinzu kommen ca. 60.000 km, welche durch die Linie 651 auf dem Gebiet des Landkreises Ludwigsburg erbracht werden, welche auch durch diesen finanziert werden müssen. Der sogenannte „eigenwirtschaftliche Kern“ von 99.000 km ist grundsätzlich zu hinterfragen.
Aktuell werden durch die von der Stadt Leonberg beschlossenen und zuletzt am 11.01.2021 umgesetzten Angebotsausweitungen im Stadtgebet 866.000 Fahrzeug-km erbracht. Die Differenz zum Basisangebot müsste entsprechend der kreisinternen Finanzierungsabgrenzungsregelung (Krefi) zu 50% vom Landkreis mitfinanziert werden, sofern deren Kriterien eingehalten sind.
Die Verkehrsleistung der Linie 747 (Warmbronn – Universität) erfüllt aktuell nicht die Kriterien der Krefi. Mit der im Jahr 2021 erfolgten Verlängerung der Linie 747 nach Renningen besteht die Chance, dass diese Verbindung den Nachfragegrenzwert erreicht und als Ergänzungsverbindung in der Nahverkehrsplanung aufgenommen werden könnte. Dies sollte im Jahr 2023 untersucht werden. Ein Ergebnis hierzu liegt noch nicht vor.
Es sind im Nahverkehrsplan weitere Angebotsverdichtungen beschrieben, welche ab dem Fahrplanwechsel 2023 vorgesehen waren, aber ebenfalls noch nicht umgesetzt worden sind. Damit steigt das durch den Landkreis zu finanzierende verkehrliche Mindestniveau auf 714.000 Fahrzeug-km und der dadurch neu geschaffene Status quo auf 930.000 Fahrzeug-km p.a.
Die neue Ausschreibung der Verkehrsdienstleistungen darf erst den Zeitraum nach Ablauf der Konzessionen der derzeitigen VUs umfassen. Damit enden die bestehenden Verträge (Betriebsführungsvertrag und Betriebsdurchführungsvertrag zwischen Stadt Leonberg /SWL und den beiden VUs). Eine wie auch immer begründete Verlängerung dieser Verträge ist zu vermeiden, da diese Verträge nicht den Marktbedingungen entsprechen. Damit verbunden sind auch höhere Kosten für den Betreiber des ÖPNV. Im Falle eines Verbleibs der Aufgabenträgerschaft bei der Stadt Leonberg müsste an dieser Stelle, sowohl mit den Verkehrsunternehmen, als auch mit dem Landkreis Böblingen, eine finanziell tragfähige Lösung im Rahmen neuer vertraglicher Vereinbarungen gefunden werden.
Um den Übergang für die erneute Vergabe der Verkehrsdienstleistungen zu gestalten/gewährleisten, müssen die VUs beauftragt werden, die Konzessionen für die bisher im Stadtverkehr Leonberg betriebenen Linien bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Gleichzeitig sollte festgestellt werden, dass mit dem Ende der Konzessionen zum 31.12.2025 auch die Verträge zwischen der Stadt und den VUs enden.
Eine erneute Ausschreibung wird auch marktgerechte Preise bringen. Die Ausschreibung soll natürlich im Sinne der Nutzer des ÖPNV, aber auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit für den Betreiber mit noch zu definierenden Qualitätsmerkmalen versehen werden. Auch können die Freiwilligkeitsleistungen in diesem Zusammenhang geprüft und angepasst werden. Sie müssen dabei verkehrlich sinnvoll sein. Bei einer Rückübertragung an den Landkreis entfällt zudem das Kostenrisiko für die Stadt bei den Basisdienstleistungen und anteilig bei den Zubestellungen. Zu den Kostenrisiken zählen u.a. die noch nicht sichergestellte langfristige Finanzierung des hochrabattierten 49 € Tickets und die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG).
Der Finanzausschuss wurde im Herbst 2023 über die finanzielle Lage und die Ursachen des andauernden und stetig wachsenden Liquiditätsproblems der SWL informiert. Auch das Regierungspräsidium Stuttgart hat in der Genehmigung des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke 2024 auf die Liquiditätsschwierigkeiten verwiesen und um Darstellung gebeten, welche Maßnahmen ergriffen werden, um dieses Problem in den Griff zu bekommen.
Die Stadtwerke Leonberg haben mehrere defizitäre Sparten:
- ÖPNV
- Parken
- BHKW
- Bäder
- Brunnen
Bei der Sparte Bäder erfolgt ein Liquiditätsausgleich ohne Abschreibungen durch die Stadt. Bei der Sparte BHKW werden derzeit alle Maßnahmen geprüft und auf den Weg gebracht, um aus der Verlustzone zu kommen. Die Sparte Parken wird weiterhin für die Stadtwerke hohe Verluste bringen, zumal hier kein Verlustausgleich durch die Stadt erfolgt. Der bei der Übertragung der Verlustsparten an die SWL immer wieder ins Feld geführte steuerliche Querverbund vermindert den trotzdem entstehenden Gesamtverlust nur geringfügig (Vorteil aus Querverbund ca. 90 - 100 Tsd. €/ Jahr).
Den Verlustsparten stehen mit der Wasserversorgung und den Beteiligungen nur zwei Gewinnsparten gegenüber. Dabei fällt die Sparte Beteiligungen bei Thesaurierung der Gewinne kaum ins Gewicht. Die Gewinne der Sparte Wasserversorgung können aber nicht zur Abdeckung der Verlustsparten herangezogen werden. Die ist rechtl. zumindest fragwürdig und gefährdet auch die Refinanzierung der Wasserversorgung.
Die Sparte ÖPNV weist unter Berücksichtigung der Zuschüsse der Stadt und der Erstattungen des Landkreises gemäß den des Wirtschaftsplanes 2024 folgende Verluste aus
2021 ca. 1.718.000 €
2022 ca. 404.000 €
2023 Hier wurde im Plan keine Spartenrechnung erstellt; das Ergebnis liegt noch nicht vor
2024 ca. 845.000 €
2025 ca. 933.000 €
Der Zeitraum ab 2026 weist derzeit ähnlich hohe Verluste aus. Ab 2026 erfolgt jedoch eine Neuvergabe der Dienstleistungen.
Die Zuschüsse der Stadt sind derzeit auf 795 Tsd. € im Jahr gedeckelt, wobei dieser Betrag nach internen Recherchen nur den im Jahr 2020 angebotenen Leistungsumfang der Linien 640 und 747 und damit weder die gegenzurechnenden Erlöse dieser Linien, die kostenseitige Dynamisierung dieser Leistungen noch die weitergehenden Zubestellungen umfasst. Die Zahlungen der VVS/LRA BB entsprechen der derzeit gültigen kreisinternen ÖPNV- Finanzierungsabgrenzung.
