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Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/088

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Vorhaben 

Gemäß § 3 Abs. 2 des 2019 erlassenen Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) soll Deutschland bis 2045 klimaneutral werden. Dafür müssen die erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Für eine sichere und stabile Stromversorgung zum Ausgleich der schwankenden erneuerbaren Energiequellen, soll dafür das deutsche Hochspannungsnetz erweitert werden. Seit dem Jahr 2015 hat hierbei die Erdverkabelung Vorrang.

Das im Jahr 2023 beschlossene „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung und Energiewende“ soll die Planung und den Bau der dafür notwendigen Hochspannungsgleichstrom-Verbindung deutlich beschleunigen. Die Planung der sogenannten Südwest -Trasse von Schleswig-Holstein nach Böblingen (vgl. Anhang) übernimmt die TransnetBW. 

Im Zuge des neuen Präferenzraumverfahrens hat die Bundesnetzagentur am 16.11.2023 einen fünf bis zehn Kilometer breiten Korridor erarbeitet und festgelegt. Die TransnetBW plant innerhalb diesem Korridor einen Vorschlag für den konkreten Verlauf der Leitung, stimmt diesen mit den Kommunen ab und reicht einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss bei der Bundesnetzagentur ein. Innerhalb des Planfeststellungsverfahrens erfolgt die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Kommunen. Im Vorgriff auf diese Verfahren fanden aktuell im Landkreis Böblingen verschiedene Informationsveranstaltungen statt; unter anderem am 05.03.2024 in Herrenberg und am 07.03.2024 in Weissach. Im Weiteren ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach Auskunft von TransnetBW ein Eigentümerdialog geplant. 

Der Antrag auf Planfeststellung ist für Ende 2024 vorgesehen. Das Anhörungsverfahren mit Eigentümerdialog erscheint im Jahr 2026 und der Planfeststellungsbeschluss für 2028 möglich. Ziel ist es, im Jahr 2035 die SüdWestLink-Trasse in Betrieb zu nehmen. Die Bauphase erfolgt dabei nicht zwingend von Norden nach Süden, sondern skuzessive.

 

Auswirkungen für die Stadt Leonberg 

Die Stadt Leonberg liegt innerhalb des festgelegten Präferenzraums. Der geplante Trassenverlauf erfolgt von Norden nach Süden zwischen den Ortschaften Höfingen und Gebersheim, schwenkt nach Westen, um südlich von Rutesheim und nördlich von Heuweg wieder innerhalb der Gemarkung Leonberg zu verlaufen. In Richtung Süden wird die S-Bahn Trasse südwestlich von Silberberg gequert und folgt östlich von Renningen weiter der Bundestraße B 295 und B 464 in Richtung Süden (vgl. Anlage 1). 

Bestehende oder geplante Siedlungsbereiche der Stadt Leonberg sind von diesem Verlauf zunächst nicht betroffen. Aktuell ist die Stadt Rutesheim auf die Stadt Leonberg mit einem Vorschlag für eine alternative Trassenführung zugekommen. Dieser sieht die Freihaltung von Flächen in der Stadt Rutesheim vor, sowie eine Querung der Bundesautobahn A8 zwischen Silberberg und Gewerbegebiet Leo-West sowie den weiteren Verlauf in Richtung Süden entlang der Bundestraße B 295 (vgl. Anlage 2). 

Während der Bauphase wird ein Regelprofil von 49 m für die Baubetrieb benötigt. Dieses besteht aus einer Baustraße, Flächen für den Bodenaushub und dem eigentlichen Trassenverlauf. Dauerhaft verbleibt ein Schutzstreifen von 14 m Regelbreite, der nicht überbaut werden darf, jedoch landwirtschaftlich nutzbar bleiben soll (vgl. Anlage 3). Die Dauer des Baubetriebs wird pauschal mit mehreren Wochen angegeben. Auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt die dingliche Sicherung des Trassenverlaufs im Grundbuch der Eigentümerinnen. Für diese sind gemäß Stromnetzentgeldverordnung (StromNEV) Entschädigungszahlungen, getrennt nach Betriebsausfall und Wertminderung des Grundstücks vorgesehen. Eingriffe in Natur und Landschaft, beispielsweise im Bereich von Waldflächen, sind auszugleichen. 

Weitere Informationen: https://webgis.sued.com/extern/synserver?project=Hinweise_StromNetzDC

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Anlagen

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