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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2024/087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt von nachstehendem Sachverhalt Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Variante 3-2 weiterzuverfolgen und Büros für die weiteren Schritte zu beauftragen.
    1.   Die Verwaltung wird beauftragt, das VgV-Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Planungsbüros auf der Grundlage der Variante 3-2 durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Umbau der Schellingschule umgehend umzusetzen und den Ausbau der Spitalschule zur Ganztagsschule im Nachgang anzugehen.
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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Gesamtschülerzahlen in Leonberg steigen im Prognosezeitraum bis zum Schuljahr 2029/2030 um über 20% auf ca. 5.250 Schülerinnen und Schüler (SuS) an. Wie bereits in den Schulberichten der vergangenen Jahre aufgezeigt (Vorlagen 2022/23; 2021/22 etc.), werden hierfür auch zusätzliche Raumressourcen benötigt. Ein wichtiger Fokus liegt hierbei auf den Innenstadt-Grundschulen (Schellingschule, Spitalschule, Mörikeschule) bei denen mit einem überproportionalen Anstieg der Schülerzahlen zu rechnen ist. Hinzu kommt die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027. Es werden zukünftig vermehrt Räumlichkeiten an den Schulen benötigt, in denen die Kinder ganztägig betreut und beschult werden können. Hierzu zählen neben den Betreuungsflächen auch Mensaflächen für das verpflichtende Angebot eines warmen Mittagessens, Rückzugsflächen, Bewegungsflächen und Pausenhofflächen. Die Schulbauplanung des AfJFS hat gezeigt, dass an der Schellingschule Mehrbedarf an Räumlichkeiten, um eine neue Mensa inkl. 6 Betreuungs- bzw. Klassenzimmer für die Aufrechterhaltung des Ganztagsbetriebs nach §4a SchG, notwendig ist.

 

Die Schellingschule Leonberg ist eine nach §4a SchG geführte offene Ganztagsschule. Bereits heute sind ca. 50% aller SuS in einem Ganztagsangebot angemeldet, weitere 25 % der SuS besuchen die Verlässliche Grundschule. Mit der Einführung des Ganztagsbetreuungsanspruchs für Grundschulkinder im Schuljahr 2026/2027 wird nach Empfehlung des Landes von einer nahezu 100%-igen Nutzung der Ganztagsangebote ausgegangen. Die Prognosen der Schülerzahlen gemäß Schulstatistik gehen von einer stabilen 4-Zügigkeit im Prognosezeitraum aus. (Ca. 350 Gesamtschülerzahl, ca. 90 pro Jahrgang).

 

Das Angebot eines Mittagessens ist für den Betrieb einer Ganztagsschule verpflichtend. Bereits im Schuljahr 2023/2024 kann die Mittagessensversorgung der Schulkinder in der Mensa Schellingschule nicht mehr aufrechterhalten werden. Die Kinder der 3. und der 4. Klassen besuchen an vier Mittagen die Triangel. Doch auch die Triangel wird aufgrund steigender Schülerzahlen aller Schulen die Versorgung der Schellingschülerinnen und -schüler nicht langfristig sicherstellen können. Zudem sind zusätzliche Personalkosten von 10.700 EUR pro Schuljahr notwendig, um die Betreuung beider Mensen sowie die Begleitung des Weges zu gewährleiten. Hinzu kommen organisatorische und logistische Schwierigkeiten. Die Triangel ist bautechnisch nicht für den Grundschulbereich vorgesehen und so kommt es bei der Nutzung durch Grundschülerinnen und Grundschüler zu Schwierigkeiten bei der Geschirrrückgabe wegen einer zu hohen Theke oder nicht grundschulgerechtem Mobiliar. Des Weiteren bilden sich zu den Stoßzeiten schon heute lange Schlangen an der Essensausgabe wodurch den Kindern in der Mittagspause die Zeit fehlt, einen Ausgleich durch Bewegung und Freispiel zu erlangen.

 

Die Schellingschule besteht aus 2 Gebäudeteilen dem 4-geschossigen Hauptbau (Bauteil B) und einem 2-geschossigen Nebengebäude (Bauteil A) in dem zeitweise Räumlichkeiten der Gerhart-Hauptmann-Realschule untergebracht waren bzw. sind.

 

 

Bedarfserfassung

 

Im Zuge einer Bedarfserfassung wurde überprüft ob die vorhandenen Räume bzw. Flächen in den beiden Gebäudeteilen für eine 4-zügige Grundschule und eine Mensa inkl. Betreuungsräumen ausreichend sind.

 

Seitens des AJFS wurde eine Raumprogrammtabelle für den Schul- und Ganztagsbetrieb erarbeitet und der Bedarfserfassung zu Grunde gelegt. Grundlage für den Bedarf an Flächen und Räumen für den Schulbetrieb ist die die Vorgabe des Kultusministeriums für die Förderung von Schulgebäuden (VWV Schulbau).

 

Das Ergebnis der Flächen- und Raumüberprüfung ist in Anlage 1 dargestellt. Der Gesamt-Flächenbedarf beträgt 4.190 m², im Bestand (Bauteil A und B) sind 4.385 m² an Fläche vorhanden.

 

Die Unterbringung sämtlicher Klassen und Verwaltungsräume wäre flächenmäßig im Hauptbau (Bauteil B) möglich. Der Flächenbedarf liegt bei 2.880m² und der Flächenbestand beträgt 3.130m².

Der Mensa- und Ganztagsbetrieb wäre flächenmäßig im Nebengebäude (Bauteil A) bis auf wenige m² bedingt möglich (Flächenbedarf = 1.310m², Bestandsfläche = 1.255m²).

 

 

Machbarkeitsstudie – Darstellung von Varianten (Anlage 2)

 

Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurde untersucht ob die Mensa inkl. der Betreuungsräume im Nebengebäude (Bauteil A) sinnvoll untergebracht und genutzt werden kann (Variante 1 - C.1) oder ob ggf. ein Teil des Nebengebäudes genutzt und eventuell mit einem Anbau ergänzt werden kann (Variante 2 – C.2). Als weitere Varianten wurde geprüft ob ein Neubau an der Stelle des jetzigen Nebengebäudes (Variante 3-1 – C.3) oder an anderer Stelle (Variante 3-2) möglich ist.

 

Ferner wurde untersucht welche baulichen Maßnahmen notwendig sind um die Räume einer 4-zügigen Grundschule inkl. der Verwaltungsräume im Bauteil B unterzubringen (Anlage 3).

 

 

Variante 1 – C.1: Umnutzung im Bestand (Anlage 2.1)

 

Das geforderte Raumprogramm für die Mensa- und Betreuungsräume passt in den Bestandsgrundriss. Die Nebenräume der Mensa lassen sich mit vergleichsmäßig kleinen Maßnahmen bilden. Einige Bestandswände müssen abgebrochen werden während andere Wände neu hergestellt werden müssen.

Die Mensaräume und der Speisesaal, sowie ein Betreuungsraum für den Ganztag, haben im Erdgeschoss Platz. Für den großen Speisesaal der Mensa müssen einige Wände abgebrochen werden. Hier muss noch geprüft werden inwiefern das statisch möglich ist und welcher Anteil an tragenden Wänden stehen bleiben muss.

Der Ganztagsbereich befindet sich bis auf einen Raum komplett im Obergeschoss.
Die Sanitärräume werden dort belassen wo sie sind, sofern die Größen ausreichend sind. Dies hängt u.a. davon ab, ob die Mensa auch als Mehrzweckraum für Veranstaltungen genutzt werden soll.
Durch umfassende Maßnahmen am Bestand entfallen nutzbare Flächen der Schule.

 

Bautechnisch gesehen ist es die Variante mit dem wenigsten Bauaufwand.

Der Nachteil liegt hier in der Umnutzung der Räume in Bauteil A. Der große Speiseraum der Mensa, sowie die Nebenräume können möglicherweise nicht optimal gestaltet werden und eine Mehrfachnutzung des Speiseraums wäre nicht bzw. nur schwer möglich. Durch die erforderliche Bauabschnittsbildung ist dies vermutlich die Variante mit der längsten Bauzeit. Die Schule wird stark durch die Baustelle beeinträchtigt und das Bauen im Bestand birgt allgemein größere Risiken als ein Neubau.

Die geschätzten Kosten für die Variante 1 (bei einem reduzierten Sanierungsaufwand für Bauteil B) betragen ca. 7.414.000 € (siehe Kostenzusammenstellung Anlage 4).

 

Variante 2 – C.2: Erweiterung mit Teilabriss (Anlage 2.2)

 

Für eine großzügige Mensa, welche auch für externe Veranstaltungen genutzt werden könnte, wird das südwestliche Drittel des Bauteil A abgebrochen. Der Gebäudeteil der stehen bleibt wird um einen 2-geschossigen Anbau ergänzt, welcher die neue Mensa inkl. Nebenräume beinhaltet. Die Räume des Ganztags werden im Bestandsgebäude untergebracht.
Der neue Anbau rahmt den oberen Schulhof ein und schafft so eine
Verbindung zwischen den Schulgebäuden.

Diese Variante bietet den Vorteil, dass der Speiseraum der Mensa, sowie die Nebenräume optimal angeordnet werden und so eine bessere Nutzung möglich machen. Ein weiterer
Vorteil ist, dass ggf. mehr Gewerke zeitgleich arbeiten können. Z. B. könnten Innenwände im Bestand umgebaut werden während die Rohbauarbeiten des Neubaugebäudes stattfinden. Vorausgesetzt es gibt genügend Ausweichflächen für den Schulunterricht. Durch den Erhalt eines großen Teils der Bausubstanz ist diese Variante Ressourcen schonend und nachhaltig.

Die geschätzten Kosten für die Variante 2 (bei einem reduzierten Sanierungsaufwand für Bauteil B) betragen ca. 8.886.000 €.

 

Variante 3 – C.3: Abbruch und Neubau Nebengebäude (Anlage 2.3)

 

Für einen Neubau des Bauteils A kommen verschiedene Flächen in Frage.
Eine Errichtung an selber Stelle wie das Bestandsgebäude A (Variante 3-1) würde die vorhandene Beziehung der Schulgebäude zueinander erhalten. Gleichzeitig müsste geprüft werden ob Interimsräume für die Zeit der Bauarbeiten notwendig wären.


Eine zweite Möglichkeit wird in der Fläche gesehen wo sich momentan der „Eisplatz“ befindet (Variante 3-2). Vor allem für diese Fläche für den Neubau müssen in die langfristige Quartierentwicklung der Stadt berücksichtigt werden. Die aktuelle Grafik stellt nur die
aktuell möglichen Flächen dar.
 

Der Neubau an anderer Stelle als dem jetzigen Standort hätte den Vorteil, dass das Bauteil A bis zur Fertigstellung des Neubaus und ggf. darüber hinaus weiter genutzt werden könnte.

 

Die Variante 3 ist vor allem nutzungstechnisch die beste Lösung. Räume können optimal auf spezifische Abläufe sowie spezielle Anforderungen abgestimmt und entsprechend angeordnet werden. Eine Neustrukturierung des Schulareals kann ein weiterer Vorteil sein. Der Bauablauf ist einfach zu gestalten. Die Maßnahme kann zügig umgesetzt werden. Der Neubau ist energetisch und technisch auf dem neusten Stand, es ist damit zu rechnen, dass sich die laufenden Kosten für die Schule dadurch reduzieren.

Die geschätzten Kosten für die Variante 3 (bei einem reduzierten Sanierungsaufwand für Bauteil B) betragen ca. 10.233.000 €.

 

 

Die baulichen Maßnahmen für die Unterbringung der 4-zügigen Grundschule inkl. Verwaltungsräumen im Bauteil B sind in der Anlage 3 ersichtlich.

Die Klassenräume des Allgemeinen Unterrichtsbereichs sind auf alle 3 Ebenen des Bauteils B aufgeteilt. Der Lehrer- und Verwaltungsbereich ist hauptsächlich im Erdgeschoss angeordnet.
In allen Geschossen soll es Lehrerstützpunkte bzw. Lernmittelräume geben.
Mit einer neuen Brücke im Südwesten, zwischen Neubau und Altbau des Bauteils B und internen Bypasstüren, soll die Fluchtwegsituation gelöst werden.
Durch den Einbau eines Aufzugs zwischen Neubau und Altbau werden alle Geschosse auch barrierefrei erreichbar.

Im 2.OG sind Klassenräume, ein Kursraum, ein Mehrzweckraum und ein zusätzlicher Lernmittelraum untergebracht.
Allgemein sind in der Variante „Umnutzung im Bestand“ so wenig Umbaumaßnahmen wie möglich angestrebt worden. Die Sanitärräume werden dort belassen wo sie sind und sollen ggf. renoviert werden.

 

 

 

 

Weiteres Vorgehen

Terminschiene (Anlage 5)

Bei einer Ermächtigung der Verwaltung zur Beauftragung eines Büros und zur Durchführung eines VgV-Verfahrens durch den Gemeinderat im April 2024 könnte Anfang 2025 ein geeignetes Planungsbüro und die nötigen Fachplaner beauftragt werden. Das Baugesuch könnte dann ggf. im Herbst 2025 eingereicht werden. Bei der Erteilung der Baugenehmigung Anfang 2026, könnte Mitte 2026 mit der Baumaßnahme begonnen werden. Es wird von einer Bauzeit bis Anfang Mitte 2028 ausgegangen.

 

Bei einer Verzögerung des Projektes könnten die räumlichen Voraussetzungen einer Ganztagsschule nicht mehr sichergestellt werden. Die Folge wäre, dass der Ganztagsbetrieb an der Schellingschule nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Wie in Vorlage 2023/335 verabschiedet, übernimmt die Stadt Leonberg die Betreuung aller Kinder im Mittagsband. Dafür werden 4 Räume durch die Schulkindbetreuung benötigt, der Bedarf hierfür wird bei der Steigerung der Schülerzahlen und der Betreuungsquote auf 6 Räume steigen. Aktuell stehen der Schulkindbetreuung 2 Räume zur Verfügung. Die Kapazität der Schulmensa ist für eine vierzügige Grundschule nicht ausreichend. Die Nutzung der Triangel für die älteren Grundschulkinder kann nur als vorübergehende Lösung angesehen werden und wird bei steigenden Gesamtschülerzahlen an den betroffenen weiterführenden Schulen als Alternative wegfallen.

 

Aufgrund der zahlreich anstehenden Baumaßnahmen in den kommenden Jahren kann der Ausbau der Spitalschule zur Ganztagsschule nicht, wie ursprünglich angedacht, parallel zum Ausbau der Schellingschule zur Ganztagsschule erfolgen.

 

Bei einer Priorisierung der Schellingschule wären die räumlichen Voraussetzungen in der Spitalschule für eine Ganztagsgrundschule nicht gegeben. Eine Weiterentwicklung zu einer Ganztagsschule nach §4a SchG wäre somit zu Beginn des Rechtsanspruchs 2026/2027 noch nicht möglich. Aktuell werden 75 Hortplätze sowie 25 Plätze in der flexiblen Nachmittagsbetreuung bis 15 Uhr in einem zeitlichen Umfang von maximal 7 Stunden (ohne Mittagessen) an der Schule angeboten. Diese Betreuungsplätze sind für die aktuelle und zu erwartende Schüleranzahl nicht ausreichend. Dies hat zur Folge, dass die Einhaltung des Ganztagsbetreuungsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/2027 an der Spitalschule nicht eingehalten werden kann.

 

Sollte die Entwicklung der Spitalschule Leonberg zur Ganztagsschule nach §4a SchG nicht zeitnah umgesetzt werden, kann von vermehrten Schulbezirkswechselwünschen aufgrund des Ganztags an der Schellingschule ausgegangen werden und den Raumbedarf an der Schellingschule weiter verstärken.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schellingschule:

Ausbau

2024

0

50.000

Die Deckung erfolgt aus dem Investitionsauftrag 736501007003

Kita Süd Neubau

 

2025

0

500.000

Der Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2025 veranschlagt.

 

2026

0

2.500.000

Der Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2025 veranschlagt.

 

2027

0

5.200.000

Der Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2025 veranschlagt.

 

2028

0

2.000.000

Der Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2025 veranschlagt.

736501007003

Kita Süd Neubau

2024

3.030.180

50.000

Deckungsvorschlag


 

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Anlagen

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