Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/084

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ramtel I - 3. Änderung (Geänderte Verkehrsführung Ulmer Straße)“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.02-2/3, in Leonberg-Ramtel werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO aufgestellt.

 

  1. Die Aufstellung erfolgt gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 10.04.2024
    (Anlage 2).
     
  2. Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planung per Aushang der Planunterlagen, in Form einer Informationsveranstaltung sowie über elektronische Beteiligung öffentlich unterrichtet und ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).
     
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Zusammenfassung des Sachverhalts          

Die LEWA GmbH (im weiteren LEWA genannt) verfolgt einen langfristigen Plan zum weiteren Ausbau des Standortes in Leonberg. Zur Verbindung der Betriebsareale beidseits der Ulmer Straße ist im Rahmen des Standortausbaues beabsichtigt, auf der Grundlage eines Bebauungsplanverfahrens die Straßenführung zu ändern, um die beiden Areale zu verbinden. Ziel ist eine Verbesserung der Betriebsabläufe für die Firma LEWA.

Hierzu sollen Teile der Ulmer Straße (Flurstück 2401 u. 800/1) in diesem Abschnitt die öffentliche Nutzung verlieren. Der Teilabschnitt zwischen den Werksgebäuden soll einer gewerblichen, privaten Nutzung zugeführt werden. Durch die Entwidmung der Ulmer Straße in diesem Abschnitt wird eine alternative Verkehrsführung erforderlich. Ziel ist es den bisherigen Fußweg am nordöstlichen Rand des Betriebsareals (Teilfläche von Flurstück 2416/1) zur verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebiets heranzuziehen und hierfür auszubauen. Eine Durchfahrbarkeit des Gewerbegebiets soll damit auch zukünftig sichergestellt werden.

Da im Straßenkörper der Ulmer Straße öffentliche Leitungen und Kanäle liegen, sollen diese, und der Zugang hierzu, über ein Leitungsrecht zugunsten der Leitungsträger planungsrechtlich gesichert werden. In diesem Bereich können damit baulichen Anlagen nur unter der Voraussetzung der Zugänglichkeit in Bezug auf vorhandene Leitungsführungen errichtet werden.

Im Rahmen des Standortentwicklung soll die künftige Zufahrt zum Betriebsgelände (Pforte) im Südwesten, nahe der Einmündung der Ulmer Straße in die Göppinger Straße erfolgen. In den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung einbezogen wurde daher auch der bestehende, privat genutzte Garagenhof sowie ein Teilbereich des südwestlich angrenzenden Grundstücks (Flurstück 806). Ziel ist hierbei die Zufahrt zum bestehenden Garagenhof planungsrechtlich zu sichern.

Durch die Umnutzung der Straßenfläche entfallen öffentliche Stellplätze an der Ulmer Straße. Zur Kompensation der wegfallenden öffentlichen Stellplätze, soll auf dem Grundstück der Firma LEWA eine Parkplatzanlage angelegt werden (Flurstück 806/2), die der öffentlichen Nutzung dient. Diese Stellplätze sollen über eine Zufahrt ausgehend von der Göppinger Straße erschlossen werden. Der Geltungsbereich erfasst neben dieser Fläche auch weitere kleine Teile des Betriebsgrundstücks entlang der Göppinger Straße (Flurstück 806/1 und Teile des Flurstücks 808/3). Der Geltungsbereich erfasst damit im Wesentlichen Teilbereiche innerhalb denen Anpassungen bzw. Ergänzungen im Rahmen des Standortsicherungskonzeptes der Fa. LEWA geplant sind.

Die Stadt Leonberg steht der Sicherung von Gewerbestandorten und den damit verbundenen Arbeitsplätzen im Stadtgebiet positiv gegenüber. Dies gilt auch für das Projekt von LEWA. Im Rahmen der Bauleitplanung sind hierbei die funktionalen und verkehrlichen Abläufe auch im Hinblick auf das gesamte Gewerbegebiet Ramtel I und auf seine näher Umgebung sicherzustellen.

Die verkehrliche Machbarkeit wird im weiteren Verfahren durch entsprechende gutachterliche Untersuchungen sichergestellt.

Die Begründung zum Bebauungsplan liegt noch nicht vor. Diese wird, einschließlich aller erforderlichen Gutachten, bis zum Auslegungsbeschluss erstellt.

 

  1.     Erfordernis sowie Ziele und Zwecke der Planung

 

Anlass zur Änderung des bestehenden Bebauungsplans:

  •  Sicherung eines bestehenden Gewerbestandortes,
  •   Aufwertung und Stärkung des Gewerbegebiets Ramtel I,
  •  Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Gewerbegebiet Ramtel I.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke des künftigen Bebauungsplans sind im Wesentlichen:

  •  Planungsrechtliche Sicherung von Gewerbeflächen zugunsten eines international tätigen Gewerbebetriebs,
  •   Erhalt und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Optimierung von Betriebsabläufen,
  •  Planungsrechtliche Sicherung von öffentlichen Verkehrsflächen
    (geänderte Verkehrsführung),
  •   Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs,
  •  Planungsrechtliche Sicherung von öffentlichem Parkraum,
  •   Anbindung von Fuß- und Radverkehr.

 

  1.  Lage und Abgrenzung des Plangebiets

Das Plangebiet liegt am östlichen Rand der Kernstadt von Leonberg, im Stadtteil Ramtel und hier südöstlich der Neuen Ramtelstraße.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 0,75 ha und wird wie folgt begrenzt:

 

  •  Im Nordwesten durch einen Teil einer öffentliche Verkehrsfläche auf Grundstück Flst. Nr. 2416, die Grundstücke Flst. Nr. 2390, 2390/1, 808/2 und einem Teil des Grundstückes Flst. Nr. 806,
  •  im Nordosten durch das Grundstück Flst. Nr. 2410 sowie einem Teil der Ulmer Straße auf Grundstück Flst. Nr. 2401/1,
  •   im Südosten durch die Grundstücke Flst. Nr. 2400/2, 2402/2, 2399, 813 sowie durch einen Teil der Ulmer Straße auf Grundstück Flst. Nr. 800/1,
  •    im Südwesten durch Teile der Göppinger Straße Flst Nr. 800.

 

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 03.04.2024 (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage 2024/084).

 

Bestand und Umgebung

Das Plangebiet ist Teil des Gewerbegebietes Ramtel I und weitgehend eben. Es handelt sich im Wesentlichen um Straßen- und Wegeflächen sowie im südwestlichen Teil des Gebietes um einen Garagenhof (gereite Einzelgaragen) und Teile einer als offener Parkplatz genutzte Fläche sowie den südwestliche Rand des Betriebsgeländes mit dem bestehenden Gebäude Göppinger Straße 5.  Das Plangebiet ist überwiegend versiegelt (Asphalt). Einzelne kleinere, unversiegelte Bereiche, teilweise mit Gehölzen bestanden, finden sich im Bereich des genannten Garagenhofes und entlang eines bestehenden Fußweges am nordöstlichen Rand des Plangebietes.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist allseitig von gewerblich genutzten Flächen (Bürogebäude und Produktionshallen) umgeben.

 

  1.    Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung)

Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan „Leonberg 2020“ der Stadt Leonberg vom 13.07.2006 als „Gewerbliche Bauflächen“ dargestellt. Der künftige Bebauungsplan ist damit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

  1.   Vorhandene Planungsrechtliche Situation

Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Ramtel I - 1. Änderung“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, rechtkräftig seit 18.08.2011, mit seiner 2. Änderung („Ramtel I – 2. Änderung (östlicher Teil)“), rechtskräftig seit 04.04.2013.

 

  1.     Anwendung beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB

Da es sich bauplanungsrechtlich um die Umnutzung einer Fläche im Innenbereich handelt,

wird der Bebauungsplan Gewerbegebiet Ramtel I - 3. Änderung (geänderte Verkehrsführung Ulmer Straße)“ und Satzung über die örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von den Angaben über verfügbare umweltbezogene Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB sowie von der Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) nach § 4c BauGB abgesehen. Die Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB kommt nicht zur Anwendung.

 

Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor, da der Bebauungsplan der Nachverdichtung bisher ungenutzten Flächen dient und weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden. Durch den Bebauungsplan wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke von FFH-Gebieten oder europäischen Vogelschutzgebieten. Darüber hinaus sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beachten. Das Plangebiet liegt nicht im Umfeld sogenannter „Störfallbetriebe“.

 

  1.   Städtebauliche Konzeption / Erschließungskonzept

Das dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ramtel I – 3. Änderung (Geänderte Verkehrsführung Ulmer Straße)“ zugrundeliegende Erschließungskonzept sieht eine Entwidmung des innerhalb seines Geltungsbereichs verlaufenden Teilabschnittes der Ulmer Straße vor.

Die bisherige öffentliche Straßenfläche zwischen den Werksgebäuden soll einer gewerblichen, privaten Nutzung zugeführt werden. Durch die Entwidmung der Ulmer Straße in diesem Abschnitt wird eine alternative Verkehrsführung erforderlich. Ziel ist den bisherigen Fußweg am nordöstlichen Rand des Plangebietes (Teilfläche von Flurstück 2416/1) auszubauen und zur Erschließung des Gewerbegebiets für den Kfz-Verkehr heranzuziehen. Damit wird auch für die Zukunft eine Durchfahrbarkeit des Gewerbegebiets im Verlauf der Ulmer Straße aus nordöstlicher Richtung kommend in Richtung Neue Ramtelstraße sichergestellt.

 

  1.    Umweltbelange / Gutachten

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ramtel I – 3. Änderung (Geänderte Verkehrsführung Ulmer Straße)“ wird als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Somit wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. Weiterhin werden die aufgrund der Planaufstellung zu erwartenden Eingriffe gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig betrachtet, weshalb ein Ausgleich nicht erforderlich ist. Eine Bilanzierung ist deshalb entbehrlich. Dennoch sind die Belange der Umwelt nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB in die Abwägung einzustellen.

 

Bei den überplanten Flächen handelt sich um anthropogen veränderte, bereits genutzte und überwiegend versiegelte Flächen (Verkehrsflächen, gewerblich genutzte Bauflächen).

 

Naturdenkmäler, besonders geschützte und nach § 33 Naturschutzgesetz kartierte Biotope sind innerhalb des Plangebiets und in der Umgebung nicht vorhanden.

 

Für das Plangebiet wird im weiteren Verfahren eine artenschutzrechtliche Potentialanalyse sowie – nach Erfordernis – eine Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt. Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß § 44 BNatSchG sind darüber hinaus bei allen Baumaßnahmen (Abriss, Umbau, Sanierung, Umgestaltung) zu berücksichtigen.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden/sind Fachgutachten zu folgenden Themen erstellt:

  •  Verkehr
  •  Lärm
  •  Artenschutz
  •  Geologie / Altlasten
  •   Kampfmittel

 

  1.    Weiteres Vorgehen

Als nächster Verfahrensschritt schließt sich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB an. Die Ergebnisse dieser Verfahrensbeteiligung fließen dann nach entsprechender Bewertung bei der Ausarbeitung des Bebauungsentwurfes in die weitere Planung mit ein. Der Planentwurf wird dem Gemeinderat dann wieder zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

JA

 

 

NEIN

x

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...