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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/092
Grunddaten
- Betreff:
-
Umstellung auf LED-Technik, Anschaffung Scheinwerfer Stadthalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Stadthalle
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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25.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt/Sachstand
Die Scheinwerfer der Stadthalle sollen auf einen konkurrenzfähigen und modernen Stand gebracht und auf energiesparende LED-Technik umgestellt werden. Die Scheinwerfer sind sowohl fest verbaut als auch mobil (auch im Außenbereich) nutzbar.
Da der aktuelle Schwellenwert (221.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen –GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wurde (§ 1, Abs. 1 VgV), bedurfte es keines VgV-Verfahrens (§ 14 ff. VgV) zur Beschaffung.
Die erforderlichen Lieferleistungen (Beschaffung Scheinwerfer inkl. Zubehör) können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) national ausgeschrieben und vergeben werden.
Die Lieferung wurde auf der Grundlage der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Zeitraum vom 27.03.2024 bis 09.04.2024 beschränkt ausgeschrieben.
Es wurden drei Bewerber aufgefordert ein Angebot abzugeben. Der Verwaltung lagen zum Submissionstermin (Angebotseröffnungstermin) am 09.04.2024, 10:00 Uhr, zwei Angebote vor.
Durch die Stadthalle und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde die Prüfung und Wertung (§§ 41-44 UVgO) der Angebote vorgenommen.
Wertungsstufe 1 (Formaler Angebotsausschluss)
Im Rahmen der Wertungsstufe 1 (§ 42 Abs. 1 und 2 UVGO), nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen formalen Gründen) musste kein Angebot ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe 2 (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
Im Rahmen der Wertungsstufe 2 (§ 31 ff. UVgO, Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) musste kein Bieter ausgeschlossen werden.
Es verbleiben somit zwei Angebote in der Wertung und kommen im Rahmen der Wertungsstufe 3 in die engere Wahl.
Wertungsstufe 3 (Angemessener Preis)
Alle Angebote enthalten auskömmliche Preise. Rechenfehler wurden korrigiert und Nachlässe bzw. Angebote berücksichtigt.
Gemäß der Aufforderung zur Angebotsabgabe war bei der Entscheidung über den Zuschlag ausschließlich nach dem Preis zu entscheiden (§43 Abs. 6 UVgO)
Die einzelnen Bieter werden aus Gründen des Bieterschutzes nicht beigefügt, können bei Bedarf bei der Verwaltung eingesehen werden.
Unter Berücksichtigung aller Umstände (§ 43 Abs. 1 UVgO) stellt das Angebot der Firma Prolighting e.K., Tannenstraße 9, 85609 Aschheim das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot dar.
Es wird daher vorgeschlagen, die Lieferung der Scheinwerfer und Zubehör an die Firma Firma Prolighting e.K., Tannenstraße 9, 85609 Aschheim zum Preis von 80.329,05 Euro brutto zu vergeben.
Weiteres Vorgehen
Bestellung der Scheinwerfer und Zubehör.
