Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/089
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbenennung des Bürgerplatzes in Dr.-Ortlieb-Platz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
25.04.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
30.04.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die CDU-Fraktion des Leonberger Gemeinderats hat den Antrag gestellt, den Bürgerplatz vor der Stadthalle in Dr.-Ortlieb-Platz umzubenennen. Dem Antrag zufolge „hat Herr OB a.D. Dr. Dieter Ortlieb die Stadt 24 Jahre positiv gestaltet und weiterentwickelt. Auch nach seiner Tätigkeit blieb er der Stadt treu und war hoch angesehen bei der Bevölkerung.“
Beim Bürgerplatz handelt es sich um den Platz vor der Stadthalle, Flurstück 277/22. Dieses ist bislang der Römerstraße zugeordnet. Bei der Bezeichnung Bürgerplatz handelt es sich deshalb nicht um eine offizielle Straßenbezeichnung. Daher sind diesem Platz auch keine Gebäude zugeordnet. Wenn der Platz die offizielle Straßenbezeichnung Dr.-Ortlieb-Platz erhalten soll, hat dies, mit Ausnahme der Stadthalle, zunächst auch keine Adressänderung angrenzender Gebäude zur Folge. Für die Stadthalle wäre es allerdings naheliegend, künftig die Adresse Dr.-Dieter-Platz 1 zu führen. Auf der anderen Seite wäre das nach Rücksprache mit dem Stadthallen-Management mit einem größeren bürokratischen Aufwand und geschätzten Kosten im fünfstelligen Bereich verbunden.
Diese Kosten werden nach Aussage des Stadthallen-Managements durch folgende Vorgänge verursacht:
- Information an alle Lieferanten, Kunden, Künstler und Agenturen. Es gibt keine Listen, aus denen eine Nachricht generiert werden kann, um alle auf einmal zu informieren. D.h., es müsste aus den Ordnern die entsprechenden Kontakte herausgesucht und jede / jeder separat angeschrieben werden.
- Printmedien: Briefbögen, Visitenkarten etc. müssen neu gedruckt werden.
- Werbetafeln, Stempel etc. müssen neu erstellt werden.
- Bis Google Maps und die Navigationsgeräte die neue Adresse finden, dauert es Monate. Solange müssten die Adressen doppelt geführt werden, da die Künstler / Kunden / Besucher:innen sonst die Stadthalle nicht finden. Das wiederum sorgt für noch mehr Aufwand, weil hier die Änderung über Etappen durchgeführt werden müsste.
- Es müssen alle Versorgungsverträge sowie alle Wartungsverträge neu gemacht werden.
- Das Restaurant hat dieselbe Adresse wie die Stadthalle. Also alles, was die Stadthalle betrifft, betrifft auch das Restaurant.
Entsprechend dem Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg über die Festsetzung der Hausnummern vom 08.07.1974 „ist die Festsetzung der Hausnummern Angelegenheit der Gemeinden.“ Wobei es dabei erforderlich ist, „dass die Festsetzung der Hausnummern nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt.“
Nach kurzfristiger interner Prüfung besteht daher aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit, auch nach Umbenennung des Bürgerplatzes die seitherige (postalische) Zuordnung der Stadthalle zur Römerstraße beizubehalten. Dies lässt sich damit begründen, dass zwei an die Römerstraße angrenzende und zugeordnete Flurstücke im Hauptzugangsbereich der Stadthalle liegen.
Ansonsten ist die neue Straßenbezeichnung und ggfs. die Adress-Änderung dem Vermessungsamt beim Landratsamt Böblingen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters mitzuteilen.
Aus Sicht der Familie des Verstorbenen Herrn OB a.D. Dr. Dieter Ortlieb bleibt noch festzuhalten, „dass die Familie zwar nicht selbst auf eine Umbenennung des Bürgerplatzes hinwirkt, aber auch keine Bedenken gegen eine mehrheitlich vom Leonberger Gemeinderat beschlossene Umbenennung hätte.“
Finanz. Auswirkung
|
JA |
|
|
NEIN |
x |
Sofern die Umbenennung des Bürgerplatzes ohne Adressänderung für die Stadthalle erfolgt, können die Kosten für die Beschilderung (Herstellung Schild, Installation) aus dem laufenden Budget des Baubetriebshofs (BBH) gedeckt werden.
Sollte vom Gemeinderat aber beschlossen werden, der Stadthalle die neue Adresse „Dr.-Ortlieb-Platz 1“ zuzuordnen, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten durch das Stadthallen-Management zu kalkulieren und in die Haushaltsplanung 2025 einzubringen.
