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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/066
Grunddaten
- Betreff:
-
Arbeitsmarktzulage für die Angestellten der Bürgerämter (einschl. der Ortschaftsverwaltungen)
- Einleitung des Stufenverfahrens wegen fehlender Zustimmung des Personalrates
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Hauptamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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25.04.2024
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Beschlussvorschlag
- Am Beschluss des Gemeinderats vom 27.02.2024 wird festgehalten:
- Die Arbeitsmarktzulage wird nur für die Mitarbeiter/innen der Bürgerämter gewährt.
- Die Höhe der Arbeitsmarktzulage bemisst sich am Unterschiedsbetrag zur nächsthöheren Entgeltgruppe der individuellen Stufe. Der Betrag bleibt für die restliche Laufzeit gleich.
- Die Zulage ist auf bis zu fünf Jahre befristet (31.12.2028).
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Sie wird auch den schon vorhandenen Beschäftigten des Bereichs (auch Ortschaftsverwaltungen), mit den gleichen beruflichen Anforderungen, gewährt (Gleichbehandlung).
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Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis dieses Beschlusses erneut den Personalrat zu beteiligen.
- Sollte der Personalrat erneut der Arbeitsmarktzulage nicht zustimmen wird die Verwaltung beauftragt, das Einigungsstellenverfahren einzuleiten.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Dem Gemeinderat wurde die Gewährung einer Arbeitsmarktzulage erstmals mit der Vorlage 2023/269 zur Beratung vorgelegt. Am 21.11.2023 hat der Gemeinderat mehrheitlich bei drei Enthaltungen beschlossen:
„Den tariflich beschäftigten Mitarbeiter/innen der Bürgerämter, einschließlich der Ortschaftsverwaltungen, wird eine Arbeitsmarktzulage in Höhe von 300 Euro brutto monatlich gewährt. Die Arbeitsmarktzulage wird zunächst bis 31.12.2028 befristet.“
Die Gewährung einer Arbeitsmarkzulage ist eine Frage der Gestaltung der Entgeltes innerhalb der Dienststelle und ist somit in er uneingeschränkten Mitbestimmung der Personalrates nach § 74 Abs. Zi. 5 des Landespersonalvertretungsgesetzes für Baden-Württemberg (LPVG). Dem Personalrat wurde dem Personalrat mit Beteiligungsschreiben vom 27.11.2023 vorgelegt. Der Personalrat hat in seiner Sitzung vom 06.12.2023 darüber beraten und die Arbeitsmarktzulage abgelehnt. Als Begründung gab er an:
„Der Antrag auf eine Arbeitsmarktzulage für das Bürgeramt samt Außenstellen wurde vom Personalrat abgelehnt.
Begründung: Man sollte darauf achten, dass alle Bereiche gleichbehandelt und eine einheitliche Arbeitsmarktzulage bei der Stadt Leonberg angestrebt wird.
Es gibt mehrere Bereiche, wo dieselben Arbeitssituationen herrschen. Um Mitarbeitergewinnung nur in einem Bereich voranzutreiben ist dies die falsche Lösung.
Um eine einheitliche Lösung zu finden, sollte die Stadt Leonberg als wertschätzender Arbeitgeber dies im gesamten umsetzen.“
Daraufhin wurden mit dem Personalrat Verhandlungen aufgenommen, mit dem Ziel, eine einheitliche Arbeitsmarkt-Regelung für die Gesamtverwaltung zu finden. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wurde in der Vorlage 2023/306 dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.
Nach kontroversen Beratungen wurde vom Gemeinderat am 27.02.2024 eine vom Beschlussvorschlag der Vorlage 2023/306 abweichende Regelung, wieder nur für die Bürgerämter, beschlossen.
Dieser neue Beschluss wurde wieder dem Personalrat mit Beteiligungsschreiben vom 28.02.2024 zur Mitbestimmung vorgelegt. Der Personalrat hat darüber am 04.03.2024 beraten. Auch dieses Mal wurde die Arbeitsmarkzulage abgelehnt. Als Begründung gab der Personalrat an:
„Eine Arbeitsmarktzulage nur für das Bürgeramt ist für den Personalrat nicht akzeptabel. Auch andere Bereiche, wie bspw. die Stadtkasse, Bauamt, Bauhof, GM sind von Personalmangel betroffen und sind mit einzubeziehen.
Die Argumentation und die Vorschläge des PR wurden vom GR nicht gehört. Wir haben lösungsorientierte Vorschläge für die einzelnen Bereiche und nicht für die ganze Verwaltung aufgeführt.
Der Personalrat fordert ein Mehrarbeitszeit Nachweis der einzelnen Mitarbeiter ein. Hier sehen wir in Bezug auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers einen Handlungsbedarf. Durch Arbeitsüberlastung, evtl. Mehrarbeitsstunden und Mitarbeitermangel leider der Gesundheitszustand der Mitarbeiter darunter.“
Um den Beschluss des Gemeinderates vom 27.02.2024 umsetzen zu können ist nun das Stufenverfahren nach dem LPVG einzuleiten. Dazu ist die Angelegenheit binnen drei Wochen dem obersten Organ, das ist in Leonberg lt. der Hauptsatzung der Finanz- und Verwaltungsausschuss, zur Entscheidung vorzulegen.
Anschließend ist der Personalrat erneut zu beteiligen. Sollte er auch dann wieder nicht zustimmen, sieht das LPVG das Einigungsstellenverfahren vor, um den Beschluss des Personalrates zu ersetzen und die beschlossene Maßnahme doch noch umsetzen zu können. Mit der evtl. erforderlichen Einleitung dieses weiteren Verfahrensschritte soll die Verwaltung ebenfalls schon beauftragt werden.
