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Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/085

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Im Zuge der Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes durch die Deutsche Bahn AG sind in Leonberg aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden im Bereich Bahnhof Leonberg und im Ortsteil Silberberg vorgesehen. Darüber hat die Verwaltung die städtischen Gremien im Herbst 2019 informiert (siehe SV 2019/233). Des Weiteren wurde die Leonberger Bevölkerung im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 04.11.2019 über die geplanten Lärmsanierungsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt. Zuletzt erfolgte eine Berichterstattung zum Sachverhalt im Zuge der Beantwortung einer Anfrage aus dem Gemeinderat (siehe SV 2024/033).

 

Vom Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 05.11.2019 unter anderem beschlossen, eine Erhöhung der geplanten Lärmschutzwände von 3 m auf 4 m prüfen zu lassen und sich in diesem Zusammenhang die entstehenden und durch die Stadt zu tragenden Mehrkosten und die weitergehenden Lärmminderungseffekte darstellen zu lassen.

 

In der Zwischenzeit wurde durch die Deutsche Bahn AG die Planung weiter konkretisiert und die geforderte Berechnung vorgelegt (siehe Anlage 1 zur SV 2024/085). Demnach sind in manchen Bereichen der geplanten Lärmschutzwände Lärmpegelminderungen von bis zu 2,6 dB(A) zu erwarten. Auf der anderen Seite stehen für die mögliche Erhöhung der Lärmschutz-wände um 1 m Mehrkosten in Höhe von circa 1.253.000 Euro (Stand: Juni 2023) im Raum. Aufgrund des Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV), das nach einer Formel ermittelt wird, die für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes herangezogen wird, empfiehlt die Deutsche Bahn AG von einer Erhöhung der Lärmschutzwände abzusehen.

 

Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)

 

NU x dL x E x t

NKV =            ---------------------

             k

 

NU = 66€, der Nutzen je dB(A) Pegelminderung, Einwohner, Jahr

dL = die mittlere Pegelminderung in dB(A) aus dem schalltechnischen Gutachten

E = Anzahl der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Einwohner (= WE x 2,1)

T = 25 Jahre, die anzusetzende Nutzungsdauer

k = die Höhe der für die Maßnahme erforderlichen Zuwendungen in Euro

 

Das Ergebnis der Berechnung des NKV sollte dabei größer als 1,0 sein, damit die Sanierungsmaßnahme aus Sicht der Deutschen Bahn AG wirtschaftlich ist. Das ist zwar in Leonberg in allen Bereichen gegeben, aber aus Sicht der Deutschen Bahn AG ist der Unterschied des NKV in Bezug auf eine mögliche Erhöhung der Lärmschutzwände um 1 m nur marginal und somit nicht wirtschaftlich. Der Leonberger Gemeinderat muss daher entscheiden, ob diese Mehrkosten von der Stadt Leonberg getragen werden können.

 

Im Weiteren besteht für die Stadt Leonberg noch die Möglichkeit, auf die Gestaltung der Lärmschutzwände in Bezug auf die Farbgebung bzw. in geringem Umfang auf die Materialität Einfluss zu nehmen. So ist die Deutsche Bahn AG offen für die farbliche Ausgestaltung der Lärmschutzwände. Möglich sind beispielsweise Farbverläufe oder auch Farbmuster, ohne aber die Materialität zu verändern. Im Normalfall würde durch die Deutsche Bahn AG eine monochrome Farbgebung der Lärmschutzwände vorgenommen werden.

 

Wie oben beschrieben besteht noch die Möglichkeit, z.B. durchsichtige Glaselemente vorzusehen, um beispielsweise für Bahnreisende den Ausblick auf Landmarken (z.B. Schloss, Pomeranzengarten) zu ermöglichen. Da Glaselemente aber ein geringeres Lärmadsorptionsvermögen aufweisen, muss zwischen einer wünschenswerten Gestaltung und einem geringeren Lärmschutz abgewogen werden. Sofern hier seitens des Gemeinderats Gestaltungswünsche bzw. -vorschläge bestehen, müsste eine entsprechende Beschlussfassung herbeigeführt werden. Kategorisch ausgeschlossen wurden durch die Deutsche Bahn AG die Themen Photovoltaik oder direkte Begrünung der Lärmschutzwände, da hierfür keine Zulassung der Bauteile durch das Eisenbahnbundesamt vorliegt.

 

Weiteres Vorgehen:

Diese Sitzungsvorlage dient der Information und der Kenntnisnahme.

 

Falls vom Gemeinderat an einer Erhöhung der Lärmschutzwände festgehalten und auf die Gestaltung der Lärmschutzwände Einfluss genommen werden möchte, wird die Verwaltung rechtzeitig vor Fertigstellung der Genehmigungsplanung eine entsprechende Sitzungs-vorlage in den Gemeinderat einbringen.

 

Nach der derzeitigen Terminplanung der Deutschen Bahn AG soll die Genehmigungs-planung für die Lärmsanierungsmaßnahme in Leonberg voraussichtlich im 3./4. Quartal 2024 eingereicht werden. Es ist momentan vorgesehen, im November 2026 alle Abschnitte der Lärmschutzwände zu realisieren.

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Anlagen

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