Sanierung Sportzentrum und Hallenbad
Abrechnung der Gesamtmaßnahme
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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13.06.2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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19.06.2018
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Zusammenfassung des Sachverhalts
Von der Abrechnung der Gesamtmaßnahme wurde mit Drucksache 2016 Nr. S 36 (Anlage 2) in den Gremien Kenntnis genommen.
Die damaligen Gesamtabrechnungskosten in Höhe von 11.824.091,81 EUR brutto (unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Vorsteuerabzuges) und zusätzliche Kosten für die Erneuerung des BHKW’s in Höhe von 232.225,14 EUR brutto wurden gebilligt.
Die nun dargestellten Gesamtkosten (11.788.061,12 EUR) schließen mit einer Differenz von Minderausgaben in Höhe von 36.030,69 EUR brutto gegenüber der Abrechnung von 2016 (11.824.091,81 EUR) ab.
Durch die Besonderheiten des Vorsteuerabzugs (Sportzentrum mit 8,89 % Ust.- Hallenbad mit 2,69 % Ust.) sind die Beträge in der Kostenfortschreibung als „Nettobeträge“ ausge-wiesen. Die Gesamtkosten wurden in der DS 2016 Nr. S 36 unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Steuersätze als „Bruttobeträge“ gebildet.
Ziele der Maßnahme
Ziel der Sanierung war die Sporthallen- und Schwimmflächen langfristig für den Schul- und Vereinssport, sowie für die Bürgerschaft an zentraler Stelle in der Stadt zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt/Sachstand
In der Kostenfortschreibung der DS 2016 Nr. S 36 (Anlage 2) waren in den einzelnen Kostengruppen noch ausstehende Kostenansätze aufgeführt. Bei der Abrechnung eines Bauvorhabens werden noch ausstehende Kosten bzw. einbehaltene Beträge für sich im Rechtsstreit befindende Gewerke, oder auch Honorarkosten der Leistungsphase 9 (Dokumentation), welche erst zum Ende der Gewährleistungszeit (4 Jahre) ausbezahlt werden, in der Kostendarstellung als „worst-case Beträge“ einkalkuliert.
In der beigefügten Kostenfortschreibung (Anlage 1) sind die mittlerweile abgerechneten Beträge bei den einzelnen Kostengruppen als Nettobeträge dargestellt.
Kostengruppe 300 Bauwerk – Baukonstruktion
ausstehende Kosten (netto) 20.852,00 EUR
zwischenzeitlich abgerechnet (netto) 6.525,88 EUR
Der Rechtsstreit in Sachen Fassade konnte nicht abgeschlossen werden, da die Firma zwischenzeitlich insolvent ist. Die Mängelbeseitigung an den Giebelseiten des Hallenbades konnte demnach auch noch nicht erfolgen. Über den Rechtsweg sind bei dem Bürgen der Gewährleistung die Forderungen angemeldet, jedoch nicht abschließend geklärt. Rückzahlungen wegen Mängelbeseitigung sind daher eher nicht zu erwarten. Sollten sich dennoch aus der Mängelbeseitigung Rückzahlungen ergeben, wird das Gremium zeitnah darüber informiert.
Kostengruppe 400 Bauwerk – Technische Anlagen
ausstehende Kosten (netto) 81.959,00 EUR
zwischenzeitlich abgerechnet (netto) 63.987,39 EUR
Die nachträgliche Erneuerung der Warmwasseraufbereitung ist abgerechnet, sodass hierbei der noch ausstehende Kostenansatz um 17.971,61 EUR unterschritten wurde.
Kostengruppe 700 Bauwerk – Baunebenkosten
ausstehende Honorare (netto) 22.956,00 EUR
zwischenzeitlich abgerechnet (netto) 20.357,88 EUR
Die ausstehenden Honorare wurden zwischenzeitlich ausgezahlt, sodass auch hierbei der noch ausstehende Kostenansatz um 2.598,12 EUR unterschritten wurde.
Auf Grund der Besonderheiten des Vorsteuerabzugs
Sportzentrum mit 8,89% Ust.
Hallenbad mit 2,69% Ust. ergeben sich folgende Gesamtsummen brutto
Kostenschätzung Abrechnungssumme -Mehrkosten
Gesamtkosten brutto 11.510.296,00 11.788.061,12 - 277.765,12
Die aktuelle Abrechnungssumme liegt gegenüber dem Stand vom Juli 2016 mit 2,7 % nun nur noch bei 2,4 % über den genehmigten Gesamtkosten.
Weiteres Vorgehen
Das Sanierungsprojekt Sportzentrum und Hallenbad ist nun endgültig abgerechnet.
Die Sanierung des Saunabereichs im Sportzentrum/Hallenbad wurde mit der Sitzungs-vorlage 2017/303 ebenfalls abgerechnet.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
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Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3
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(wie Dokument)
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