Luftreinhalteplanung Leonberg: Sofortprogramm "Saubere Luft in der Stadt 2017-2020" (Masterplan "Nachhaltige Mobilität")
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Feb 27, 2018
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1. Den in dieser Sitzungsvorlage dargestellten Maßnahmenvorschlägen zur Verbesserung der Luftqualität in Leonberg als Grundlage für den Masterplan wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf eines Masterplans „Nachhaltige Mobilität“ durch die Ingenieurgesellschaft Verkehr (IGV) in Arbeitsgemeinschaft mit der RBS Wave erstellen zu lassen.
2. Die Antragstellung für die Anschaffung von E- Fahrzeugen nebst Ladeinfrastruktur für Sozialstation, Baubetriebshof und Kernverwaltung als Einzelmaßnahme im Sinne der Luftreinhaltung wird zur Kenntnis genommen. Nach positiver Bewilligung erfolgt eine Beschlussfassung im Gemeinderat.
3. Die fristgerechte Antragstellung zum 28.02.2018 zur Förderung von Personalkosten in der Luftreinhaltung wird zur Kenntnis genommen. Nach positiver Bewilligung erfolgt eine Beschlussfassung im Gemeinderat.
Zusammenfassung des Sachverhalts
Aufgrund der anhaltenden Überschreitungen des Grenzwerts für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) in Leonberg besteht entsprechender Handlungsbedarf zur Verbesserung der Luftverhältnisse. Hierzu sollen in einem Masterplan mögliche Massnahmen untersucht und bewertet werden.
Durch das von der geschäftsführenden Bundesregierung beschlossene Sofortprogramm “Saubere Luft in der Stadt 2017-2020“ mit einer Vielzahl von Förderprogrammen sollen die betroffenen Kommunen in die Lage versetzt werden, mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten.
Für einen Großteil der Fördermittel ist die Vorlage eines Masterplans “Nachhaltige Mobilität in der Stadt“ zwingende Voraussetzung.
Ziele der Maßnahme
Durchführung von Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität auf Grundlage eines Masterplans „Nachhaltige Mobilität“ zur Aquise weiterer Fördermittel.
Sachverhalt/Sachstand
Vorbemerkungen
Für einen länger zurückliegenden Zeitraum konnten in Leonberg die von der EU vorgegebenen Grenzwerte für die Luftschadstoffe Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) nicht eingehalten werden. Daran haben - zumindest für den Luftschadstoff NO2 - auch die vom Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Behörde erstellten Luftreinhaltepläne nichts geändert, auch wenn in den letzten Jahren deutliche Verbesserungen zu verzeichnen waren.
Seit dem Jahr 2012 In Leonberg wird der Grenzwert für Feinstaub (PM10) in Leonberg sicher eingehalten bzw. deutlich unterschritten, so dass sich das Land Baden-Württemberg veranlasst sah, ab dem Jahr 2016 die Messungen dieses Parameters an der Spotmessstelle in der Grabenstraße einzustellen. Beim Luftschadstoff NO2 wurde der Belastungswert gegenüber dem Ausgangswert im Jahr 1998 zwar halbiert, lag aber im Jahr 2017 mit gemessenen 43 µg/m3 Luft immer noch über dem geltenden Grenzwert von 40 µg/m3 Luft (Jahresmittelwert). Nachdem formal aber weiterhin eine Grenzwertüberschreitung für NO2 resultiert, sind durch das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Behörde weitergehende Maßnahmen vorzusehen und festzulegen. Dazu wird durch das Regierungspräsidium Stuttgart derzeit eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Leonberg vorbereitet.
Förderprogramm „Saubere Luft in der Stadt 2017 - 2020“
Beim zweiten Kommunalgipfel der Bundesregierung mit ausgewählten Vertretern der Kommunen und Länder mit hoher NO2-Belastung am 28.11.2017 wurde ein Sofortprogramm “Saubere Luft in der Stadt 2017-2020“ beschlossen. Ziel dieses Programms soll die kurzfristige Verbesserung der Luftqualität in den betroffenen Städten sein.
Die Grundzüge dieses Sofortprogramms wurden im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 25.01.2018 den interessierten Kommunen vorgestellt:
- Finanzmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1 Milliarde Euro (davon 750 Millionen Euro vom Bund).
- Nutzung von bestehenden Förderprogrammen, um schnelles Handeln zu ermöglichen („frische“ Finanzmittel aus 2018 stehen derzeit aufgrund der bis zuletzt laufenden Koalitionsverhandlungen noch nicht zur Verfügung).
- Erstellung neuer Förderprogramme (mit teilweise sehr kurzen Zuschlagsfristen).
- Einrichtung einer Lotsenstelle beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Unterstützung der Kommunen.
- Konzentration der zusätzlichen Fördermittel auf Kommunen mit NO2-Grenzwert-überschreitungen
Die Maßnahmenbereiche dieses Sofortprogramms (lt. Infoveranstaltung Lotsenstelle Fonds Nachhaltige Mobilität 25.01.2018):
- Elektrifizierung des Verkehrs 393 Mio. Euro
- Digitalisierung des Verkehrs 500 Mio. Euro (davon 400 Mio Euro für
Massnahmen in Masterplänen)
- Nachrüstung Dieselbusse im ÖPNV 107 Mio. Euro
Masterplan „Nachhaltige Mobilität in Leonberg“
Die Förderung des Maßnahmenbereichs “Digitalisierung des Verkehrs“ setzt - zumindest für den größten Teil des Fördervolumens in Höhe von 400 Mio. Euro - das Vorliegen eines Masterplans “Nachhaltige Mobilität in der Stadt“ voraus. Für den verbleibenden Teilfördertopf in Höhe von 100 Mio. Euro und in den anderen Maßnahmenbereichen ist der Masterplan hingegen keine Fördervoraussetzung.
Aufgrund einer verwaltungsinternen Entscheidung aus dem vergangenen Jahr war ursprünglich vorgesehen, von der Erstellung eines Masterplans “Nachhaltige Mobilität in der Stadt“ für Leonberg zunächst abzusehen und sich vielmehr auf einzelne Maßnahmen zu konzentrieren. Daher hat Leonberg zum Stichtag 29.10.2017 keinen Förderantrag zur Erstellung eines Masterplans gestellt.
Weil ohne Vorlage eines Masterplans beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur derzeit ein beträchtlicher Anteil einer möglichen Förderung nicht in Anspruch genommen werden könnte, soll nun doch ein Masterplan “Nachhaltige Mobilität in der Stadt“ erarbeitet werden. Hierzu wurden verschiedene Büros angefragt und um einen Honorarvorschlag gebeten (Honorarkostenrahmen in Höhe von (brutto) ca. Euro 70.000,--). Die Ingenieurgesellschaft Verkehr (IGV) in Arbeitsgemeinschaft mit der RBS Wave haben hierzu das wirtschaftlichste Angebot abgegeben bei gleichzeitigem Nachweis der inhaltlichen und zeitlichen Leistungsfähigkeit. Beide Büros konnten darüber hinaus einschlägige thematische Erfahrungen aus anderen Kommunen nachweisen.
Im Masterplan sollen unterschiedlichste Maßnahmen zur Reduzierung der NO2- Belastung in Leonberg untersucht und im Hinblick auf Wirksamkeit und Umsetzbarkeit bewertet werden. Beispielhaft wird auf folgende Themen verwiesen:
- Optimierung des Verkehrsflusses (modernisierte Lichtsignalsteuerung, intelligente Digitalbeschilderung auf der Autobahn etc.)
- Förderung der eMobilität (Fahrzeuge und Infrastruktur) für Citylogistik etc.
- Priorisierung des Busverkehrs in Leonberg
- Einführung eines emissionsarmen/ -freien (Stadt)Busverkehrs
- Verbesserung des Busverkehrs in Leonberg (Kurzstreckentickets, dynamische Fahrgastinformationen etc.)
- Stärkung des Rad- und Fußgängerverkehrs
- Schärfung des Problembewusstseins in der Bevölkerung
Ziel ist, unmittelbar nach Vorliegen des Masterplans in die Umsetzung von Einzelmassnahmen einzutreten.
Förderrichtlinie „Elektromobilität“
Im Vorgriff auf die Ergebnisse eines Masterplans „eMobilität“ hat die Verwaltung bereits erste Maßnahmen ergriffen: Nachdem im Maßnahmenbereich “Elektrifizierung des Verkehrs“ bei der Förderrichtlinie “Elektromobilität“ (Beschaffung von E-Fahrzeugen und deren Ladeinfrastruktur) bereits eine erste Antragsfrist zu beachten war (31.01.2018) hat die Verwaltung kurzfristig einen Förderantrag gestellt. Der Antrag unterstellt den Kauf von 20 E-Fahrzeugen sowie die Erstellung der notwendigen Ladeinfrastruktur durch die Stadt (=Antragstellerin) für die Sozialstation, den Baubetriebshof und die Kernverwaltung. Gerade diese Kurzstreckenfahrten, vorwiegend in hochbelasteten Räumen, können alternativ durch elektrisch betriebene Kleinfahrzeuge bestritten werden. Zur Herstellung der notwendigen Leitungsinfrastruktur (Mittelspannungsnetz) ist eine weitere planerische Konkretisierung mit LEO Energie bzw. Netze BW GmbH erforderlich.
Folgende Parameter liegen dem Antrag zugrunde:
- Erwerb von 20 VW eUP Kleinwagen (Euro 26.900,-- / Fahrzeug)
- Schaffung der notwendigen eLadeinfrastruktur (Euro 3.570,-- / Station)
- Gesamtinvest Euro 609.400,--
- Förderung der eMehrkosten am Fahrzeug (Euro 15.200,-- / Fahrzeug)
- Förderung der eLadeinfrastruktur (Euro 3.570,-- / Station)
Die förderfähigen Kosten belaufen sich demnach auf Euro 375.400,--. Bei einem Zuschussanteil von 75 % lägen die Drittmittel bei Euro 281.550,--.
Der Erwerb der Fahrzeuge kann sukzessive mit der Ausmusterung von Bestandsfahrzeugen erfolgen.
Schaffung von Personalressourcen
Ein wesentliches Hemmnis für die Intensivierung der Aktivitäten im Bereich der Luftreinhaltung liegt in den knappen Personalressourcen. Vor diesem Hintergrund bietet das Land ab sofort die Förderung von Personen, die im Bereich nachhaltige Mobilität und Luftreinhaltung arbeiten. Unabhängig von der Frage, wie im Rahmen einer faktischen Vollbeschäftigung überhaupt Fachleute für Tätigkeiten in Öffentlichen Verwaltungen aquiriert werden können, hat die Verwaltung einen entsprechenden Antrag beim Ministerium für Verkehr gestellt (Bewerbungsfrist bis 28.02.2018). Gefördert werden die Personalkosten für 2 Jahre bei einer Mindestbeschäftigungsdauer von 4 Jahren.
Weiteres Vorgehen
Nach Vorliegen des Masterplans erfolgt eine weitere Beratungsrunde in den kommunalpolitischen Gremien; für die Umsetzung von Einzelmassnahmen zur Verbesserung der Luftver-hältnisse werden entsprechende Einzelbeschlüsse eingeholt.
Nach Vorliegen eines Förderbescheids aus dem Programm „Elektromobilität“ wird die Anschaffung von E- Fahrzeugen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Dies gilt auch für eine weitere Personalstelle im Bereich der Luftreinhaltung.