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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag - 2018/034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Den in dieser Sitzungsvorlage dargestellten Maßnahmenvorschlägen zur Verbesserung der Luftqualität in Leonberg als Grundlage für den Masterplan wird zugestimmt. Die Verwal­tung wird beauftragt, den Entwurf eines Masterplans „Nachhaltige Mobilität“ durch die Inge­nieurgesellschaft Verkehr (IGV) in Arbeitsgemeinschaft mit der RBS Wave erstellen zu lassen.

 

2. Die Antragstellung für die Anschaffung von E- Fahrzeugen nebst Ladeinfrastruktur für Sozialstation, Baubetriebshof und Kernverwaltung als Einzelmaßnahme im Sinne der Luft­reinhaltung wird zur Kenntnis genommen. Nach positiver Bewilligung erfolgt eine Beschluss­fassung im Gemeinderat.

 

3. Die fristgerechte Antragstellung zum 28.02.2018 zur Förderung von Personalkosten in der Luftreinhaltung wird zur Kenntnis genommen. Nach positiver Bewilligung erfolgt eine Beschluss­fassung im Gemeinderat.

 

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Aufgrund der anhaltenden Überschreitungen des Grenzwerts für den Luftschadstoff Stick­stoffdioxid (NO2) in Leonberg besteht entsprechender Handlungsbedarf zur Verbesserung der Luftverhältnisse. Hierzu sollen in einem Masterplan mögliche Massnahmen untersucht und bewertet werden.

 

Durch das von der geschäftsführenden Bundesregierung beschlossene Sofortprogramm “Saubere Luft in der Stadt 2017-2020“ mit einer Vielzahl von Förderprogrammen sollen die betroffenen Kommunen in die Lage versetzt werden, mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten.

 

Für einen Großteil der Fördermittel ist die Vorlage eines Masterplans “Nachhaltige Mobilität in der Stadt“ zwingende Voraussetzung. 

 

Ziele der Maßnahme

Durchführung von Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität auf Grundlage eines Masterplans „Nachhaltige Mobilität“ zur Aquise weiterer Fördermittel.

Sachverhalt/Sachstand

Vorbemerkungen

Für einen länger zurückliegenden Zeitraum konnten in Leonberg die von der EU vorge­gebenen Grenzwerte für die Luftschadstoffe Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) nicht eingehalten werden. Daran haben - zumindest für den Luftschadstoff NO2 - auch die vom Regierungs­präsidium Stuttgart als zuständige Behör­de erstellten Luftreinhaltepläne nichts geändert, auch wenn in den letzten Jahren deutliche Verbesserungen zu verzeichnen waren.

 

Seit dem Jahr 2012 In Leonberg wird der Grenzwert für Feinstaub (PM10) in Leonberg sicher eingehalten bzw. deutlich unterschritten, so dass sich das Land Baden-Württemberg veran­lasst sah, ab dem Jahr 2016 die Messungen dieses Parameters an der Spotmessstelle in der Graben­straße einzustellen. Beim Luftschadstoff NO2 wurde der Belastungswert gegen­über dem Ausgangswert im Jahr 1998 zwar halbiert, lag aber im Jahr 2017 mit gemessenen 43 µg/m3 Luft immer noch über dem geltenden Grenzwert von 40 µg/m3 Luft (Jahresmittelwert). Nachdem formal aber weiter­hin eine Grenzwertüberschreitung für NO2 resultiert, sind durch das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Behörde weitergehende Maßnahmen vorzusehen und festzulegen. Dazu wird durch das Regierungspräsidium Stuttgart derzeit eine Fortschreibung des Luftrein­halteplans für Leonberg vorbereitet.

 

 

Förderprogramm „Saubere Luft in der Stadt 2017 - 2020“

Beim zweiten Kommunalgipfel der Bundesregierung mit aus­gewählten Vertretern der Kom­munen und Länder mit hoher NO2-Belastung am 28.11.2017 wurde ein Sofortprogramm “Saubere Luft in der Stadt 2017-2020“ beschlossen. Ziel dieses Pro­gramms soll die kurz­fristige Verbesserung der Luftqualität in den betroffenen Städten sein.

 

Die Grundzüge dieses Sofortprogramms wurden im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 25.01.2018 den interessierten Kommunen vorgestellt:

 

-          Finanzmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1 Milliarde Euro (davon 750 Millionen Euro vom Bund).

-          Nutzung von bestehenden Förderprogrammen, um schnelles Handeln zu ermög­lichen („frische“ Finanzmittel aus 2018 stehen derzeit aufgrund der bis zuletzt laufen­den Koalitionsverhandlungen noch nicht zur Verfügung).

-          Erstellung neuer Förderprogramme (mit teilweise sehr kurzen Zuschlagsfristen).

-          Einrichtung einer Lotsenstelle beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Unterstützung der Kommunen.

-          Konzentration der zusätzlichen Fördermittel auf Kommunen mit NO2-Grenzwert-überschreitungen

 

 

Die Maßnahmenbereiche dieses Sofortprogramms (lt. Infoveranstaltung Lotsenstelle Fonds Nachhaltige Mobilität 25.01.2018):

 

-          Elektrifizierung des Verkehrs   393 Mio. Euro

-          Digitalisierung des Verkehrs   500 Mio. Euro (davon 400 Mio Euro für
                                                                     Massnahmen in Masterplänen)

-          Nachrüstung Dieselbusse im ÖPNV  107 Mio. Euro

 

 

Masterplan „Nachhaltige Mobilität in Leonberg“

Die Förderung des Maßnahmenbereichs “Digitalisierung des Verkehrs“ setzt - zumindest für den größten Teil des Fördervolumens in Höhe von 400 Mio. Euro - das Vorliegen eines Masterplans “Nachhaltige Mobilität in der Stadt“ voraus. Für den verbleibenden Teilfördertopf in Höhe von 100 Mio. Euro und in den anderen Maßnahmenbereichen ist der Masterplan hin­gegen keine Fördervoraussetzung.

Aufgrund einer verwaltungsinternen Entscheidung aus dem vergangenen Jahr war ursprüng­lich vorgesehen, von der Erstellung eines Masterplans “Nachhaltige Mobilität in der Stadt“ für Leonberg zunächst abzusehen und sich vielmehr auf einzelne Maßnahmen zu konzentrie­ren. Daher hat Leonberg zum Stichtag 29.10.2017 keinen Förderantrag zur Erstellung eines Masterplans gestellt.

 

Weil ohne Vorlage eines Masterplans beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra­struktur derzeit ein beträchtlicher Anteil einer möglichen Förde­rung nicht in Anspruch genom­men werden könnte, soll nun doch ein Masterplan “Nachhaltige Mobilität in der Stadt“ erar­beitet werden. Hierzu wurden verschiedene Büros angefragt und um einen Honorarvor­schlag gebeten (Honorarkostenrahmen in Höhe von (brutto) ca. Euro 70.000,--). Die Inge­nieurge­sellschaft Verkehr (IGV) in Arbeitsgemeinschaft mit der RBS Wave haben hierzu das wirt­schaftlichste Angebot abgegeben bei gleichzeitigem Nachweis der inhaltlichen und zeitlichen Leistungsfähigkeit. Beide Büros konnten darüber hinaus ein­schlägige thematische Erfah­rungen aus anderen Kommunen nachweisen.

 

Im Masterplan sollen unterschiedlichste Maßnahmen zur Reduzierung der NO2- Belastung in Leonberg untersucht und im Hinblick auf Wirksamkeit und Umsetzbarkeit bewertet werden. Beispielhaft wird auf folgende Themen verwiesen:

-          Optimierung des Verkehrsflusses (modernisierte Lichtsignalsteuerung, intelligente Digitalbeschilderung auf der Autobahn etc.)

-          Förderung der eMobilität (Fahrzeuge und Infrastruktur) für Citylogistik etc.

-          Priorisierung des Busverkehrs in Leonberg

-          Einführung eines emissionsarmen/ -freien (Stadt)Busverkehrs

-          Verbesserung des Busverkehrs in Leonberg (Kurzstreckentickets, dynamische Fahr­gastinformationen etc.)

-          Stärkung des Rad- und Fußgängerverkehrs

-          Schärfung des Problembewusstseins in der Bevölkerung

 

Ziel ist, unmittelbar nach Vorliegen des Masterplans in die Umsetzung von Einzelmassnah­men einzutreten.

 

 

Förderrichtlinie „Elektromobilität“

Im Vorgriff auf die Ergebnisse eines Masterplans „eMobilität“ hat die Verwaltung bereits erste Maßnahmen ergriffen: Nachdem im Maßnahmenbereich “Elektrifizierung des Verkehrs“ bei der Förderrichtlinie “Elektromobilität“ (Beschaffung von E-Fahrzeugen und deren Ladeinfra­struktur) bereits eine erste Antragsfrist zu beachten war (31.01.2018) hat die Verwaltung kurzfristig einen Förderantrag gestellt. Der Antrag unterstellt den Kauf von 20 E-Fahrzeugen sowie die Erstellung der notwendigen Ladeinfrastruktur durch die Stadt (=An­tragstellerin) für die Sozialstation, den Baubetriebshof und die Kernverwaltung. Gerade diese Kurzstrecken­fahrten, vorwiegend in hochbelasteten Räumen, können alternativ durch elektrisch betrie­bene Kleinfahrzeuge bestritten werden. Zur Herstellung der notwendigen Leitungsinfra­struktur (Mittelspannungsnetz) ist eine weitere planerische Konkretisierung mit LEO Energie bzw. Netze BW GmbH erforderlich.

 

Folgende Parameter liegen dem Antrag zugrunde:

-          Erwerb von 20 VW eUP Kleinwagen (Euro 26.900,-- / Fahrzeug)

-          Schaffung der notwendigen eLadeinfrastruktur (Euro 3.570,-- / Station)

-          Gesamtinvest Euro 609.400,--

-          Förderung der eMehrkosten am Fahrzeug (Euro 15.200,-- / Fahrzeug)

-          Förderung der eLadeinfrastruktur (Euro 3.570,-- / Station)

 

Die förderfähigen Kosten belaufen sich demnach auf Euro 375.400,--. Bei einem Zuschuss­anteil von 75 % lägen die Drittmittel bei Euro 281.550,--.

 

Der Erwerb der Fahrzeuge kann sukzessive mit der Ausmusterung von Bestandsfahrzeugen erfolgen.

Schaffung von Personalressourcen

Ein wesentliches Hemmnis für die Intensivierung der Aktivitäten im Bereich der Luftreinhal­tung liegt in den knappen Personalressourcen. Vor diesem Hintergrund bietet das Land ab sofort die Förderung von Personen, die im Bereich nachhaltige Mobilität und Luftreinhaltung arbeiten. Unabhängig von der Frage, wie im Rahmen einer faktischen Vollbeschäftigung überhaupt Fachleute für Tätigkeiten in Öffentlichen Verwaltungen aquiriert werden können, hat die Verwaltung einen entsprechenden Antrag  beim Ministerium für Verkehr gestellt (Bewerbungsfrist bis 28.02.2018). Gefördert werden die Personalkosten für 2 Jahre bei einer Mindestbeschäftigungsdauer von 4 Jahren.

 

 

Weiteres Vorgehen

Nach Vorliegen des Masterplans erfolgt eine weitere Beratungsrunde in den kommunalpoli­tischen Gremien; für die Umsetzung von Einzelmassnahmen zur Verbesserung der Luftver-hältnisse werden entsprechende Einzelbeschlüsse eingeholt.

 

Nach Vorliegen eines Förderbescheids aus dem Programm „Elektromobilität“ wird die An­schaffung von E- Fahrzeugen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Dies gilt auch für eine weitere Personalstelle im Bereich der Luftreinhaltung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5110 0000-4271 0000

2018

835.600,--

70.000,--

Finanzbedarf für Einzel­massnahmen kann erst nach Erstellung des Masterplans definiert werden.

 

 

 

 

 

 

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