Erweiterung Feuerwache Gebersheim, Vergabe der Planungsleistungen
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Vorberatung
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Jul 12, 2022
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Jul 21, 2022
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Jul 26, 2022
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Objektplanung
Schlude Ströhle Richter Architekten BDA Partnerschaft mbB, Silberburgstrasse 70a,
70176 Stuttgart
Tragwerksplanung
Tragform Ingenieure GmbH, Renzwiesen 6, 70327 Stuttgart
Technische Gebäudeausrüstung (Heizungs-, Lüftungs- und Sanitär und Elektrotechnik)
Planung Engineering Nick GmbH, Kurze Straße 4, 71229 Leonberg
Beratungsleistungen Bauphysik
Gemeinschaftsbüro Horstmann und Berger Ing. Büro für Bauphysik, Rosenstraße 53, 72231 Altensteig
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Mit Beschluss durch den Gemeinderat vom 23.06.2015 (DS 2015 G 5ö) wurde die
Verwaltung beauftragt einen Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen. Am 17.11.2015 (DS 2015 V
28ö) wurde die Beauftragung zur Erstellung beschlossen. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde
am 14.03.2017 (2017/080) dem Gemeinderat vorgestellt. Unter anderem wurde im Rahmen
der Untersuchung und Erhebungen festgestellt, dass der bauliche Zustand der Feuerwachen
bzgl. Funktionalität teils nicht dem aktuellen Standard entspricht. In der Folge wurde eine
Machbarkeitsstudie mit Raumprogramm sowie Grobkosten erstellt.
In der Studie ist ein Anbau im westlichen Bereich des Gebäudes vorgesehen womit die Bedarfe aus dem Feuerwehrbedarfsplan zur Umsetzung aufgegriffen werden. Es soll der
Umkleidebereich mit Geschlechtertrennung neu angeordnet werden. Dringend erforderliche
Lagerräume sowie eine Werkstatt einschließlich Notstromaggregat sollen verwirklicht
werden.
Um die Maßnahme umsetzen zu können, müssen für den weiteren Planungsverlauf Architekten- und Fachplanungsleistungen vergeben werden.
Da der aktuelle Schwellenwert (215.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen –GWB für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1, Abs. 1 VgV),
bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl. Die erforderlichen
Architekten-/Ingenieurleistungen (hier: Objektplanung, Tragwerksplanung, Fachplanung
HLS, Fachplanung Elektro) können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich
entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- an geeignete,
qualifizierte Architektur- und Ingenieurbüros vergeben werden.
Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 2
UVgO i.V.m. Ziff.2.3. Vergabe-VwV) wurden daher durch die Verwaltung mehrere geeignete
Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots für die anstehenden Planungsleistungen
angefragt.
Erforderliche Planungs- und beratende Leistungen
Für die anstehenden Planungsphasen sind neben der Objektplanung folgende Leistungen
parallel zu erbringen:
- Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrotechnik)
- Tragwerksplanung
- Und weitere Fachdisziplinen im Projektablauf (z.B. Statische Bewertung, Vermessung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, usw.)
Objektplanung:
Es wurden in einer ersten Anfragerunde drei geeignete Architekturbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt.
Von den insgesamt drei Anfragen haben zwei Büros ein Angebot abgegeben. Eines der angefragten Büros hatte kein Angebot abgegeben. Somit lagen zwei wertbare Angebote vor.
Nach Prüfung und Auswertung der Angebote schlägt die Verwaltung vor, die Objektplanung an das Planungsbüro Schlude Ströhle Richter Architekten BDA Partnerschaft mbB, Silberburgstrasse 70a, 70176 Stuttgart zu vergeben.
Tragwerksplanung:
Es wurden drei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Von den insgesamt drei Anfragen haben zwei Büros ein Angebot abgegeben. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote schlägt die Verwaltung vor, die Tragwerksplanung an das Ingenieurbüro Tragform Ingenieure GmbH, Renzwiesen 6, 70327 Stuttgart zu vergeben.
Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrotechnik):
Es wurden drei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Abgegeben haben zwei Büros. Ein Büro hatte aus Kapazitätsgründen nicht abgegeben. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote schlägt die Verwaltung vor, die Fachplanung für die Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrotechnik) an das Ingenieurbüro Planung Engineering Nick GmbH, Kurze Straße 4, 71229 Leonberg zu vergeben.
Bauphysikalische Beratungsleistungen
Es wurden fünf Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Von den angefragten fünf Büros haben zwei Büros ein Angebot abgegeben. Drei Büros haben aus Kapazitätsgründen nicht abgegeben. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote schlägt die Verwaltung vor, die Leistungen der Bauphysikalischen Beratung an das Gemeinschaftsbüro Horstmann und Berger Ing. Büro für Bauphysik, Rosenstraße 53, 72231 Altensteig zu vergeben.
Kosten
Es wird aktuell davon ausgegangen, dass die in der Studie angesetzten Grobkosten für die Umsetzung der Maßnahmen nicht ausreichend sind. Zum einen ist der Kostenansatz mittlerweile ca. drei Jahre alt. Bis zum Beginn der Maßnahme werden mindestens vier Jahre vergangen sein. Darüber hinaus umfasst die im Rahmen der Studie getätigte Betrachtung nicht vollumfänglich alle umzusetzende Punkte. Dafür sprechen die Erfahrungswerte der Kostenschätzung der Erweiterung der Feuerwache Höfingen. Unter anderem ist die örtliche Geländestruktur zu berücksichtigen. Das Gelände ist Richtung Norden stark ansteigend. Dies wurde in der Studie als nicht berücksichtigt benannt.
Unter diesen Gesichtspunkten wurde die Grobkostenannahme durch die Verwaltung ergänzt.
Derzeitiger Grobkostenansatz
Baukosten ca. |
1.028.000.- € |
Baunebenkosten ca. |
340.000.- € |
Summe ca. |
1.368.000.- € |
Es sei darauf hingewiesen, dass eine Prognose bzgl. Baupreissteigerung aktuell kaum möglich ist. Dies begründet sich in der aktuellen Marktlage hinsichtlich Fluktuation in Preisentwicklung sowie Unregelmäßigkeiten aufgrund von Corona und überdies aufgrund der aktuellen Lage in Europa und der Welt. Die Kosten stellen insofern eine grobe Abschätzung dar.
Weiteres Vorgehen
Nach der Zustimmung zur Beauftragung der Architekten- und Fachplanungsleistungen werden die vormals benannten Punkte zur Umsetzung gebracht. Mit den Planungen soll unverzüglich begonnen werden.
JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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712600017101
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2022 |
50.000 € |
50.000 € |
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2022 |
VE 550.000 € |
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2023 |
450.000 € |
650.000 € |
Der geänderte höhere Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagt. |
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2024 |
100.000 € |
668.000 € |
Der geänderte höhere Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagt. |