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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Ratsinformationssystem

Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen - 2022/012-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für den Forsteinrichtungszeitraum 2023 bis 2032 werden die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Stadtwaldes als gleichrangige Ziele angesehen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.
  2. Zur Erreichung der unter 1. aufgeführten Ziele wird zusätzlich das Alt- und Totholzkonzept des Landes Baden-Württemberg umgesetzt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtwald entsprechend dieser Vorgaben zu bewirtschaften.
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Sachverhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

 

In der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 31.03.2022 wurde der 1. Beschlussvorschlag um den Antrag der SPD-Fraktion erweitert und einstimmig an den Gemeinderat empfohlen.

 

Die Beschlussvorschläge 2. und 3. wurden einstimmig an den Gemeinderat empfohlen.

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