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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Ratsinformationssystem

Anfrage in einer Sitzung - 2021/301

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Beratungsfolge

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Frage

Anfrage aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 22.07.2021

Herr Hackert berichtet, die Hintere Straße in der Altstadt würde sich vermehrt zu einer Durchfahrts- und Parkstraße entwickeln.

 

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Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

Die beschriebene Situation ist teilweise zutreffend, allerdings ist in der Hinteren Straße Lieferverkehr zulässig. Zudem dürfen Anwohner jederzeit zu privaten Stellplätzen und Garagen zufahren. Dies führt dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer es dem berechtigten Personenkreis gleich tun und die Fußgängerzone befahren. Eine in der Vergangenheit bestehende Schrankenlösung wurde wieder verworfen, da der Lieferverkehr nicht abschließend zu definieren war. Somit konnten keine technischen Systeme, z. B. mittels Funkfernbedienung eingesetzt werden.

 

Im täglichen Verkehrsgeschehen kann beobachten werden, dass Verstöße gegen Verkehrs- und andere Vorschriften im gesamten Stadtgebiet eine verbreitete Alltagsrealität sind. Die Wirkungszusammenhänge zwischen Kontrolldruck, Sanktionshöhe und Verhaltensänderung sind wissenschaftlich erwiesen. Kontrollen finden im Rahmen des Streifendienst zu den unterschiedlichsten Tages- und Nachtzeiten durch den Vollzugsdienst statt. Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht.

 

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