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Beschlussvorschlag - 2020/071

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den Auftrag zur Erfüllung der Dienstleistung "Betrieb der Mensa an der August-Lämmle-Schule" über den Zeitraum vom 18.05.2020 bis 09.09.2022 erhält das Unternehmen Hofmann Catering-Service GmbH aus Boxberg-Schweigern. Die Option zur Verlängerung für ein weiteres Jahr bis 08.09.2023 ist vorgesehen.

 

Der Umfang der auszugebenden Mahlzeiten wird im Vertragszeitraum voraussichtlich bei etwa 75.000 bis 80.000 Essensportionen liegen, davon etwa 19.550 für Schulkinder der Sekundarstufe 1. Unter Einbeziehung der einmaligen optionalen Verlängerung erhöht sich die Liefermenge auf etwa 108.000 bis 112.000 Portionen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Im Zeitraum vom 18.05.2020 bis 09.09.2022 mit der Option zur Verlängerung für ein weiteres Jahr bis 08.09.2023 erhalten die Schulkinder der August-Lämmle-Schule eine hochwertige und altersentsprechende Mittagsverpflegung.

 

Der Neubau der Mensa an der August-Lämmle-Schule wurde mit einer voll ausgestatteten Regenerierküche für die Verpflegung der Schulkinder und Lehrkräfte in einem zeit- und temperaturentkoppelten Verfahren (Cook & Chill bzw. Kochen und Kühlen oder Cook & Freeze bzw. Kochen und Gefrieren) eingerichtet.

 

Die Dienstleistung „Betrieb der Mensa an der August-Lämmle-Schule" wird fremdvergeben.

Die Vergabe wurde europaweit ausgeschrieben.

 

Insgesamt 9 Bewerber bestellten die Vergabeunterlagen digital.

 

Zum Eröffnungstermin am 18.02.2020 um 10.00 Uhr lagen 4 Angebote vor. Durch die Zentrale Vergabestelle und das Amt für Jugend, Familie und Schule wurde

daraufhin die Prüfung und Wertung der Angebote vorgenommen.

 

Alle Angebote entsprechen den gestellten Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Das wertbare Angebot liegt im marktüblichen Rahmen. Das Gebot ist wirtschaftlich.

 

Die der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugrundeliegende Leistungsbeschreibung orientiert sich an den Empfehlungen des "Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V., gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

 

 

Der Auftraggeber entscheidet nach folgenden Kriterien über den Zuschlag:

  1. Preis, Gewichtung 50 %
  2. Qualitätskonzept: Gewichtung 50 %, davon
  1.          Speisenqualität: Gewichtung 60 %, davon
    1.   Ergebnis eines Probeessens: Gewichtung 40 %
    2.   Ernährungswissenschaftliche Beurteilung der eingereichten Speisepläne: Gewichtung 40 %, davon

2.1.2.A.           Regionalität der Speisen: Gewichtung 10 %

2.1.2.B.           Abwechslungsreichtum, Zielgruppenorientierung: Gewichtung 20 %

2.1.2.C.           Einhaltung der Vorgaben zur Lebensmittelhäufigkeit:    Gewichtung 40 %

2.1.2.D.           Saisonalität: Gewichtung 30 %

2.1.3.      Verpflegungskonzept für Speisenangebot, Speisenqualität und Akzeptanzerhöhung/Optimierung der Attraktivität: Gewichtung 15 %

2.1.4.      Zertifikate (DGE, Bio), Logo „DGE ZERT-KONFORM“ o. Ä.:           Gewichtung 5 %

2.2.            Qualitätsmanagementkonzept: Gewichtung 40 %, davon

2.2.1.      Hygienemanagement: Gewichtung 30 %

2.2.2.      Mitwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung: Gewichtung 20 %

2.2.3.      Kommunikations- und Beschwerdemanagement: Gewichtung 20 %

2.2.4.      Personalmanagement: Gewichtung 20 %

2.2.5.      Buchungssystem Stornierungsfristen: Gewichtung 10 %

 

 

Der Essenspreis liegt bei 3,55 Euro netto/4,22 Euro brutto pro Portion für Grundschulkinder und bei 3,85 Euro netto/4,58 Euro brutto für Schulkinder der Sekundarstufe 1. Der Gesamtbruttoangebotspreis beträgt 327.560,00 Euro für den zweijährigen Vertragszeitraum.

Der Essenspreis ist bis 09.09.2022 festgeschrieben. Eine Anpassung des Essenspreises kann ab 12.09.2022 maximal entsprechend der jeweils aktuellen Verbraucherindizes für Nahrungsmittel (Statistisches Bundesamt DE und Statistisches Landesamt BW) erfolgen.

 

Lehrkräfte bezahlen 4,03 Euro netto bzw. 4,80 Euro brutto pro Essensportion. Dieser Preis ist für die Auswertung des Angebots nicht relevant, da er nicht vom Träger subventioniert wird. Er dient lediglich der Information.

 

Die Abrechnung des Essenspreises mit den Sorgeberechtigten erfolgt durch den Auftragnehmer mittels eines bargeldlosen Buchungssystems. Dieser schließt mit den Sorgeberechtigten der Schulkinder einen Vertrag über die Abrechnung des Eigenanteils von derzeit 3,50 Euro pro Essensportion sowie über Bestellungen und Stornierungen von Mittagsmahlzeiten ab. Dieser Eigenanteil belastet den städtischen Haushalt nicht. Den Differenzbetrag in Höhe von 0,72 Euro (Grundschüler) bzw. 1,08 Euro (Sekundarstufe 1) pro Essensportion, der die Personalkosten des Bieters abdeckt, wird von der Stadt Leonberg getragen.

 

Das Unternehmen Hofmann Catering-Service GmbH produziert Menükomponenten im Cook & Freeze-Verfahren.

 

Weiteres Vorgehen

Es wird vorgeschlagen, dem Angebot des Unternehmens Hofmann Catering-Service GmbH, Adelbert-Hofmann-Straße 6, 97944 Boxberg-Schweigern den Zuschlag für die Dienstleistung "Betrieb der Mensa an der August-Lämmle-Schule" zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 327.560,00 EUR über den Zeitraum vom 18.05.2020 bis 09.09.2022 mit der Möglichkeit einer einmaligen optionalen Verlängerung bis 08.09.2023 zu erteilen.
 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

Kontierung

Jahr

Verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkungen

21100051-42710000

Mittagsverpflegung für die August-Lämmle-Schule

2020

118.200,00

15.055,56 bis 15.756,84

Der Eigenanteil der Sorgeberechtigten in Höhe von 3,50 Euro wird direkt mit dem Cateringunternehmen verrechnet. Der Haushalt wird ausschließlich durch den Differenzbetrag belastet (Anzahl Essensportionen 18.440 bis 19.400).                                           

21100051-42710000

Mittagsverpflegung für die August-Lämmle-Schule

2021

119.400,00

26.893,80 bis 27.757,80

Der Eigenanteil der Sorgeberechtigten in Höhe von 3,50 Euro wird direkt mit dem Cateringunternehmen verrechnet. Der Haushalt wird ausschließlich durch den Differenzbetrag belastet (Anzahl Essensportionen 32.925 bis 34.125).

21100051-42710000

Mittagsverpflegung für die August-Lämmle-Schule

2022

120.660,00

33.636,00 bis 35.100,00

Der Eigenanteil der Sorgeberechtigten in Höhe von 3,50 Euro wird direkt mit dem Cateringunternehmen verrechnet. Der Haushalt wird ausschließlich durch den Differenzbetrag belastet (Anzahl Essensportionen 32.925 bis 34.125).            

21100051-42710000

Mittagsverpflegung für die August-Lämmle-Schule

2023

121.800,00

64.560,00 bis 37.360,00

Der Eigenanteil der Sorgeberechtigten in Höhe von 3,50 Euro wird direkt mit dem Cateringunternehmen verrechnet. Der Haushalt wird ausschließlich durch den Differenzbetrag belastet (Anzahl Essensportionen 32.925 bis 34.125).            

 

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