Stufenkonzept zur Neustrukturierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Leonberg
- verlässliche S-Bahn-Zubringerverkehre auf den Linien 651 und 631/632
- abendliche Anbindung des Kinos
- Anbindung von Stadthalle und Rathaus, Erschließung von Gewerbegebiet Leo-West und Haldengebiet
- Erhalt der Linie 747
- Neustrukturierung der Linie 631/632
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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Sep 24, 2018
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Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Vorberatung
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Sep 26, 2018
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Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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Sep 26, 2018
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Oct 11, 2018
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Nov 20, 2018
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Geplant
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Kommission für nachhaltige Mobilität
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Vorberatung
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Erledigt
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Jugendausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Nov 20, 2018
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1. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtwerke Leonberg (SWL), die erste Stufe der Konzeption zur Neustrukturierung des ÖPNV zum Fahrplanwechsel Dezember 2018 umzusetzen.
2. Der Gemeinderat beauftragt die SWL im Rahmen der ersten Umsetzungsstufe bei der Linie 94 die abendliche Standzeit am Bahnhof zu nutzen, um ab 20.47 Uhr mit 4 Fahrtenpaaren (Mo. – Fr., Sa, So.) Höfingen-West als „verlässlicher S-Bahn-Zubringer 651“ an die S-Bahn in Leonberg anzubinden und feinzuerschließen (Anlage1, 2).
3. Der Gemeinderat beauftragt die SWL, bezüglich des verlässlichen S-Bahn-Zubringerverkehrs 651 vom Landkreis Böblingen die Finanzierungszusage für eine vollständige Kostenübernahme einzuholen.
4. Der Gemeinderat beauftragt die SWL, die ebenfalls zur ersten
Umsetzungsstufe zählende Früherlegung der Fahrplanlage des Abendverkehrs der Linie 94 ab 20.17 Uhr um drei Minuten zum Fahrplanwechsel Dezember 2018 zur abendlichen Anbindung des Kinos umzusetzen. (Anlage 3,4).
5. Der Gemeinderat beauftragt die SWL, die zweite Stufe zur Neustrukturierung
des ÖPNV in Leonberg im Laufe des Jahre 2019, jedoch spätestens zum Fahrplanwechsel Dezember 2019 umzusetzen.
6. Der Gemeinderat beauftragt die SWL im Rahmen der zweiten Umsetzungsstufe
die Schaffung eine Stadtbuslinie 690 – ehemals Linie 94 (Anbindung Stadthalle, Rathaus, Kino) in Kombination mit drei Quartiersbuslinien 691, 692, 693 (Erschließung Gewerbegebiet Leo-West, Erschließung Haldengebiet, Anbindung Waldfriedhof) gemäß Anlage 5 - 13 voranzubringen.
7. Das neustrukturierte Fahrplanangebot der Linien 690, 691, 692, 693 ist mit der Fa. Kappus-Reisen GmbH und dem Landkreis Böblingen abzustimmen sowie eine künftige Finanzierung zu klären.
8. Der Gemeinderat beauftragt die SWL im Rahmen der zweiten Umsetzungsstufe
Angebotsverbesserungen zum Erhalt der Linie 747 (u.a Vertaktung, Herstellung einer zweiten Lastrichtung nach Renningen) gemäß Anlage 14 - 17 voranzubringen.
9. Es ist eine Fortführung der Linie 747 als eigenwirtschaftlicher Verkehr oder als
gemeinwirtschaftlichen Verkehr zu prüfen.
10. Das neustrukturierte Fahrplanangebot der Linie 747 ist mit der Fa. Kappus-Reisen
GmbH und dem Landkreis Böblingen abzustimmen sowie eine künftige Finanzierung zu klären.
11. Ebenso in der zweiten Stufe sind die Maßnahmen zum Erhalt der Linie 631/632
(u. a. Umschichtung von Fahrplanlagen, Schaffung einheitlicher Linienwege, Schaffung verlässlicher S-Bahn-Zubringerverkehre) gemäß Anlage 18 - 21 voranzubringen.
12. Das neustrukturierte Fahrplanangebot der Linie 631/632 ist mit der Fa. Kappus-Reisen GmbH und dem Landkreis Böblingen abzustimmen sowie eine künftige Finanzierung zu klären.
13. Es sind die rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen einer
Integration der Linien 94 und 747 in die Betriebsführung und den steuerlichen Querverbund der SWL zu prüfen.
14. Nach Klärung der rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und umsetzungsrelevanten
Fragen ist über die konkrete Umsetzung der Maßnahmen zur zweiten Umsetzungsstufe möglichst im zweiten Quartal 2019 in den Gremien zu beraten und endgültig Beschluss zu fassen.
Rahmenbedingungen
ÖPNV als Baustein des Masterplans „saubere Luft“
Die Stadt Leonberg gehört deutschlandweit zu den rund 90 Kommunen, deren Schadstoff-belastungen in der Luft über den zulässigen Grenzwerten liegen. Deshalb gilt es nun, in den verschiedenen Handlungsfeldern Öffentlicher Personennahverkehr, E-Mobilität, Radverkehr und Digitalisierung/Mobilitätsmanagement Maßnahmen umzusetzen, die zu einer schnellen Verbesserung der Luftqualität in Leonberg führen. Die einzelnen Maßnahmen greifen ineinander und ergänzen sich. So steht der Baustein öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) beispielsweise in Wechselwirkung mit den Themen „Parkschein= Fahrschein“, Parkleitsystem, dynamische Fahrgastinformation, intermodale Verknüpfung und regionaler Verkehrsrechner.
Am 24.06.2018 fand eine Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Planungswerkstatt zu den einzelnen Bausteinen statt. Die dort von der Bürgerschaft eingebrachten Anregungen zum Linienverlauf und Bedienungshäufigkeit haben in dem nachfolgenden Stufenkonzept Eingang gefunden.
Am 13.07.2018 fand eine nichtöffentliche Klausurtagung des Gemeinderates zu dem Thema Öffentlicher Personennahverkehr in Leonberg – Standortbestimmung, Herausforderungen und Chancen statt. Dabei wurde die Konzeption zur Neustrukturierung des ÖPNV in Leonberg erstmals vorgestellt und andiskutiert.
Ziel der Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV ist es, diesen so attraktiv zu gestalten, dass er als Alternative zum motorisierten Individualverkehr wahrgenommen und angenommen wird.
Direkten Einfluss nehmen kann die Stadt auf die Ausgestaltung der städtischen Busverkehre, indem die Stadtwerke Leonberg als Verkehrsunternehmer die Betriebsführung innehaben.
Aufgabenträgerschaft und Finanzverantwortung liegt beim Landkreis
Aufgabenträger und somit auch Finanzierungsträger des ÖPNV ist der Landkreis Böblingen.
Der Nahverkehrsplan des Landkreises Böblingen bildet den Rahmen für die Entwicklung
des ÖPNV im Landkreis Böblingen. Dort sind für die einzelnen Buslinien Liniensteckbriefe hinterlegt, in denen die Bedienungshäufigkeit zum einen als Status Quo (Stand 2015) und zum anderen als Basisangebot/„verkehrlich sinnvoller Status Quo“ (VSQ) definiert ist. Ein VSQ ist dann gegeben, wenn die Auslastung bei durchschnittlich mindestens 10 Fahrgästen je Fahrt liegt. Sollte dies nicht der Fall sein, dann muss die Angebotsqualität angepasst werden bis die Durchschnittsbelastung bei 10 Fahrgästen je Fahrt – unter Maßgaben der aktuellen Nachfrage – liegt .Leistungen des VSQ werden zu 100% vom Landkreis finanziert. An darüber hinaus gehenden verkehrlich sinnvollen Angebotsverbesserungen beteiligt sich der Landkreis in Höhe von 50%. „Verkehrlich sinnvoll“ sind Angebotsverbesserungen dann, wenn vom Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) aufgrund der zu erwartenden Nachfragepotenziale Mehrerlöse prognostiziert werden.
Für das Jahr 2018 betragen die die Aufwendungen der Stadtwerke Leonberg für verkehrlich sinnvolle Zubestellungen 663.246 Euro. Davon sind Zuschüsse des Landkreises, Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste sowie anrechenbare Fahrgeldmehreinnahmen in Abzug zu bringen, so dass an Aufwendungen für das Jahr 2018 297.347 Euro verbleiben.
Verlässliche S-Bahn-Zubringer:
Weiter hat der Kreistag Böblingen am 20.11.2017 beschlossen, dass S-Bahn-Zubringer-Leistungen im Sinne des ÖPNV-Paktes (d. h. halbstündliche Bedienung Montag – Freitag von ca. 6 Uhr bis 20 Uhr, stündliche Bedienung von ca. 20 – 24 Uhr, Sa. und So.) in die vollständige finanzielle Verantwortung des Landkreises übertragen werden. Dabei wurde für die Buslinien 631/632 (Leonberg- Warmbronn-Böblingen) und 651 (Leonberg-Höfingen) ein Auffüllungsbedarf festgestellt.
Stadtwerke Leonberg als Verkehrsunternehmer
Dadurch, dass die Stadtwerke seit dem Jahr 2015 Verkehrsunternehmer sind, ergeben sich folgende Chancen, die es nun zu nutzen gilt:
Finanzielle Vorteile:
Durch die Integration des ÖPNV in die Stadtwerke Leonberg wird der städtische Haushalt dauerhaft um rund 500.000 Euro/Jahr entlastet.
Durch den steuerlichen Querverbund, indem Verluste beim Busverkehr durch Erträge im Netzgeschäft querfinanziert werden können, erzielen die Stadtwerke eine Steuerersparnis von rund 70.000 Euro pro Jahr. Es ist sinnvoll, diese Gelder kontinuierlich in eine Verbesserung des ÖPNV, wie beispielsweise Angebotsverbesserungen oder Marketing zur Gewinnung weiterer ÖPNV-Nutzer, zu reinvestieren.
Gestaltungshoheit:
Aufgabenträger und somit auch Finanzierungsträger des ÖPNV ist der Landkreis Böblingen (§ 6 ÖPNV-Gesetz). Die Befugnis von Gemeinden, Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zu fördern oder durch eigene Verkehrsunternehmen zu erbringen, bleibt dabei unberührt.
Hatte die Stadt bisher die Rolle des Zubestellers und Mitfinanziers von Busleistungen, so kommt nun den Stadtwerken als Betriebsträger die Rolle des aktiven Gestalters zu. Die eigenverantwortliche Fahrplanhoheit liegt nun bei den Stadtwerken, die Busunternehmen Kappus und OVR fahren im Auftrag der Stadtwerke. Die Stadtwerke nehmen nun unmittelbar Einfluss auf die Gestaltung des Verkehrsangebots.
Evaluationsphase bis zur erstmaligen Anwendung wettbewerblicher Verfahren:
Aufgrund des neuen EU-Rechtsrahmens und der Novellierung des Personenbeförderungs-rechts dürfen die bisherigen Kooperationsverträge der Aufgabenträger des ÖPNV mit den Verkehrsunternehmen ab Dezember 2019 nicht mehr fortgeführt werden, sondern die Verkehrsleistungen müssen in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben werden. Künftig werden keine Einzellinien mehr ausgeschrieben bzw. vergeben, sondern Teilnetze als sogenannte Linienbündel. Das Linienbündel BB01 enthält derzeit die Buslinien 92, 94, 631, 632, 651, 747 und ist somit nahezu identisch mit den Busverkehren in Betriebsträgerschaft der Stadtwerke.
Da es sich bei dem Leonberger Gemarkungsverkehr bei Übernahme durch die Stadtwerke um eine Inhouse-Vergabe handelte, ist in diesem speziellen Fall ein wettbewerbliches Verfahren erstmals zum Dezember 2024 anzuwenden.
Das zentrale Instrument, das künftig alle wettbewerblichen Verfahren einleitet, ist die Vorabbekanntmachung (VAB). Sie darf frühestens 27 Monate vor Betriebsbeginn und soll spätestens 1 Jahr vor Einleitung des eigentlichen Vergabeverfahrens erfolgen. Für jedes Linienbündel muss eine VAB erfolgen. Folglich hat die VAB für das Linienbündel BB01 frühestens zum September 2022 zu erfolgen. Der Zeitraum Dezember 2019 bis September 2022 soll als Evaluationsphase eines neustrukturierten ÖPNV genutzt werden, da bei einer anschließenden Vergabe ab Dezember 2024 die Leistungen für die nächsten 10 Jahre grundsätzlich festgeschrieben werden.
Sachstand
Notwendigkeit der Übertragung der Betriebsführung der Linie 94 auf die Stadtwerke Leonberg – derzeit in Prüfung
Seit dem Jahr 2015 haben die Stadtwerke Leonberg die Betriebsführung für die Buslinien 631/632 (Bahnhof – Warmbronn), 747 (Warmbronn – Stuttgart/Vaihingen) und 651 (Ezach – Höfingen) übernommen.
Die Linienkonzession der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) für die Buslinie 94 war Ende des Jahres 2017 ausgelaufen und wurde auch nicht mehr verlängert. Um eine Notvergabe zu verhindern, hat die Fa. Kappus Reisen GmbH bei Regierungspräsidium Stuttgart die Erteilung der Linienkonzession als eigenwirtschaftlichen Verkehr für den Zeitraum 01.01.2018 – 15.12.2024 beantragt und erhalten.
Der Betriebsführungsverträge mit den Firmen Fa. Kappus-Reisen-GmbH und OVR sehen in § 2 Abs. 6 vor, dass die Unternehmen „soweit erforderlich die Konzessionen für neue Verkehre im Bedienungsangebot des Stadtverkehrs Leonberg beantragen und für solche neuen Verkehre die Betriebsführung auf die Stadtwerke übertragen.“
Es wird derzeit rechtlich geprüft, ob mit dem Erhalt der neuen Linienkonzession die automatische Verpflichtung einhergeht, die Betriebsführung an die SWL zu übertragen und wie dies im Kontext eines eigenwirtschaftlichen Betriebes rechtlich umsetzbar ist.
Notwendigkeit der Erlösoptimierung bei der Linie 747, um diese für die Zukunft zu erhalten
Für die Linie 747 endet die Konzession Ende des Jahres 2019, da nach Auffassung des Landkreises die Auslastung der Linie zu gering sei, um das Angebot weiterhin aufrecht zu erhalten. Damit eine Buslinie als verkehrlich sinnvoll eingestuft wird, ist nach den Vorgaben des Nahverkehrsplans eine durchschnittliche Auslastung von mindestens 10 Fahrgästen/ je Fahrt erforderlich.
Es ist nun darüber zu entschieden, ob die Stadtwerke das künftige Leistungsangebot als sogenannte Zubestellung mit einem Anteil von 50% mitfinanzieren, wobei aber die Erlöse zu 100% dem Landkreis zufließen oder die Buslinie eingestellt wird. Im ersten Fall wäre die Strategie, das Leistungsangebot so attraktiv zu gestalten, dass sich die Linie letztendlich trägt und ohne Zuschüsse des Landkreises betrieben werden kann.
Notwendigkeit von Fahrplananpassungen, um das vom Landkreis zu finanzierende Kilometerkontingent voll ausschöpfen zu können
Das Basisangebot für das Linienbündel BB01 umfasst gemäß den Festlegungen im Nahverkehrsplan 503.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Hinzu kommen noch für die Neuerschließung des Gewerbegebiets Leo-West 22.100 Fahrplankilometer pro Jahr.
Die Umsetzung des Standards für die sog. Verlässlichen S-Bahn-Zubringerlinien (631/632 und 651) ergeben weitere 31.300 Fahrplankilometer pro Jahr. Somit beträgt das Gesamtvolumen der Verkehrsleistungen, die zu 100% vom Landkreis Böblingen finanziert werden, insgesamt 556.400 Fahrplankilometer pro Jahr.
Um diesen Basis-Standard zu erreichen, sind im Stadtgebiet die Betriebszeiten im Spät- und Wochenendverkehr anzupassen und ein sonntäglich früherer Betriebsbeginn auf der Linie Leonberg – Warmbronn umzusetzen.
Notwendigkeit von Fahrplananpassungen aufgrund einer Defizitanalyse des VVS
Aus Sicht des VVS besteht ein Handlungsbedarf bei:
Auflösung von Parallelverkehren bei den Linien 92/94 Ramtel – Bahnhof
Vereinheitlichung der unterschiedlichen Linienwege (631/632) zwischen Warmbronn und Leonberg
Neustrukturierung der Fahrlage der Linie 631 nach Böblingen
Ausweitung der Bedienung im Spät- und Wochenendverkehr
Anbindung Stadthalle und Kino
Angebotsverbesserungen auf den einzelnen Linien
Linie 651
Fortführung der Linie 94 (als Line 651) im Abend- und Spätverkehr vom Bahnhof Leonberg nach Höfingen als verlässlicher S-Bahn-Zubringer und zugleich Anbindung an das Kino
Ausgangslage
Nach Übernahme der Buslinie 94 (Leonberg – Blosenbergkirche – Bahnhof – Ramtel/Kino) durch die Fa. Kappus entfällt künftig die Koppelung mit der Linie 92 (SSB). Seither bestehen bei der Linie 94 am Bahnhof Leonberg im Abendverkehr(Mo-Fr, Sa, So) ab 20 Uhr 4 Fahrtenpaare mit 35 Minuten Standzeit:
Abfahrt um 20:20 am Bahnhof Richtung Kino, Gerlinger Straße
Dort Ankunft um 20:33 und Wende zur Rückfahrt.
Ankunft am Bahnhof Leonberg um 20:45
Standzeit (35 Min.) bis zur nächsten Runde um 21:20
Der Teilort Gebersheim ist bereits im Abendverkehr mit 4 Fahrtenpaaren an Leonberg angebunden und feinerschlossen. (Buslinie 653). Ebenso ist Teilort Warmbronn bereits im Abendverkehr mit 6 Fahrtenpaaren im 30-Minuten-Takt an Leonberg angebunden und feinerschlossen. Dagegen ist der größte Leonberger Teilort Höfingen ab 20 Uhr nur noch über ein Ruftaxi an Leonberg angebunden und feinerschlossen.
Im Nahverkehrsplan des Landkreises Böblingen sieht der Steckbrief der Linie 651 im Abend- bzw. Spätverkehr als Basisangebot/VSQ einen 60-Minuten-Takt vor.
Angebotsverbesserungen
Diese Standzeit soll künftig genutzt werden, um den größten Leonberger Teilort Höfingen im Abendverkehr an S-Bahn in Leonberg anzubinden und feinzuerschließen.
Der Fahrplanentwurf sieht vier Fahrtenpaare mit Abfahrt am Bahnhof Leonberg um 20.47, 21.47, 22.47, 23.47 vor. Um 00:47 und 01:17 besteht weiterhin eine Fahrtmöglichkeit mit dem Ruftaxi.
In Höfingen ist folgender Linienweg vorgesehen:
Am Schlossberg – Rathaus – Albert-Schweitzer-Straße – Elsa-Brandström-Straße – Lachtorstraße – Hirschlander Straße – Rathaus – Am Schlossberg.
Hierfür beträgt die Fahrplanumlaufzeit 26 Minuten.
Finanzierung
Linienweg und Fahrplanlage haben die Aufgaben, die außerhalb des S-Bahn-Haltestellenkorridors gelegenen Bereich Höfingen-West im Abendverkehr als verlässlicher Zubringer an die S-Bahn anzubinden. Somit sind sowohl die Vorgaben des Nahverkehrsplan bezüglich des Basisangebots/VSQ als auch des Kreistagsbeschlusses zu verlässlichen S-Bahn-Zubringerverkehre erfüllt. Damit fällt diese Verbesserungsmaßnahme in die vollständige Finanzierung durch den Landkreis Böblingen.
Von Seiten des VVS wird die Maßnahme als verkehrlich sinnvoll gesehen und entsprechende Mehrerlöse prognostiziert.
Ein Leistungsangebot der Fa. Kappus liegt bereits vor. Ebenso haben bereits Abstimmungsgespräche mit dem Konzessionär für diesen Linienabschnitt, der Fa. OVR, stattgefunden
Weiteres Vorgehen
Umsetzungszeitpunkt
Zum Fahrplanwechsel Dez. 2018
Anregungen aus der ÖPNV-Klausurtagung
Der Vorschlag, einen direkten Zugang über städtische Grundstücke von Höfingen-Mitte zum Bahnhof herzustellen, muss noch geprüft werden.
Alternative zum Beschlussvorschlag
Nutzung der Standzeit am Bahnhof zum Aufbau eines 30-Minuten-Taktes zwischen Bahnhof und Kino/Ramtel. Da im Abend- und Spätverkehr nur ein 60-Minuten-Takt als Basisangebot/VSQ anerkannt und zu 100% vom Landkreis finanziert wird, wären in einem ersten Schritt von Seiten des VVS eine Potenzialabschätzung vorzunehmen und Mehrerlöse abzuschätzen (sog. „verkehrliche Sinnhaftigkeit“), um dann in einem zweiten Schritt die Zusage des Landkreises über eine 50%-Mitfinanzierung zu erhalten.
Es würden knapp 15.000 Mehrkilometer/Jahr entstehen. Bei einem Durchschnittskostensatz von 4,00 Euro/km (höher wegen Nacht- und Sonntagszuschlägen) entstehen voraussichtlich geschätzte Kosten in Höhe von 60.000 Euro/Jahr. Vorausgesetzt, dass der VVS die Maßnahme als verkehrlich sinnvoll einstuft, würde der Landkreis Böblingen 50% der Kosten tragen. so dass bei der Stadt ein Finanzierungsaufwand von geschätzt 30.000 Euro/Jahr verbliebe.
Kilometer- und Finanzierungskontingente des Landkreises würden nicht ausgeschöpft.
Höfingen wäre im Gegensatz zu Warmbronn und Gebersheim im Abendverkehr nicht per Bus an die S-Bahn angebunden und feinerschlossen.
Neukonzeption Linie 94 nach Übernahme der Betriebsführung durch die Stadtwerke
Stadtbuslinie – künftig Linie 690 - Anbindung Stadthalle, Rathaus und Kino
Ausgangslage
Derzeit fahren die Linien 92 und 94 in dem Abschnitt Göppinger Straße – Hirschberger Straße – Tiroler Straße – Glemseckstraße – Carl-Schminke-Straße – Mörikeschule – Leo-Center – Römerstraße – Bahnhof – JKG – Törlensweg mit identischem Linienweg und in fast gleicher Fahrplanlage „ hinter einander her“. (Mo. – Fr. 12 – 19 Uhr, 12 Fahrten)
Zwischen Altstadt und Blosenbergkiche bestehen derzeit Taktlücken im Werktagsverkehr zwischen 12 und 16 Uhr und in den samstäglichen Frühfahrten um 06:37 und 07:37.
Die Stadthalle ist derzeit noch durch keine Stadtbuslinie angebunden.
Im Sonn- und Feiertagsverkehr besteht tagsüber nur eine Fahrtmöglichkeit mit dem Ruftaxi, von 20:20 – 00:20 fährt dagegen ein Bus.
Derzeit werden von der VVS-Fahrplanauskunft im Abendverkehr keine Verbindungen vom Kino (Haltestelle Leonberger Dreieck) zur S-Bahn nach Stuttgart, in die Teilorte Warmbronn und Gebersheim sowie in das Gäu nach Rutesheim, Flacht und Weissach ausgewiesen. Damit eine Umsteigeverbindung ausgewiesen bzw. beauskunftet werden kann, ist ein Puffer von mindestens 4 Minuten erforderlich. Tagsüber ist das Kino durch die Linie 92 (Haltestelle Leonberger Dreieck) angebunden
Angebotsverbesserungen
Die Anbindung des Waldfriedhofs (mit bisher abweichenden Takt- und Bedienungszeiten) soll künftig über die Quartiersbuslinie 692 sichergestellt werden. Die Anbindung des Krankenhauses und der Gartenstadt ist weiterhin gewährleistet durch die Linien 634, 652, 653. Eine derzeitige abendliche Umsteigeverbindung ab 20.20 Uhr von der S6/60 aus Weil der Stadt. (Ankunft zur Minute 17) geht fahrplantechnisch verloren (tagsüber ist diese nicht gegeben).
Ergänzung der Stadtbuslinie durch drei Quartiersbuslinien 691, 692, 693 mit den Aufgaben
- Erschließung Gewerbegeit Längenbühl
- Anbindung Waldfriedhof
- Erschließung Haldengebiet
Ausgangslage
Die seit langem von der Stadt Leonberg gewünschte Entzerrung der Parallelität der Fahrplanlagen der Linien 92 und 94 bedingt die Neuorganisation der Anbindung des Waldfriedhofs. Die Linie 94 kann nur dann im Versatz zur Linie 92 verkehren, wenn diese stets an der Haltestelle Gerlinger Straße endet. Für die relativ nachfrageschwache Anbindung des Waldfriedhofs bedarf es somit einer alternativen Anbindung.
Im Nahverkehrsplan des Landkreises Böblingen weist die Tabelle 5.1 Defizite in der Erschließung des Haldengebiets aus, da die nächstgelegene Haltestelle Strohgäustraße (Linie 651) außerhalb des 400-Meter-Korridors liegt.
Das Gewerbegebiet Leo-West- ist zu erschließen. Hierfür weist die Systematik des Nahverkehrsplans entsprechend zu berechnende Kilometer- und Finanzierungskontingente aus.
Angebotsverbesserungen
Durch eine nachfragegerechte Bündelung der verschiedenen funktionalen und zeitlichen Anforderungen reicht ein Kleinbus aus:
Die Linien 692 und 693 sind dabei aufeinander durchgebunden.
Die Linie 692 hat die Aufgabe der zusätzlichen Feinerschließung des Haldengebiets.
Nach Einschätzung des Wirtschaftsförderers ist im Laufe des Jahres 2019 im Gewerbegebiet Längenbühl mit ca. 450 Beschäftigten zur rechnen. Langfristig werden ca. 1.000 Beschäftigte prognostiziert.
Finanzierung
Die Gesamtkonzeption 691, 693, 693, 690 übersteigt das Basisangebot/VSQ um rund 212.000 km/Jahr. Bei einem Durchschnittskostensatz von 3 Euro/km entstehen voraussichtlich geschätzte Kosten in Höhe von ca. 636.000 Euro/Jahr. Davon trägt der Landkreis Böblingen 50%, so dass bei der Stadt ein Finanzierungsaufwand von ca. 318.000 Euro/Jahr verbleibt.
Falls die Angebotsausweitungen auf der Linie 690 (94 alt) auch eigenwirtschaftlich erbracht werden, ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von rund 161.000 Fz-km und somit ergeben sich bei einem Durchschnittskostensatz von 3 Euro/km Kosten von ca. 483.00 Euro/Jahr, wovon ca. 241.000 bei der Stadt verbleiben.
Falls die Angebotsausweitungen auf der Linie 690 (94 alt) zubestellt werden müssen, ergibt sich ein Finanzierungsbedarf auf 186.000 Fz-km und somit ergeben sich bei einem Durchschnittskostensatz von 3 Euro/km Kosten von ca. 558.000 Euro/Jahr, wovon ca. 278.009 bei der Stadt verbleiben.
Weiteres Vorgehen
Für die neu einzurichtenden Haltestellen ist noch eine Abstimmung mit den Fachämtern vor allem bezüglich der Auswirkungen auf die bestehende Parkierungssituation erforderlich.
Die noch offenen Anregungen aus der ÖPNV-Klausurtagung sind zu prüfen.
Mit dem Landkries Böblingen ist die Finanzierung zu
Umsetzungszeitpunkt
Die Umsetzung der Angebotsverbesserungen im Abend- und Spätverkehr sind bereits zum Fahrplanwechsel Dez. 2018 möglich.
Für die Einrichtung des neuen Linienwegs der Stadtbuslinie 694 und der Quartierslinie 692 ist es zunächst noch erforderlich, die Standorte für neue Haltestellen (Stadthalle, Rathaus, Haldengebiet) mit den Fachämtern abzustimmen.
Mit einer Aufsiedlung des Gewerbegebiets Leo-West wird erst im Laufe des Jahres 2019
gerechnet.
Umlauftechnisch bedingen sich die Stadtbuslinie und die drei Quartiersbuslinien gegenseitig,
Anregungen aus der ÖPNV-Klausurtagung
Derzeit in der Prüfung sind die Anregungen eines Bus-Kaps in der Leonberger Straße, einer kreisförmigen Linienführung ZOB-Gewerbegbiet Leo-West über das Gewerbegebiet Hertich – ZOB (691)
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Beibehaltung der bisherigen Linienführung und Fahrplanlagen unter Verzicht auf die Co-Finanzierung durch den Landkreis Böblingen.
Erhalt der Linie 747
Ausgangslage:
Angebotsverbesserungen
Finanzierung
Kosten können voraussichtlich durch Erlöse gedeckt werden, so dass sich die Linie trägt.
Auch wenn diese Linie zukünftig an beiden Linienenden die Markung der Stadt Leonberg verlässt, liegt der weit überwiegende Teil des Linienverlaufs auf der Gemarkung Leonberg, wodurch die Linienwegsverlängerung nach Renningen im Rahmen der Inhouse-Vergabe abgedeckt ist. Hinzu kommt, dass die Linie 747 Bestandteil des Linienbündels BB01 ist, welches alle Buslinien in der Betriebsführerschaft der Stadt Leonberg enthält.
Laut der Bescheinigung des Finanzamtes dürfen von den Stadtwerken Leonberg nur sog. Gemarkungsverkehre betreiben werden. Deshalb ist die Fragestellung der steuerlichen Integration einer Neukonzipierten Linie 747 in den steuerlichen Querverbund zu prüfen.
Weiteres Vorgehen
Umsetzungszeitpunkt
Diese Maßnahme sollte gleichzeitig mit der Inbetriebnahme der Quartiersbuslinien 691, 692, 693 im Laufe des Jahres 2019 umgesetzt werden, jedoch spätestens bis Ende 2019 mit Beendigung der Linienkonzession.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Beibehaltung des Status Quo.
Erhalt der Linie 631/632 durch
- Umschichtung von Fahrplanlagen
- Schaffung einheitlicher Linienwege
- Schaffung verlässlicher S-Bahn-Zubringerverkehre
Ausgangslage
Angebotsverbesserungen
Finanzierung
Die Umschichtungen innerhalb der Linien 631 und 632 erfolgen weitgehend kilometerneutral, sodass die bisher vertraglich mit der Firma Kappus vereinbarte Vergütung gleich bleibt. Durch die bessere Strukturierung des Fahrplans wird eine höhere Nachfrage erwartet, welche in der Folge zu höheren Fahrgelderlösen führt.
Weiteres Vorgehen
Das neustrukturierte Fahrplanangebot der Linie 631/632 ist mit der Fa. Kappus-Reisen
GmbH und dem Landkreis Böblingen abzustimmen sowie eine künftige Finanzierung zu klären.
Umsetzungszeitpunkt
Diese Maßnahme sollte gleichzeitig mit der Inbetriebnahme der Quartiersbuslinien 691, 692, 693 im Laufe des Jahres 2019 umgesetzt werden, jedoch spätestens bis Ende 2019 da künftig das Gebiet Hertich über die Quartiersbuslinie erfolgt
Anregungen aus der ÖPNV-Klausurtagung
Die Anregungen, eine Verbindung nach Warmbronn nach 23:30 Uhr herzustellen muss noch anhand der Fahrgastpotenziale geprüft werden.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Beibehaltung des Status quo-Fahrplans mit der Perspektive, dass ohne die Neuordnung der Verkehre die Fahrgastnachfrage und in der Folge die Erlöse sinken. Für den Abschnitt Warmbronn – Böblingen ist zu befürchten, dass ohne Neuordnung der Schwellwert von 10 Fahrgästen pro Fahrt mittelfristig unterschritten wird, womit die 100%-Finanzierung des Landkreises Böblingen im Rahmen des Basisangebots entfiele.
Stufenweise Umsetzung
Zum Fahrplanwechsel Dez.2018
Linie |
Maßnahme |
Kosten |
651 |
Fortführung der Linie 94 (als Line 651) im Abend- und Spätverkehr vom Bahnhof Leonberg nach Höfingen als verlässlicher S-Bahn-Zubringer und zugleich Anbindung an das Kino |
100% Finanzierung durch den Landkreis |
94 |
Vorverlegung der Fahrplanlage ab 20 Uhr um 3 Minuten |
kostenneutral |
Zum 2. Quartal 2019
Linie |
Maßnahme |
Kosten |
690 Stadtbuslinie |
- Anbindung Stadthalle, Rathaus und Kino -Auffüllen Taktlücken Blosenberg -Ausweitung Betriebszeiten auf Samstagnachmittag und Sonntag |
Für 690 (bisher 94 )691, 692, 693 insgesamt verbleibender Finanzierungsanteil der SWL ca.318.000 Euro/Jahr.
Falls 690-Angebotsaus-weitung auch eigenwirtschaf-tlich: ca. 242.00 Euro/Jahr.
Falls 690-Angebotsauweitung als Zubestellung. 278.000 Euro/Jahr. |
691, 692, 693 Quartiersbuslinien |
- Erschließung Gewerbegebiet Leo-West |
s.o. |
747 |
-Herstellung einer zweiten Lastrichtung nach Renningen einer Tangentialverbindung in den Enzkreis -Herstellung eines integralen Taktfahrplans |
Kosten können voraussichtlich durch Erlöse gedeckt werden. Dies vorbehaltlich einer steuerlich zulässigen Integration in den steuerlichen Querverbund |
631/632 |
- Verlässlicher S-Bahn-Zubringer -Neustrukturierung der Fahrlagen |
Die Umschichtungen innerhalb der Linien 631 und 632 erfolgen weitgehend kilometerneutral Durch die bessere Strukturierung des Fahrplans wird eine höhere Nachfrage erwartet, welche in der Folge zu höheren Fahrgelderlösen führt. |
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