Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag - 2022/013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Das Fischereirecht für den Parksee im Stadtpark wird ab dem 01.04.2022 für die Dauer von weiteren zwölf Jahren an den Verein Anglerfreunde Leonberg e. V. verpachtet.
  2. Der jährliche reguläre Pachtzins beträgt ab dem 01.04.2022 993,70 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer und wird für die gesamte Vertragslaufzeit um die Hälfte reduziert.
  3. Der jährliche reguläre Pachtzins wird alle vier Jahre um 50,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer erhöht.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Neben den Fischereirechten in anderen Gewässern innerhalb des Stadtgebiets ist die Stadt

Leonberg auch Inhaberin der Fischereirechte für den Parksee.

 

Die Verpachtung an den Verein der Anglerfreunde Leonberg e.V. besteht seit dem 01.04.1998. Die auf den Verein übertragene Ausübung des Fischereirechts wurde zuletzt zum 01.04.2010 um weitere zwölf Jahre verlängert und endet damit zum 31.03.2022. Der Verein wird durch Herrn Dr. Grassmann vertreten.

 

Mit Schreiben vom 02.12.2021 hat sich der Verein um eine Verlängerung des Fischereipachtvertrags um weitere zwölf Jahre auf der Basis des derzeit entrichteten Pachtzinses beworben.

 

Der Verein hat während der langjährigen Ausübung des Fischereirechts mit erheblichem zeitlichem und materiellem Aufwand die Pflege und Bewirtschaftung des Sees und des Uferbereichs betrieben. Die Leonberger Kreiszeitung hat in den vergangenen Jahren darüber berichtet (Anlage 1 und 2). Gemäß Pachtvertrag ist der Pächter verpflichtet, jährlich eine Seereinigung durchzuführen. Die Anglerfreunde Leonberg e.V. führen regelmäßig, mindestens zweimal im Jahr, Arbeitsdienste durch, um den See von Abfall zu befreien. Darüber hinaus erfolgt nahezu täglich eine Kontrolle des Sees durch Vereinsmitglieder. Die zahlreichen Begehungen der Gewässerwarte lassen Probleme frühzeitig erkennen und ermöglichen, rechtzeitig darauf zu reagieren, um ein „Umkippen“ des Sees zu vermeiden.

 

Über die Verpflichtung des Vereins hinaus, die Schwäne auf eigene Kosten zu versorgen, erfolgt auch eine Beobachtung der Population der Graugänse, Enten und Blässhühner am See. Einen zu großen Bestand an Wasservögeln und den damit verbundenen Koteintrag gilt es zu vermeiden, da dieser zu einer starken Belastung des Wassers und damit zu einer schlechten Wasserqualität führt.

 

Um die Fortsetzung dieser Arbeit, die auch in guter Zusammenarbeit mit der Stadt Leonberg erfolgte, weiter zu ermöglichen und zu unterstützen, schlägt die Verwaltung vor, das Fischereirecht für den Parksee auf weitere zwölf Jahre an die Anglerfreunde Leonberg e. V. zu verpachten.

 

Im ersten Vertrag vom 06.03.1998 war vereinbart worden, dass der Verein einmal jährlich eine Seereinigung vornimmt. In den Folgejahren war jedoch das Müllaufkommen – auch durch die gestiegene Zahl von Veranstaltungen auf der Seebühne – in der Weise angestiegen, dass eine Seereinigung im Jahr nicht mehr ausreichend war. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat daraufhin am 20.06.2002 eine Reduzierung des Pachtzinses um die Hälfte für drei Jahre beschlossen. In der Folge wurde die Reduzierung des Pachtzinses, auf Antrag des Vereins, jeweils durch Beschluss des Finanz- und Verwaltungsausschusses um weitere drei Jahre verlängert. Die Verwaltung wurde durch Beschluss vom 18.04.2013 ermächtigt, die Reduzierung ab dem 01.04.2018 bis zum Ende der Vertragslaufzeit vorzunehmen.

 

Im Hinblick auf den Pflegeaufwand schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag des Vereins zu entsprechen und im neuen Vertrag weiterhin den Pachtzins um die Hälfte zu reduzieren. Aufgrund der Lage des Sees im Zentrum von Leonberg und die Nutzung der Seebühne für Veranstaltungen ist davon auszugehen, dass sich an der Situation vor Ort auch künftig nichts ändert und mit vermehrtem Müllaufkommen zu rechnen ist.

 

Der jährliche reguläre Pachtzins bis zum 31.03.2022 beträgt derzeit 943,70 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Er wurde seit dem Jahr 2010 alle vier Jahre um 50 EUR erhöht. Die Verwaltung schlägt vor, diese Regelung beizubehalten. Dies entspricht den vertraglichen Regelungen der im Jahr 2021 verlängerten Fischereipachtverträge (Glems und unterer Teil des Wasserbachs, Tiefenbachsee, Oberer und Unterer Hedersbachsee).

 

Der Pachtzins wird im Vertrag wie folgt festgelegt:

 

Pachtzins

gültig ab

jährlicher regulärer Pachtzins

Reduzierung um 50 %

zuzüglich

MwSt

Pachtzins

zu zahlen

01.04.2022

993,70 €

496,85 €

94,40 €

591,25 €

01.04.2026

1.043,70 €

521,85 €

99,15 €

621,00 €

01.04.2030

1.093,70 €

546,85 €

103,90 €

650,75 €

 


 

Weiteres Vorgehen

 

Der Fischereipachtvertrag Parksee wird zum 01.04.2022 mit dem Verein Anglerfreunde Leonberg e. V. um weitere zwölf Jahre zu den oben genannten Konditionen verlängert.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

12200010 – 34110000

Erträge aus Jagd- und Fischereipacht

2022

26.000

26.000

Die Erhöhung der Fischereipacht für den Parksee im Stadtpark wurde bei der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...