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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag - 2021/290

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe der Planungsleistungen für die Erschließung des „Gewerbegebietes Carl-Zeiss-Straße, Erweiterung“ in Gebersheim europaweit auszuschreiben (VgV-Verfahren) und die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2022 ff und im Wirtschaftsplanentwurf des Eigenbetriebs Stadtwerke Leonberg 2022 ff zu veranschlagen.
  2. Der Deckungsvorschlag für die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für die Planungskosten in Höhe von 167.000 € aus dem Investitionsauftrag 711330186220 Westlich Albert Schweitzer Straße wird genehmigt.
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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Ziele der Maßnahme

Europaweite Ausschreibung (VgV-Verfahren) von Planungsleistungen für die Erschließung des „Gewerbegebiets Carl-Zeiss-Straße, Erweiterung“, in Gebersheim entsprechend dem Leistungsbild für Verkehrsanlagen (Verkehrsanlagen inklusive Beleuchtung, Ingenieurbauwerke (Kanalbau und Retention und Wasserleitungsbau) und Freianlagen (Grünverbindungen) mit gestufter Vergabe der Planungsleistungen.

 

Sachverhalt/Sachstand

Die Stadt Leonberg ist aktuell mit der Entwicklung eines Gewerbegebietes „Carl-Zeiss-Straße, Erweiterung“ in Gebersheim befasst. Das im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet „Carl-Zeiss-Straße“ geplante neue Gewerbegebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,8 ha, davon ca. 4,27 ha gewerbliches Bauland, ca. 0,59 ha Verkehrsfläche und ca. 0,89 ha Grünfläche / Retentionsfläche (siehe Anlage 1: Städtebaulicher Entwurf vom 06.07.2020).

 

Zur weiteren Entwicklung des Gebietes ist als Grundlage der Bauleitplanung die Durchführung der Erschließungsplanung erforderlich. Auf der Grundlage der frühzeitigen Beteiligung wird der Bebauungsplanentwurf derzeit ausgearbeitet. Zur weiteren Bearbeitung ist die Entwurfsplanung der Erschließungsmaßnahmen erforderlich. 

Dazu sind die erforderlichen Gewerke auszuschreiben.

 

Die Ausschreibung umfasst das Leistungsbild für die

  •                                        Verkehrsanlagen mit Verkehrsbegleitgrün inklusive Beleuchtung
    (Objekt Verkehrsanalgen nach § 47 HOAI 2021)
  •                                        Entwässerung einschließlich Retention
    (Objekt Kanalbau und Retention, Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI 2021),
  •                                        Wasserversorgung
    (Objekt Wasserleitungsbau, Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI 2021) und
  •                                        Grünverbindungen
    (Objekt Grünverbindungen, Freianlagen nach § 39 HOAI 2021)

 

Folgende anrechenbaren Kosten für die Erschließungsanlagen wurden im November 2020 mit den Fachämtern abgestimmt:

 

Verkehrsanlagen mit Verkehrsbegleitgrün inklusive Beleuchtung (Objekt Verkehrsanalgen nach § 47 HOAI 2021)

Straßenbau / Feldwege / öffentliche Grünfläche einschl. Anschlüsse an K 1011 (Gebersheimer Straße) und Carl-Zeiss-Straße

1.650.000 €

Entwässerung einschl. Retention
(Objekt Kanalbau und Retention, Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI 2021)

Kanalisation (Trennsystem) einschl. Retentionsbecken und Anschluss an den Bestand / Ableitung Oberflächenwasser in Vorflut

850.000 €    

 

 

Wasserversorgung
(Objekt Wasserleitungsbau, Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI 2021) einschl. Anschluss an Bestand

 

200.000 €

Grünverbindungen
(Objekt Grünverbindungen, Freianlagen nach § 39 HOAI 2021)

Straßenbegleitgrün, öffentl. Grünflächen

900.000 €

Kostenschätzung für die Erschließungsanlagen, gesamt:

3.600.000 €

 

Die Kosten wurden auf der Grundlage der HOAI 2021 geschätzt und werden im weiteren Verfahren konkretisiert.

Die weitere Bearbeitung der Erschließungsmaßnahmen erfolgt in Abhängigkeit des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans und des zur Gebietsentwicklung durchzuführenden gesetzlichen Umlegungsverfahrens.

VgV-Verfahren

Gemäß § 3 der Vergabeverordnung (VgV) ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Die Wahl der Methode zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts darf dabei nicht in der Absicht erfolgen, die Anwendung der Bestimmungen des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder dieser Verordnung zu umgehen. Eine Auftragsvergabe darf nicht so unterteilt werden, dass sie nicht in den Anwendungs-bereich der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder dieser Verordnung fällt.

Zur Schätzung der Leistungen werden die Grundleistungen gem. § 47 HOAI (Leistungsbild Verkehrsanlagen), § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen) sowie Anlage 1.4.4 der HOAI (Planungsbegleitende Ingenieurvermessung) herangezogen und dabei jeweils durchschnittliche Anforderungen (Honorarzone II + 50% bzw. III) zugrunde gelegt.

Die Vergabe der Leistungsphasen erfolgt dabei gestuft. Zunächst werden die Leistungs-phasen bis zur Entwurfsplanung Leistungsphase 1-3 vergeben. In einer zweiten Stufe ist angedacht, dem Auftragnehmer die weiteren Leistungsphasen (LPH 4 bis 9) zur Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen einzeln oder im Ganzen zu übertragen.

Das zu erwartende Honorar für Planungsleistungen in den o.g. Gewerken überschreitet in den Leistungsphasen 1 bis 9 voraussichtlich den nach Vergabeverordnung (VgV) festgelegten EU-Schwellenwert in Höhe von aktuell 214.000 €/netto. Aus diesem Grund ist ein EU-weites Vergabeverfahren (VgV) durchführen, mit dem Ziel, die Leistungen von einem Bieter (bzw. einer Bietergemeinschaft) zu beziehen, der das wirtschaftlichste und qualitätsvollste Angebot abgegeben hat.

Das formale Vergabeverfahren (VgV-Verfahren) wird durch einen externen Betreuer (Büro Klotz und Partner) begleitet.

 

Für den ersten Verfahrensschritt bis zur Entwurfsplanung (Leistungsphase 1-3) werden folgende Haushaltsmittel in 2022 mindestens erforderlich:

 

Verkehrsanlagen:

69.000 €

Entwässerung einschl. Retention:

39.000 €    

Wasserversorgung (Wirtschaftsplan Stadtwerke)

12.000 €

Grünverbindungen:

47.000 €

Kosten für die Entwurfsplanung (Leistungsphase 1-3), gesamt:

167.000 €

 

Die Grundstücke im Gebiet wurden großteils mit aufschiebend bedingten Kaufverträgen durch die Stadt erworben. Begleitend zu den abgeschlossenen Kaufverträgen wird ein gesetzliches Umlegungsverfahren durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und die Anordnung des gesetzlichen Umlegungsverfahrens wurden im Gemeinderat der Stadt Leonberg im Dezember 2019 gefasst. Die Einleitung des Umlegungsverfahrens erfolgte am 02.07.2020. Gegen den Umlegungsbeschluss sind noch Rechtsmittelverfahren anhängig. Der Verkündigungstermin für die Anfechtung des Umlegungsbeschlusses ist auf den 22.09.2021 festgelegt. Die weitere Durchführung des Bebauungsplanverfahrens und des Umlegungsverfahrens sind in 2021 / 2022 vorgesehen. Wegen möglicher Rechtsmittel bei weiteren Verfahrensschritten kann ein Termin für den Abschluss des gesetzlichen Umlegungsverfahrens derzeit noch nicht festgelegt werden.

 

Weiteres Vorgehen

Die aktuelle Zeitschiene sieht die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen  mit Ergebnis bis Ende Januar 2022 vor.

Zur weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans ist als nächster Schritt die Entwurfsplanung (Leistungsphase 1 – 3) für die Verkehrsanlagen, für Ver- und Entsorgung einschließlich Retentionsanlagen und die Grünverbindungen zu erstellen.

Die Schaffung der planungsrechtlichen und grundstücksrechtlichen Voraussetzungen soll mit Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan und Aufstellung des Umlegungsplans bis Ende 2022 erfolgen.

Anschließend kann (in Abhängigkeit des Abschlusses des gesetzlichen Umlegungsverfahrens) die Durchführung der Erschließungsmaßnahmen in 2023 ff erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

753800227101 – Entwässerung
Gewerbegebiet
Carl-Zeiss-Str.

 

2021

 

VE

30.000 €

 

0 €

0 €

 

15.000 €

Durchführung des VgV-Verfahrens für Planungsleistungen: Der Differenzbetrag für die Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus der Deckung durch Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung aus der Maßnahme 711330186220 Westl. A-Schweitzer Str., da sich Projektablauf verzögert

754100467101 – Erschließung
Gewerbegebiet
Carl-Zeiss-Str.

2021

VE

0 €

0 €

0 €

152.000 €

Durchführung des VgV-Verfahrens für Planungsleistungen: Die Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus der Deckung durch Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung aus der Maßnahme 711330186220 Westl. A-Schweitzer Str, da sich Projektablauf verzögert

 

 

 

 

 

753800227101 – Entwässerung Gewerbegebiet Carl-Zeiss-Straße

2022

0 €

45.000 €

Der Finanzbedarf 2022 wird im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt.

2022

 

VE 80.000 €

Veranschlagung Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplanentwurf 2022.

2023

0 €

80.000 €

Der Finanzbedarf 2023 wird im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt.

2024

0 €

850.000 €

Der Finanzbedarf 2024 wird im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt.

711330186220 Westl. A-Schweitzer Str

2021

VE

8.115.000 €

 

Deckungsvorschlag

754100467101 – Erschließung
Gewerbegebiet
Carl-Zeiss-Str.

2022

0 €

116.000 €

Der Finanzbedarf 2022 wird im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt.

2022

 

VE 223.000 €

Veranschlagung

Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplanentwurf 2022.

2023

0 €

223.000 €

Der Finanzbedarf 2023 wird im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt.

2024

0 €

2.550.000€

Der Finanzbedarf 2024 wird im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt.

Wirtschaftsplan Eigenbetriebe SWL Wasserversorgung GE Carl-Zeiss-Str.

 

2022

 

12.000 €

Der Finanzbedarf 2022 wird im Wirtschaftsplanentwurf 2022 veranschlagt.

2023

 

25.000 €

Der Finanzbedarf 2023 wird im Wirtschaftsplanentwurf 2022 veranschlagt.

2024

 

200.000 €

Der Finanzbedarf 2024 wird im Wirtschaftsplanentwurf 2022 veranschlagt.

 

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Anlagen

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