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Beschlussvorschlag - 2022/066

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die unter der Ziffer 1 lfd. Nr. bis 2 aufgeführten Spenden, Schenkungen und Gelder von Sponsoren werden angenommen.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Für die zweckgebundenen Einnahmen und Spenden für nicht investive Zwecke werden bis zu deren Verwendung passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet

Als Sonderposten werden die zweckgebundenen Einnahmen und Spenden, die für investive Zwecke geleistet wurden, in der Bilanz abgebildet.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

 

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Anlagen

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