Erschließung Gewerbegebiet „Carl-Zeiss-Straße, Erweiterung“ in Gebersheim.
- Europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen (VgV-Verfahren)
- Verpflichtungsermächtigung für Vergabe von Planungsleistungen
- Einstellung von Haushaltsmitteln
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Vorberatung
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Sep 14, 2021
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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Sep 23, 2021
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Sep 28, 2021
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Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Ziele der Maßnahme
Europaweite Ausschreibung (VgV-Verfahren) von Planungsleistungen für die Erschließung des „Gewerbegebiets Carl-Zeiss-Straße, Erweiterung“, in Gebersheim entsprechend dem Leistungsbild für Verkehrsanlagen (Verkehrsanlagen inklusive Beleuchtung, Ingenieurbauwerke (Kanalbau und Retention und Wasserleitungsbau) und Freianlagen (Grünverbindungen) mit gestufter Vergabe der Planungsleistungen.
Sachverhalt/Sachstand
Die Stadt Leonberg ist aktuell mit der Entwicklung eines Gewerbegebietes „Carl-Zeiss-Straße, Erweiterung“ in Gebersheim befasst. Das im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet „Carl-Zeiss-Straße“ geplante neue Gewerbegebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,8 ha, davon ca. 4,27 ha gewerbliches Bauland, ca. 0,59 ha Verkehrsfläche und ca. 0,89 ha Grünfläche / Retentionsfläche (siehe Anlage 1: Städtebaulicher Entwurf vom 06.07.2020).
Zur weiteren Entwicklung des Gebietes ist als Grundlage der Bauleitplanung die Durchführung der Erschließungsplanung erforderlich. Auf der Grundlage der frühzeitigen Beteiligung wird der Bebauungsplanentwurf derzeit ausgearbeitet. Zur weiteren Bearbeitung ist die Entwurfsplanung der Erschließungsmaßnahmen erforderlich.
Dazu sind die erforderlichen Gewerke auszuschreiben.
Die Ausschreibung umfasst das Leistungsbild für die
Folgende anrechenbaren Kosten für die Erschließungsanlagen wurden im November 2020 mit den Fachämtern abgestimmt:
Verkehrsanlagen mit Verkehrsbegleitgrün inklusive Beleuchtung (Objekt Verkehrsanalgen nach § 47 HOAI 2021) Straßenbau / Feldwege / öffentliche Grünfläche einschl. Anschlüsse an K 1011 (Gebersheimer Straße) und Carl-Zeiss-Straße |
1.650.000 € |
Entwässerung einschl. Retention Kanalisation (Trennsystem) einschl. Retentionsbecken und Anschluss an den Bestand / Ableitung Oberflächenwasser in Vorflut |
850.000 € |
Wasserversorgung
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200.000 € |
Grünverbindungen Straßenbegleitgrün, öffentl. Grünflächen |
900.000 € |
Kostenschätzung für die Erschließungsanlagen, gesamt: |
3.600.000 € |
Die Kosten wurden auf der Grundlage der HOAI 2021 geschätzt und werden im weiteren Verfahren konkretisiert.
Die weitere Bearbeitung der Erschließungsmaßnahmen erfolgt in Abhängigkeit des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans und des zur Gebietsentwicklung durchzuführenden gesetzlichen Umlegungsverfahrens.
VgV-Verfahren
Gemäß § 3 der Vergabeverordnung (VgV) ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Die Wahl der Methode zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts darf dabei nicht in der Absicht erfolgen, die Anwendung der Bestimmungen des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder dieser Verordnung zu umgehen. Eine Auftragsvergabe darf nicht so unterteilt werden, dass sie nicht in den Anwendungs-bereich der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder dieser Verordnung fällt.
Zur Schätzung der Leistungen werden die Grundleistungen gem. § 47 HOAI (Leistungsbild Verkehrsanlagen), § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen) sowie Anlage 1.4.4 der HOAI (Planungsbegleitende Ingenieurvermessung) herangezogen und dabei jeweils durchschnittliche Anforderungen (Honorarzone II + 50% bzw. III) zugrunde gelegt.
Die Vergabe der Leistungsphasen erfolgt dabei gestuft. Zunächst werden die Leistungs-phasen bis zur Entwurfsplanung Leistungsphase 1-3 vergeben. In einer zweiten Stufe ist angedacht, dem Auftragnehmer die weiteren Leistungsphasen (LPH 4 bis 9) zur Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen einzeln oder im Ganzen zu übertragen.
Das zu erwartende Honorar für Planungsleistungen in den o.g. Gewerken überschreitet in den Leistungsphasen 1 bis 9 voraussichtlich den nach Vergabeverordnung (VgV) festgelegten EU-Schwellenwert in Höhe von aktuell 214.000 €/netto. Aus diesem Grund ist ein EU-weites Vergabeverfahren (VgV) durchführen, mit dem Ziel, die Leistungen von einem Bieter (bzw. einer Bietergemeinschaft) zu beziehen, der das wirtschaftlichste und qualitätsvollste Angebot abgegeben hat.
Das formale Vergabeverfahren (VgV-Verfahren) wird durch einen externen Betreuer (Büro Klotz und Partner) begleitet.
Für den ersten Verfahrensschritt bis zur Entwurfsplanung (Leistungsphase 1-3) werden folgende Haushaltsmittel in 2022 mindestens erforderlich:
Verkehrsanlagen: |
69.000 € |
Entwässerung einschl. Retention: |
39.000 € |
Wasserversorgung (Wirtschaftsplan Stadtwerke) |
12.000 € |
Grünverbindungen: |
47.000 € |
Kosten für die Entwurfsplanung (Leistungsphase 1-3), gesamt: |
167.000 € |
Die Grundstücke im Gebiet wurden großteils mit aufschiebend bedingten Kaufverträgen durch die Stadt erworben. Begleitend zu den abgeschlossenen Kaufverträgen wird ein gesetzliches Umlegungsverfahren durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und die Anordnung des gesetzlichen Umlegungsverfahrens wurden im Gemeinderat der Stadt Leonberg im Dezember 2019 gefasst. Die Einleitung des Umlegungsverfahrens erfolgte am 02.07.2020. Gegen den Umlegungsbeschluss sind noch Rechtsmittelverfahren anhängig. Der Verkündigungstermin für die Anfechtung des Umlegungsbeschlusses ist auf den 22.09.2021 festgelegt. Die weitere Durchführung des Bebauungsplanverfahrens und des Umlegungsverfahrens sind in 2021 / 2022 vorgesehen. Wegen möglicher Rechtsmittel bei weiteren Verfahrensschritten kann ein Termin für den Abschluss des gesetzlichen Umlegungsverfahrens derzeit noch nicht festgelegt werden.
Weiteres Vorgehen
Die aktuelle Zeitschiene sieht die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen mit Ergebnis bis Ende Januar 2022 vor.
Zur weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans ist als nächster Schritt die Entwurfsplanung (Leistungsphase 1 – 3) für die Verkehrsanlagen, für Ver- und Entsorgung einschließlich Retentionsanlagen und die Grünverbindungen zu erstellen.
Die Schaffung der planungsrechtlichen und grundstücksrechtlichen Voraussetzungen soll mit Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan und Aufstellung des Umlegungsplans bis Ende 2022 erfolgen.
Anschließend kann (in Abhängigkeit des Abschlusses des gesetzlichen Umlegungsverfahrens) die Durchführung der Erschließungsmaßnahmen in 2023 ff erfolgen.
JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
753800227101 – Entwässerung
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2021
VE |
30.000 €
0 € |
0 €
15.000 € |
Durchführung des VgV-Verfahrens für Planungsleistungen: Der Differenzbetrag für die Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus der Deckung durch Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung aus der Maßnahme 711330186220 Westl. A-Schweitzer Str., da sich Projektablauf verzögert |
754100467101 – Erschließung |
2021 VE |
0 € 0 € |
0 € 152.000 € |
Durchführung des VgV-Verfahrens für Planungsleistungen: Die Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus der Deckung durch Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung aus der Maßnahme 711330186220 Westl. A-Schweitzer Str, da sich Projektablauf verzögert |
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753800227101 – Entwässerung Gewerbegebiet Carl-Zeiss-Straße |
2022 |
0 € |
45.000 € |
Der Finanzbedarf 2022 wird im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt. |
2022 |
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VE 80.000 € |
Veranschlagung Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplanentwurf 2022. |
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2023 |
0 € |
80.000 € |
Der Finanzbedarf 2023 wird im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt. |
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2024 |
0 € |
850.000 € |
Der Finanzbedarf 2024 wird im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt. |
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711330186220 Westl. A-Schweitzer Str |
2021 VE |
8.115.000 € |
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Deckungsvorschlag |
754100467101 – Erschließung |
2022 |
0 € |
116.000 € |
Der Finanzbedarf 2022 wird im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt. |
2022 |
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VE 223.000 € |
Veranschlagung Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplanentwurf 2022. |
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2023 |
0 € |
223.000 € |
Der Finanzbedarf 2023 wird im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt. |
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2024 |
0 € |
2.550.000€ |
Der Finanzbedarf 2024 wird im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt. |
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Wirtschaftsplan Eigenbetriebe SWL Wasserversorgung GE Carl-Zeiss-Str.
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2022 |
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12.000 € |
Der Finanzbedarf 2022 wird im Wirtschaftsplanentwurf 2022 veranschlagt. |
2023 |
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25.000 € |
Der Finanzbedarf 2023 wird im Wirtschaftsplanentwurf 2022 veranschlagt. |
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2024 |
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200.000 € |
Der Finanzbedarf 2024 wird im Wirtschaftsplanentwurf 2022 veranschlagt. |
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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