Sitzung des Gemeinderates
In der Resolution bezüglich des Bahnlärms wird der Satz folgendermaßen ersetzt:
Es wird erwartet, dass die Fertigstellung der Lärmschutzmaßnahmen (voraussichtlich Lärmschutzwand und Lärmschutzfenster) 2022 erfolgt sind.
1. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der zweiten Beteiligungsrunde wird entsprechend Anlage 1 und 2 dieser Beschlussvorlage zugestimmt.
2. Die Fortschreibung der Inhalte der Lärmaktionsplanung wird gebilligt.
3. Die Resolution zur Lärmminderung in Leonberg gemäß Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Inhalte der Resolution umzusetzen.
4. Der Lärmaktionsplan Leonberg der Stufe 2 (Entwurf, Anlage 3) wird unter Einbeziehung des Änderungsantrages beschlossen, dass bei M8 – Pforzheimer Straße - (Seite 47) anstelle der Verwendung von lärmarmen Asphalts die Verwendung von lärmoptimiertem Asphalt vorzusehen ist.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Lärmminderungsmaßnahmen des Lärmaktionsplans aus den Haushaltsmitteln umzusetzen.
Ein Konzept für ein Lärmschutzfensterprogramm ist zeitnah zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Gebäude, die über den Auslösewerten von 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts liegen, werden aufgenommen.
6. Bei Gesprächen mit dem Regierungspräsidium bezüglich des Lärmaktionsplanes ist die Frage einer Anordnung von Tempo 30 in der Ditzinger Straße in dem Bereich Ortsmitte bis Kreisverkehr erneut auch unter den Aspekten Verkehrssicherheit und Schadstoffreduzierung zu prüfen.