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20.03.2018 - 9 Satzung zur Änderung der Satzung über die öffen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig:

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Beschluss

 

  1. Die Nachkalkulationen für die Jahre 2012 bis 2016 werden festgestellt (Anlage 1). Es wird darauf verzichtet, die Kostenunterdeckungen in nachfolgende Kalkulationen einzustellen.
  2. Die Gebührenkalkulation 2018 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.
  3. Aufgrund von § 46 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 03.12.2013 (GBI. S. 389), zuletzt geändert durch Artikel 65 der Verordnung vom 23.02.2017 (GBI. S. 99, 106), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 23.02.2017 (GBI. S: 99, 100) und §§ 2, 13, 14 und 17 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg vom 17.03.2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 11 der Verordnung vom 23.02.2017 (GBI. S: 99; 100) hat der Gemeinderat am 20.03.2018 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung – Abwassersatzung – beschlossen:

Satzung zur Änderung der Satzung über die

öffentliche Abwasserbeseitigung – Abwassersatzung –

 

§ 1

§ 41 Abs. 3 – Höhe der Abwassergebühr – erhält folgende neue Fassung:

 

(3) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 37 Abs. 3) beträgt je m3 Abwasser:

 

a) bei Schlamm aus Kleinkläranlagen              15,00 EUR

b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben              5,00 EUR

 

Je Anlieferung wird zusätzlich eine Grundgebühr von 12,50 EUR erhoben.

 

§ 2

Diese Satzung tritt am 1. Mai 2018 in Kraft.

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Anlagen zur Vorlage

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