Aufgrund von § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg in der Fassung vom 2.3.2010, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 17.12.2015 (GBl. S. 1184) und §§ 11 und 15 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr vom 13.10.2015 wird der Wahl des Abteilungskommandanten und seiner beiden Stellvertreter bei der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Höfingen, zugestimmt.
Es wurden gewählt: