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06.06.2024 - 3.1 Kommunaler Wärmeplan für die Stadt Leonber...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Antrag Freie Wähler: Die Mittel für Machbarkeitsstudien sollen auf 90.000 € gedeckelt werden.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

5

2

 

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich und geändert beschlossen als Empfehlung an den Gemeinderat

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

2

1

 

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Beschluss

1. Der Gemeinderat beschließt den kommunalen Wärmeplan für die Stadt Leonberg nach Landesgesetz, § 27 KlimaG BW (vgl. Anlage).

2. Den in Ziff. 3 beschriebenen prioritären Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewendestrategie wird zugestimmt. In Ziffer 3. Punkt M 3 - Realisierung des Windkraft-Potenzials – wird “20 Windkraftanlagen” durch “mehrere Windkraftanlagen” ersetzt. (Vgl. M3.)

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die prioritären Maßnahmen des kommunalen Wärmeplans für die Stadt Leonberg umzusetzen.

4. Die Verwaltung wird im Weiteren beauftragt, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für die im kommunalen Wärmeplan für die Stadt Leonberg vorgeschlagenen insgesamt neun Eignungsgebiete für Wärmenetze (vgl. M1), die Umsetzbarkeit zu prüfen, die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen abzufragen und eine Rangfolge für die Umsetzung zu bilden.

5. Für die in Ziff. 4 genannte Machbarkeitsstudie wird die Verwaltung ermächtigt, innerhalb eines Kostenrahmens von 180.000,00 € Leistungen auszuschreiben und zu vergeben. Von der Beauftragung ist der Gemeinderat in Kenntnis zu setzen.

6. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange gemäß § 27 Absatz 3 Satz 3 KlimaG BW eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen, sowie überwiegend gemäß Abwägungstabelle (s. Anlage 2) berücksichtigt. Der Entwurf des kommunalen Wärmeplans für die Stadt Leonberg mit Stand 19.02.2024 wird entsprechend angepasst.