Sitzung des Gemeinderates
1. Die Ermittlung der umlagefähigen Kosten und die daraus folgenden Gebührenvorschläge (Anlagen 1 und 2) werden zur Kenntnis genommen und beschlossen.
2. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), §§ 2, 12 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Leonberg in seiner Sitzung am 26.07.2022 die in der Anlage 3 dargestellte Satzung zur Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss“ beschlossen.
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