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05.04.2022 - 4.1 Zielsetzung für die Bewirtschaftung des Stadtwa...
Grunddaten
- TOP:
- 4.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Gemeinderates
- Gremium:
- Gemeinderat
- Datum:
- Di., 05.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Referat des Oberbürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
- Für den Forsteinrichtungszeitraum 2023 bis 2032 werden die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Stadtwaldes als gleichrangige Ziele angesehen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.
- Zur Erreichung der unter 1. aufgeführten Ziele wird zusätzlich das Alt- und Totholzkonzept des Landes Baden-Württemberg umgesetzt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtwald entsprechend dieser Vorgaben zu bewirtschaften.
