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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Ratsinformationssystem

05.04.2022 - 4.1 Zielsetzung für die Bewirtschaftung des Stadtwa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig und ungeändert beschlossen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

28

0

1

 

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Beschluss

  1. Für den Forsteinrichtungszeitraum 2023 bis 2032 werden die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Stadtwaldes als gleichrangige Ziele angesehen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.
  2. Zur Erreichung der unter 1. aufgeführten Ziele wird zusätzlich das Alt- und Totholzkonzept des Landes Baden-Württemberg umgesetzt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtwald entsprechend dieser Vorgaben zu bewirtschaften.

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