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Abstimmungsergebnis: einstimmig und ungeändert beschlossen
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
28
0
1
Beschluss
Für den Forsteinrichtungszeitraum 2023 bis 2032 werden die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Stadtwaldes als gleichrangige Ziele angesehen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.
Zur Erreichung der unter 1. aufgeführten Ziele wird zusätzlich das Alt- und Totholzkonzept des Landes Baden-Württemberg umgesetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtwald entsprechend dieser Vorgaben zu bewirtschaften.