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05.04.2022 - 12 Stadtranderholung 2022

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig und ungeändert beschlossen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

29

0

0

 

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Beschluss

  1. Die Arbeiterwohlfahrt Böblingen-Tübingen gGmbH wird mit der Durchführung der Stadtranderholung im Jahr 2022 beauftragt. 

 

  1. Die Stadtranderholung wird in diesem Jahr in den Sommerferien in zwei Abschnitten von je einer Woche durchgeführt. 

 

  1. Die Gebühr für die Stadtranderholung wird auf 150 Euro pro Kind und Woche/Abschnitt festgesetzt.