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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Ratsinformationssystem

23.03.2022 - 4 Neufassung der städtischen Richtlinien zur Förd...

Beschluss:
abgelehnt
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Abstimmungsergebnis

Der Ortschaftsrat Höfingen lehnt den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.

Der Ortschaftsrat Höfingen beantragt, dass die Betriebskosten vereinseigener und zu Vereinszwecken angemieteter Räume und Anlagen mit max. 40% bezuschusst werden können. Die Betriebskostenzuschüsse sollen nicht auf 30% gesenkt werden, sondern bei 40% bleiben. Dies begründet sich auch aufgrund der aktuell steigenden Kosten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

2

1

 

Der Ortschaftsrat Höfingen fordert außerdem eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung um die Veränderungen deutlich erkennen zu können.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

1

1

 

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Beschluss

Ursprünglicher Beschlussvorschlag:

(wird abgelehnt mit 3 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung)

 

Die neu gefassten Richtlinien der Stadt Leonberg zur Förderung von Vereinen werden in der vorliegenden Form (Anlage 1) beschlossen. Sie treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeit treten die aktuell gültigen Richtlinien vom 4. Mai 2004 außer Kraft.

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Anlagen zur Vorlage

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