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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Ratsinformationssystem

23.03.2022 - 5 Zielsetzung für die Bewirtschaftung des Stadtwa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Beschluss

  1. Für den Forsteinrichtungszeitraum 2023 bis 2032 werden die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Stadtwaldes als gleichrangige Ziele angesehen.
  2. Zur Erreichung der unter 1. aufgeführten Ziele wird zusätzlich das Alt- und Totholzkonzept des Landes Baden-Württemberg umgesetzt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtwald entsprechend dieser Vorgaben zu bewirtschaften.

 

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Anlagen zur Vorlage

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