2022/003 Änderung der Hauptsatzung
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der aktuellen Fassung hat der Gemeinderat am 08.03.2022 folgende
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
beschlossen:
§ 1
§ 17 Abs. 2 Nr. 2.5 der Hauptsatzung erhält folgende neue Fassung:
„2.5 Aufstellung von Bauleitplänen, Anordnung von gesetzlichen Umlegungsverfahren, Durchführung von freiwilligen Umlegungsverfahren, Baulanderschließungen und Sanierungsmaßnahmen.“
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.