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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Ratsinformationssystem

24.02.2022 - 8 Änderung der Hauptsatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig und ungeändert beschlossen als Empfehlung an den Gemeinderat

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Beschluss

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der aktuellen Fassung hat der Gemeinderat am 08.03.2022 folgende

 

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

 

beschlossen:

 

§ 1

§ 17 Abs. 2 Nr. 2.5 der Hauptsatzung erhält folgende neue Fassung:

 

„2.5 Aufstellung von Bauleitplänen, Anordnung von gesetzlichen Umlegungsverfahren, Durchführung von freiwilligen Umlegungsverfahren, Baulanderschließungen und Sanierungsmaßnahmen.“

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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